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2 Tage abrechnen bei Veranstaltungen mit langem Auf- u. Abb

  • alexk070884
  • 1. Januar 2006 um 15:10
  • alexk070884
    Beiträge
    30
    • 1. Januar 2006 um 15:10
    • #1

    Hallo

    Sollte man bei größeren Veranstaltungen mit langen Auf- und Abbauzeiten 2 Tage abrechnen oder einen Pauschalpreis verlangen?

    Gruß Alex

  • Sven M
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    • 1. Januar 2006 um 15:38
    • #2

    Das ist im Prinzip deine Sache wie du kalkulierst damit es sich rechnet.
    Ich mache es so wenn ich einen techniker 2 Tage brauche steht auch auf Angebot und Rechnung 2 Tage. Brauche ich einen Hand dabei 3 Tage stehen da drei Tage.
    Schließlich wollen die ja auch für drei Tage Geld haben..

    Was sagt der Raver auf der Techno-Party, wenn sein Extasy aufhört zu wirken?

    "Was ist denn das für eine sch... Mucke hier?"

  • Hami
    Profi
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    • 2. Januar 2006 um 09:25
    • #3

    Ich denke, da ging es mehr um die Materialberechnung. Dass das Personal angesetzt wird, sollte auch in unserer Branche selbstverständlich sein, schließlich muss eine Firma auch für jede Klofrau (ohne den Beruf jetzt in den Schmutz ziehen zu wollen!!!) die tatsächlichen Stunden bezahlen, warum also auch nicht einem "Dienst leistenden" Veranstaltungstechniker.

    Was das Material betrifft, so ist es wie immer:
    - was kann/ will der Veranstalter zahlen
    - wie rechnen die Mitbewerber
    - wie "nötig" hat man es
    - läßt sich eine Vergünstigung anhand des Zeitraumes erklären (steht das Material sonst nur im Lager)

    Ist also jedes Mal abzuwägen...

  • alexk070884
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    • 2. Januar 2006 um 14:00
    • #4

    Es ging tatsächlich um das Personal. Viele Veranstalter sehen es eben nicht so. Für sie ist es ein Tag arbeit, bzw ein Abend. Ich bin aber der Meinung das wenn ich 14 oder 16 Stunden Arbeite auch wirklich 2 Tage abrechnen kann, so wie jeder normale Angestellte auch, denn Stundenpreise finde ich ehrlich gesagt in dem Beruf etwas fraglich.


    Gruß Alex

  • Hami
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    • 2. Januar 2006 um 15:23
    • #5

    Ach so...

    Je nach Kunde kann man zumindest Überstunden abrechnen. Gleich einen zweiten Tag abzurechnen kann man mal anbieten, das wird aber vermutlich zu teuer sein. Auf jeden Fall sollte man die erwarteten Personalkosten VORHER ankündigen. Das heißt wenn Du davon ausgehst, dass es solange dauern wird, setze gleich erhöhte Tagespauschalen an. Ich sehe das wie oben beschrieben genau wie Du - andere Dienstleister rechnen auch ihre atsächlichen Stunden ab. Immer durchsetzbar ist das bei Kunden allerdings nicht.

  • alexk070884
    Beiträge
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    • 2. Januar 2006 um 16:26
    • #6

    mal so ne ganz andere frage. wieviel würdest du denn pro stunde abrechnen?

  • Hami
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    • 2. Januar 2006 um 17:30
    • #7

    Z.B. Tagessatz = 10 Stunden, jede weitere Stunde dann abgeleitet entweder 1/10 vom Tagessatz (das wäre dann der Stundensatz) oder als Abschreckung 1/9, 1/8 usw. Alternativ Früh- und Spätschicht mit leicht gesenkten Tagessätzen, also bei 8 Stunden je Schicht nicht 10/10, sondern 8/10 je Schicht.

    Ich hoffe, das ist jetzt nachvollziehbar. Je nach Art der Aufgaben macht man seinen Job in der dreizehnten Stunde nicht mehr so gut, wie am Anfang. Das würde dann für 2 Teams sprechen.

