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Welchen Lohn für "ehrenamtliche" Arbeit??

  • huet
  • 28. April 2007 um 16:29
  • .:markus:.
    Beiträge
    165
    • 4. Mai 2007 um 17:22
    • #21

    Ich betreue auch gelegentlich einen Verein mit der Technik. Nachdem nach den ersten zwei VA´s nicht mal ein Dankeschön bzw ein "feuchter Händedruck" zurückkam hab ich gesagt das sie das Material weiterhin haben können ich auch bereit bin das zu bedienen aber ich werde den Mietpreis berechnen (meine Arbeitsstunden bleiben also weitzerhin kostenlos).
    Zusätzlich wurde Vereinbart das man ab ner Gewissen Anzahl an Festen pro Jahr mit meinem Equipment über nen Entsprechnden prozentualen Nachlass reden kann.

    Also ich bin in dem Verein wirklich oft Ehreanamtlich vertreten, aber ich sehe das eben dann, wenn kein Dank kommt und sonst auch nichts als ein Verlustgeschäft. Schließlich köntne ich die Anlage an solchen "Soll nichts Kosten Geschichten" oftmals auch an gut Zahlende Kunden vermieten.

    Viele Verantwortliche von Vereinen sehen aber auch einfach nicht ein, dass wenn sie ne "richtig" Professionelle Firma (wir sind hier ja im Party PA) damit beauftragen würden noch mehr bezahlen würden als so.

    Markus

  • dj_orgie
    Beiträge
    295
    • 5. Mai 2007 um 03:10
    • #22

    Da wir hier in Forum für PARTY-PA sind bin ich davon ausgegangen, dass die meisten, wenn Gewerbe überhaupt angemeldet ist, die Unternehmen (wie wir auch) als Kleingewerbe mit weniger als 17.500 Euro im Jahr angemeldet sind und KEINE Steuern zahlen. Daher kann ich das ohne irgend welche Folgen beim Finanzamt angeben.
    Außerdem ging es um die Arbeitszeit. Das Material wird um sonst mit gegeben (ist ja unter anderem auch Werbung), aber die Privatperson, die das dann auf baut und hin fährt bekommt ein bisschen was dafür. Wo ist das Problem??
    Ein UNTERNEHMEN agiert NIE Ehrenamtlich... Wie stellt ihr euch das vor? :roll:

  • hell&dunkel
    Moderator
    Reaktionen
    1.095
    Beiträge
    12.398
    Marktplatz Einträge
    2
    • 5. Mai 2007 um 21:10
    • #23

    Der Kleingewerbetreibende gibt aber auch eine Anlage GSE (Einkünfte aus Gewerbebetrieb) ab. Er spart sich nur die Umsatzsteuererklärung.
    Einkommensteuer und Umsatzsteuer sind zwei Paar Stiefel.
    Die Investitionenen in den Gewerbebetrieb senken die (Einkommen-)Steuerlast, so wie sie durch den Gewinn erhöht wird.
    Wenn du dich um die Angabe der Einnahmen herum drückst, ... aber lassen wir das.

    Zitat

    Also wenn wir an Freunde oder Verwandte verleihen verlangen wir je anch dem, wie gut wir die leiden können IMMER den Spritpreis, den wir dann großzügig runden. (also wenn ich reinen Sprit 7 Euro verfahrt dann wirds eben zu 10 Euro - ist ja auch verschleiß am auto).

    Zusätzlich sagen wir dann einfach "gibts halt ein bisschen was dazu, das passt dann schon". Ich argumentier da halt immer so, dass man wie bei allem auch bei Lautsprechern, Kabeln,... verschleiß hat. UZnd je nach größe liegt das dann zwischen 10 bis 50 Euro, was dann eine freilwillige Spende/Geschenk ist und nie versteuert werden muss...


    Ich deklariere in Zukunft alle Forderungen an Privatleute als steuerfreies Geschenk... :grin:


    Zitat

    ...umsonst ... Werbung... aber die Privatperson, die das dann auf baut und hin fährt bekommt ein bisschen was dafür. Wo ist das Problem??


    Die Grenzen zwischen "Material zu Werbezwecken umsonst herausgeben" und "steuerpflichtiger Privatentnahme" sind fließend. Du befindest dich IMHO auf der falschen Seite dieser Grenze.

    Hier befindet sich i.d.R. die Signatur

  • linus leiting
    Beiträge
    94
    • 6. Mai 2007 um 13:47
    • #24
    Zitat von "dj_orgie"

    Da wir hier in Forum für PARTY-PA sind bin ich davon ausgegangen, dass die meisten, wenn Gewerbe überhaupt angemeldet ist, die Unternehmen (wie wir auch) als Kleingewerbe mit weniger als 17.500 Euro im Jahr angemeldet sind und KEINE Steuern zahlen. Daher kann ich das ohne irgend welche Folgen beim Finanzamt angeben.
    :roll:

    in der Hinsicht solltest Du Dich noch mal von Deinem Steuerberater aufklären lassen...


    Zitat von "dj_orgie"


    Ein UNTERNEHMEN agiert NIE Ehrenamtlich... :roll:

    genau so ist es - Du kannst als Unternehmen spenden und diese Spende als Betriebsausgabe absetzen...

    Die ehrenamtliche Tätigkeit betrifft nicht das Unternehmen, sondern den Unternehmer auf der privaten Ebene - somit liegt immer eine Verwendung im nichtunternehmerischen Teil vor...

