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Freiberufler oder Nebengewerbe

  • tontechniker
  • 10. Januar 2006 um 22:07
  • tontechniker
    Beiträge
    1.579
    • 10. Januar 2006 um 22:07
    • #1

    Hallo!

    Ein Bekannter von mir möchte jetzt immer mal wieder bei VAs mitarbeiten. Und da es ja nicht schwarz sein soll ist er am überlegen ober er nicht ein Nebengewerbe zum Rechnung stellen anmelden soll.
    Doch ich habe gehört, dass es besser wäre wenn man als Freiberufler arbeitet!

    Was ist eurer Meinung nach besser :?:

    Schon mal Danke für eure Antworten.


    mfg/Tontechniker

    Souveränes Auftreten bei völliger Ahnungslosigkeit!

  • Mechwerkandi
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    • 11. Januar 2006 um 08:54
    • #2

    Der Begriff "Freiberufler" ist quo definition beschränkt auf Rechtsanwälte, Notare, Steuerberater und Ärzte.

    Will der so was machen??

  • Steffen
    Profi
    Beiträge
    1.817
    • 11. Januar 2006 um 10:55
    • #3

    Hier liegt eine kleine Begriffsverwirrung im deutschen Recht vor:

    Während in vielen Branchen (u.a. unserer) freie Mitarbeiter (wie auch immer geartet) als sog. Freiberufler oder Freelancer bezeichnet werden, gibt es im deutschen Steuerrecht und Gewerberecht die sog. "freien Berufe" im Gegensatz zu den "Gewerbetreibenden" Und den freien Berufen gehören nur Ärzte, Notare, RA's, Steuerberater und unter best. Umständen freie Künstler (z.B. freie Musiklehrer, Schauspieler) an. Alle anderen üben ein Gewerbe aus und brauchen nen Gewerbeschein und müssen bei entsprechenden Gewinnen auch Gewerbesteuer zahlen, was die sog. freien Berufe nicht müssen.

  • karel noon
    Verifiziert
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    • 11. Januar 2006 um 11:43
    • #4

    zu den freiberuflern gehören auchnoch übersetzer und dolmetscher, und achtung "tondesigner" :D
    nur dann muß man schon im zweifelsfall nachweisen können das man wirklich künslerisch am prozess beteiligt war, sonnst wir des eng!

    Privater Account mit meiner persönlichen Meinung.

    Sollte es ein Problem mit meiner Neutralität zu einem Thema geben mache ich das im Beitrag kenntlich. :thumbup:

    http://www.noon.ruhr

    Application Support Engineer - HK Audio

  • mringhoff
    Profi
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    • 11. Januar 2006 um 12:50
    • #5

    Freiberufler machen "kreative" Arbeit, soll heissen, es wiederholt sich nichts, jeder neue Job ist eine neue Aufgabe.
    Eine Tonanlage zu installieren nicht, auch wenn es on the Road immer wieder zu neuen "Aufgaben" kommt. Hier zählt der juristische Begriff: Die Lautsprecher werden immer an die Amps angeschlossen, die Kannen an den Dimmer, die MH an die Steuerung, alles läuft sozusagen "gleich" ab, also nicht "kreativ".

    Kreativ können dann nur Lichtdesigner (oder der oben erwähnte Tondesigner) sein, der eben nur am Pult steht, programmiert und Shows entwirft. Dann kann man sich auch Freiberufler nennen. Alles andere ist eine Gewerbeausübung.

    Wie Steffen schon erwähnt, nennen sich viele in unserer Branche "Freiberufler", sind es aber eigentlich gar nicht, sondern üben ein Gewerbe aus. Das englische "Freelancer" meint auch den frei mitarbeitenden Selbständigen und nicht den "Freiberufler".

    Infos z.B. unter: http://de.wikipedia.org/wiki/Freiberufler

    Der große Unterschied zum Gewerbetreibenden ist, daß Freiberufler keine Gewerbesteuer zahlen müssen. Aber erstens ist diese ja - im Vergleich zu den Einkommenssteuern / Körperschaftsteuern nicht besonders hoch und zweitens lesen wir doch überall, daß wir alle hier kaum etwas verdienen und nicht ausreichend bezahlt werden. Wozu dann überhaupt freiberuflich statt gewerblich tätig sein? :)

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  • tontechniker
    Beiträge
    1.579
    • 11. Januar 2006 um 13:04
    • #6

    OK...wunderbar. Danke für die schnellen Antworten!

    Da haben wir mal wieder was dazu gelernt :D


    LG aus Augsburg

    Souveränes Auftreten bei völliger Ahnungslosigkeit!

  • center light
    Beiträge
    23
    • 20. April 2006 um 19:03
    • #7

    Grundsätzlich gibt es für die Gewerbesteuer auch noch eine Freigrenze für natürliche Personen (also keine Kapitalgesellschaften wie GmbH, etc.) von 24.500 € Gewinn, die man als Einzelunternehmer und in diesem Fall Nebenberufler erst einmal verdienen muss. Danach gibt es auch noch die Anrechnung von § 35 EStG, die eine Gewerbesteuer-Belastung faktisch ausser Kraft setzen soll.

    Also, alles halb so wild.

    Viele Grüße aus Bochum

    Nico

    __________________________

    Keine Beratung, nur Teilnahme an der allgemeinen Diskussion

  • reiner-zufall
    Verifiziert
    Beiträge
    30
    • 22. Juli 2006 um 14:38
    • #8

    Tag'chen,

    ich hätte zum Gewerbeschein mal eine kurze Frage:
    Was haben denn die Leute, die "frei" mitarbeiten, oder Ton-/Lichttechs, Hands usw. i.d.R. in ihrem Gewerbeschein stehen? Was wäre das idealste, um alle Tätigkeiten abdecken zu können, also alles was mit Veranstaltungstechnik (auch Tonstudio) zu tun hat, incl. Lagerarbeiten? Was haltet ihr von "Audiovisuelle Dienstleistungen"? Klingt doch gut... :)

    Grüße
    Christian

    Ich mache keine Vorhersagen und werde es auch niemals tun !

  • mringhoff
    Profi
    Reaktionen
    6
    Beiträge
    5.262
    • 22. Juli 2006 um 15:22
    • #9

    "technische Dienstleistungen vorwiegend im audio-visuellen-Bereich"...

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  • manuela
    Beiträge
    9.103
    • 22. Juli 2006 um 16:41
    • #10
    Zitat von "Reiner-Zufall"

    Was wäre das idealste, um alle Tätigkeiten abdecken zu können

    Dienstleistungen aller Art, mit Groß- und Einzelhandel :wink:

    die Feuerzeuge der Gäste sind kleine Sterne die am Himmel unseres Alltags weiterleuchten.

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