    16 Stunden mit einer Crew ohne Aufpreis sollte immer ein Ausnahmefall bleiben, falls der LKW zu spät kam oder sonst irgendwas schief gegangen ist.

    Gruß,

    der Hami

  • alexk070884
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    • 2. Januar 2006 um 23:54
    • #8

    Das sehe ich genauso. Ich rechne auch genauso ab, nur frage ich mich, wie so Wald und Wiesenverleiher nur für einen Tag abrechnen können und sich das auch noch lohnt.
    Genau so macht man nämlich das Geschäft kaputt.

    Gruß Alex

  • oops
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    • 4. Januar 2006 um 15:33
    • #9

    tja, so isses aber nun mal. firma x wird immer irgendwelche honks finden, die sich unter wert verkaufen. da hilft nur eins: sich so zu spezialisieren, dass man unabdingbar ist, oder sich wenigstens eine rhetorik anzueignen, die dem auftraggeber vorgaukelt man sein nicht ersetzbar. :twisted:

    ich bin seeeeeeeeeeeehhhhhrrrr froh, dass ich kaum noch "local jobs" machen muss, weil mir diese dumperei echt aufn zeiger geht.

    im tourbiz läuft das geschäft um einiges geradliniger,- da ist nämlich nicht nur fachidiotentum gefragt, sondern auch eine gewisse menschliche komponente, die in unserem zeitalter scheinbar abhanden gekommen ist.

  • Akustikfuzzi
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    • 6. Januar 2006 um 16:25
    • #10

    Frage: Kennt jemand von euch das Arbeitszeitgesetz?

    Dann wisst ihr ja, wie lange ihr einem Techniker zumuten könnt zu arbeiten.

    Die erste Frage der BG nach einem Unfall ist:"Und wie lange arbeiten sie denn schon?"

    Es ist erstaunlich, was das Personal in dieser Branche aushalten muss. Es kommt, was die Arbeitsbedingungen angeht direkt hinter den LKW-Fahrern. Bloss werden die besser bezahlt.

    Aber es ist Besserung in Sicht. Habe gerade eine Auschreibung in der Hand, in welcher explizit auf die Einhaltung der entsprechenden Gesetze hingewiesen wird.

  • ADMIN
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    • 6. Januar 2006 um 17:50
    • #11
    Zitat von "Akustikfuzzi"

    Die erste Frage der BG nach einem Unfall ist:"Und wie lange arbeiten sie denn schon?"

    Ob es die erste Frage sein wird, sei mal dahingestellt. Aber es ist eine Frage, die gestellt werden wird, auch dann, wenn die BG damit nichts am Hut hat und nur formal Selbständige auf der Baustelle arbeiten.

    Bitte keine fachlichen Fragen per PM - Inhaber von dBmess

  • Akustikfuzzi
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    208
    • 6. Januar 2006 um 18:18
    • #12

    Das mit den formalen Selbständigen ist eine Baustelle, die wir hier besser nicht aufmachen sollten.

  • hasenfuß
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    1.142
    • 6. Januar 2006 um 21:43
    • #13

    ich halte mich da an die muster-agb des vplt -
    stundenweise abrechnung mit einer mindestpauschale
    von 10 h. (nach einem lustigen rechtsstreit ergänzt
    um eine überstundenzuschlagspauschale)

    das finde ich soweit fair - bei einem guten kunden
    kann man auch schon mal nur 7 h berechnen wenn´s
    denn ausnahmsweise tatsächlich so wenig war,
    normalerweise aber 10. schließlich kann man
    an dem tag nix anderes mehr machen..
    und wenn´s wie so oft "ein bißchen" länger wird,
    fällt dem kunden zumindest an der rechnung auf,
    daß der job zu lange war :shock:


    [
    es gibt aber auch tatsächlich armleuchter, die
    einem eine unverschämt niedrige pauschale für
    1 6 stunden anbieten - darüber
    hinaus gehende überstunden (!!!) sollen generös
    mit 20,- entlohnt werden ! aua aua :evil::evil: ]

    ______________________________

    meister vt
    gMA operating
    photo
    dj

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