    Ich weiß ja, dass Du das nicht hören willst und "wo kein Kläger da kein Richter" aber man sollte wissen, was man tut...

    Stell Dir vor Du hast ein gute Jahr gehabt und 17000 Euro Umsatz - also grundsätzlich Kleinunternehmerregelung. Dann findet das Finanzamt heraus, dass Du 2 erhenamtliche/Private Veranstaltungen ohne Rechnung durchgeführt hast... Die gelten dann als Privatentnahme. Wenn die dann angenommen mit jeweils 300 Euro bewertet werden, dann liegt der Umsatz bei 17600,- Euro und dann wars das mit der Kleinunternehmerregelung...

  • DaftMedia
    Beiträge
    1.169
    • 6. Mai 2007 um 14:12
    • #25
    Zitat von "koenigstiger25"


    Stell Dir vor Du hast ein gute Jahr gehabt und 17000 Euro Umsatz - also grundsätzlich Kleinunternehmerregelung. Dann findet das Finanzamt heraus, dass Du 2 erhenamtliche/Private Veranstaltungen ohne Rechnung durchgeführt hast... Die gelten dann als Privatentnahme. Wenn die dann angenommen mit jeweils 300 Euro bewertet werden, dann liegt der Umsatz bei 17600,- Euro und dann wars das mit der Kleinunternehmerregelung...

    Bei einem Gewerbe oder Freiberuf wird normalerweise keine Umsatzsteuer erhoben, wenn der Brutto-Vorjahresumsatz 17.500 € sowie der voraussichtliche Brutto-Umsatz im laufenden Jahr 50.000 € nicht übersteigen wird (§ 19 UStG Abs. 1 / Grenzen ab 1.1.2003)

    If you can't fix it with gaffa, it's destroyed.

  • dj_orgie
    Beiträge
    295
    • 6. Mai 2007 um 16:06
    • #26
    Zitat von "koenigstiger25"

    genau so ist es - Du kannst als Unternehmen spenden und diese Spende als Betriebsausgabe absetzen...

    Die ehrenamtliche Tätigkeit betrifft nicht das Unternehmen, sondern den Unternehmer auf der privaten Ebene - somit liegt immer eine Verwendung im nichtunternehmerischen Teil vor...

    Was? Was hab ich genau davor geschrieben?? Du hast meine Aussage sogar bekräftigt. Ich geb die Anlage um Sonst en eine Privatperson (MICH!) und deklariere das als Spende/Werbung,... Wo liegt das Problem? Und noch mal, da ich keine Steuern zahle, kann ich auch nichst von der Steuer absetzen.
    Und das mit dem Beispiel @Herr Heini (spaß)
    Wenn ich eben 17000 Euro Umsatz haben sollte: Ich kann ja meine Preise für die Musikanlage nach belieben ändern. Ich kann ja einfach sagen die Musikanlage die ich da gespendet habe mich einfach 250 Euro kostet. Dann hab ich 2 mal 500 Euro und fertig. Auch wenn da ne Anlage steht, die "normalerweise" 300 Euro kosten würde.
    (ICH mach meine Preise eh nicht nach einer festen Preisliste sondern nach dem wie viel Aufwand, Verschleiß,... bei der VA zu erwarten ist)

  • linus leiting
    Beiträge
    94
    • 6. Mai 2007 um 16:13
    • #27

    Bei einem Gewerbe oder Freiberuf wird normalerweise keine Umsatzsteuer erhoben, wenn der Brutto-Vorjahresumsatz 17.500 € sowie der voraussichtliche Brutto-Umsatz im laufenden Jahr 50.000 € nicht übersteigen wird (§ 19 UStG Abs. 1 / Grenzen ab 1.1.2003)[/quote]

    Soweit nichts auszusetzen - und was passiert im Folgejahr?
    Umsatz Vorjahr 17600 und schon biste aus'm §19 raus...

    Also bitte bis zum Ende denken - die Aufforderung vom Finanzamt kommt definitiv - nicht sofort, aber sie kommt...

  • linus leiting
    Beiträge
    94
    • 6. Mai 2007 um 16:21
    • #28
    Zitat von "dj_orgie"

    Ich geb die Anlage um Sonst en eine Privatperson (MICH!) und deklariere das als Spende/Werbung,... Wo liegt das Problem?

    Das geht eben so nicht - das ist eine steuerpflichtige Leistungentnahme....
    Glaubs mir und frag Deinen Steuerberater....

    Zitat von "dj_orgie"


    Ich kann ja meine Preise für die Musikanlage nach belieben ändern. Ich kann ja einfach sagen die Musikanlage die ich da gespendet habe mich einfach 250 Euro kostet. Dann hab ich 2 mal 500 Euro und fertig. Auch wenn da ne Anlage steht, die "normalerweise" 300 Euro kosten würde.
    (ICH mach meine Preise eh nicht nach einer festen Preisliste sondern nach dem wie viel Aufwand, Verschleiß,... bei der VA zu erwarten ist)

    §42 der Abgabenordnung - sowas nennt sich Gestaltungsmissbrauch, das Finanzamt kann die Besteuerungsgrundlagen schätzen...


    Aber ich glaub es artet jetzt hier aus - das Problem ist, dass gerade in steuerlicher Hinsicht viel Irrglaube herrscht...

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