1. Home
  2. Chat
  3. Forum
  4. Kalender
    1. Termine
    2. Karte
  5. Lexikon
    1. Letzte Änderungen
  6. Marktplatz
    1. Bewertungen
  • Anmelden
  • Registrieren
  • Suche
Dieses Thema
  • Alles
  • Dieses Thema
  • Dieses Forum
  • Artikel
  • Forum
  • Termine
  • Lexikon
  • Marktplatz-Eintrag
  • Seiten
  • Erweiterte Suche
  1. PA-Forum
  2. Forum
  3. Professionelle Veranstaltungstechnik
  4. Veranstaltungssicherheit

Was darf ich denn nun, oder Vorschriften in Berlin

  • JC
  • 15. Januar 2006 um 19:41
  • JC
    Beiträge
    76
    • 15. Januar 2006 um 19:41
    • #1

    Hallo,
    ich wälze mich gerade durch die verschiedensten Vorschriften für Berlin und ebend auch durch die Sonderbautenverordnung, die ja momentan als Ersatz für die VStättVo in Kraft ist.

    Nun ist eigendlich meine Frage, was ich machen darf, wenn ich keine Ausbildung zur Fachkraft für VT habe geschweige denn Meister bin und auch nicht Diplom Ing. für VT studiert habe.

    Nach §21 Sonderbautenverordnung muss der Betreiber (Eigentümer von dem Veranstaltungsort?) ja den Pflichten aus §21 nachkommen oder diese schriftlich dem Veranstalter abtreten, der dann aber einen Veranstaltungsleiter bennenen muss.

    Diese Veranstaltungsleiter muss ja mindestens die von mir oben genannten Qualifikationen besitzen (besser eine davon ;-)).

    Was darf ich denn nun? Darf ich ohne Aufsicht einer Fachkraft für VT oder höher Lichttechnisch die Veranstaltung fahren?

    Ich finde diesen Text ein wenig :confusing:....
    Aber da sich hier ausgesprochen viele Experten rumtreiben, dachte ich, ich frag doch mal nach.

    danke für die Antworten

    Johannes, der bestimmt alles falsch verstanden hat... :(

  • ADMIN
    Administrator
    Reaktionen
    381
    Beiträge
    10.040
    Termine
    4
    Einträge
    16
    Marktplatz Einträge
    1
    • 15. Januar 2006 um 20:18
    • #2

    Da dies kein Forum nur für die Berliner ist, zunächst eine Vorbemerkung: Berlin hat keine Versammlungsstättenverordnung, sondern "Die neue Verordnung über den Betrieb von Sonderbauten". Dort sind im Prinzip die Betriebsvorschriften der MVStättV umgesetzt. Dabei haben dann auch die Paragraphen andere Nummern, was in der MVStättV § 38 ist, ist in der SoBeVo § 21 und so weiter.

    Eine Berliner Besonderheit ist, dass ein vom Betreiber beauftragter Veranstaltungsleiter die Anforderung an einen Verantwortlichen für Veranstaltungstechnik erfüllen muss.


    So, und jetzt wieder ganz allgemein: Die Anforderungen der VStättVo (hier der SoBeVo) richten sich an den Betreiber (Eigentümer/Pächter), der sie unter strengen Voraussetzungen an den Veranstalter übertragen kann. Einen Dienstleister, der in einer Versammlungsstätte tätig wird, binden sie erst mal nicht.

    Du kannst also (aus Sicht des Baurechts) erst mal alles tun, der Betreiber (in Sonderfällen der Veranstalter) hat dafür zu sorgen, dass Verantwortliche für Veranstaltungstechnik da sind.


    Es gibt aber auch noch die Sicht des Arbeitsschutzes: ArbSchG, BetrSichV, BGV A3... Ohne beispielsweise eine Elektrofachkraft (allgemein oder EFK für Veranstaltungstechnik) kann kein Aufbau in Betrieb genommen werden.

    Wenn es jetzt aber nur um den Stellwerker geht, also denjenigen, der am Pult sitzt, dann gibt es so gut wie keine gesetzlichen Beschränkungen (wenn er dafür bezahlt wird und Ausländer ist, dann ggf. noch aus dem Ausländerrecht, wenn er noch keine 18 ist aus dem JArbSchG, wenn sie schwanger ist...)

    Bitte keine fachlichen Fragen per PM - Inhaber von dBmess

  • JC
    Beiträge
    76
    • 15. Januar 2006 um 20:37
    • #3

    Besten Dank!!!

    Dann habe ich die Vorschriften doch auf die falsche "Behörde" bezogen.

    Johannes

Anstehende Termine

  • Kombiseminar Sachkundiger für Anschlagmittel und Traversensysteme (AnschlägerPlus)

    Mittwoch, 23. September 2026 – Freitag, 25. September 2026
  • Kombiseminar Sachkundiger für Anschlagmittel und Traversensysteme (AnschlägerPlus)

    Dienstag, 29. September 2026 – Donnerstag, 1. Oktober 2026
  • Sachkunde für Fliegende Bauten

    Dienstag, 29. September 2026 – Donnerstag, 1. Oktober 2026
  • Virtueller Stammtisch im Chat

    Dienstag, 29. September 2026, 21:00 – 23:00
  • PA-Forum Stammtisch LeatCon

    Dienstag, 6. Oktober 2026, 13:00 – 14:00

Letzte Themen

  1. 17. - 18. November | PA Rigging & Truss Safety mit Tom Greber

    Soundchecker
    23. September 2026 um 10:33
  2. 13. - 14. Oktober | Live Mixing Workshop mit Jörn Müller in Köln

    Soundchecker
    23. September 2026 um 10:30
  3. können das hier (Foto) die original Weichen der KMT CS215 / CM215 sein ?

    phattomatic
    23. September 2026 um 09:12
  4. RCF: "Bass Motion Control" vs. "XBoost" => Ähnliche Funktionalität unter zwei verschiedenen Etiketten oder relevante Unterschiede?

    Hanseat
    21. September 2026 um 22:21
  5. Suche Lichteffekt

    Schreddl
    21. September 2026 um 12:22
  6. QLC+4 in MagicQ Visualsieren - wie richtig einstellen?

    metal-shot
    19. September 2026 um 17:44
  7. Verschiedene Verteiler mit Powercon Anschluss bzw. Ausgang kompatibel?

    tenderboy
    19. September 2026 um 12:22
  8. Suche Optocore Spezialisten - trouble shooting eines SANE Verbunds

    georg.h
    19. September 2026 um 10:21
  9. Quick & dirty reverse engineering - wie gehts weiter?

    phlownd
    19. September 2026 um 10:13
  10. DSP Preset für The Box Pro TP218 MKIII

    dxnny074
    18. September 2026 um 15:16

Benutzer online in diesem Thema

  • 1 Besucher
  1. Datenschutzerklärung
  2. Impressum
Community-Software: WoltLab Suite™