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  4. Veranstaltungssicherheit

Tanzpodeste für Disco

  • Stephan Schewe
  • 23. Mai 2006 um 12:39
  • Stephan Schewe
    Profi
    Beiträge
    543
    • 23. Mai 2006 um 12:39
    • #1

    Hi,

    Tanzpodeste in der Höhe von 0,6m ohne Geländer zulässig?

    Meine Suche ergibt unterschiedliche Aussagen:

    VStättV:

    Abschrankungen und Schutzvorrichtungen
    (1) 1Flächen, die im Allgemeinen zum Begehen bestimmt sind und unmittelbar an tiefer liegende Flächen
    angrenzen, sind mit Abschrankungen zu umwehren, soweit sie nicht durch Stufengänge oder
    Rampen mit der tiefer liegenden Fläche ve rbunden sind. 2Satz 1 ist nicht anzuwenden:
    1. für die den Besuchern zugewandten Seiten von Bühnen und Szenenflächen,
    2. vor Stufenreihen, wenn die Stufenreihe nicht mehr als 0,50 m über dem Fußboden der davor liegenden
    Stufenreihe oder des Versammlungsraumes liegt oder


    Heißt das, bis 0,5 wäre ok?


    C1 sagt:

    Bis 1m braucht man kein Geländer. Aber in manchen fällen kann auch unter 1m eine Absturzsicherung nötig sein.
    Reicht da ein Lichtschlauch um die Kante sichtbar zu machen?

    Wer weiß noch mehr?

  • Stephan Schewe
    Profi
    Beiträge
    543
    • 23. Mai 2006 um 14:22
    • #2

    @ Mod:

    bitte mal nach Veranstaltungssicherheit verschieben....ohne AG ;)

  • montesuma
    Beiträge
    948
    • 23. Mai 2006 um 14:51
    • #3

    Da streiten sich die Geister. Von vielen alten Hasen, die eigentlich alles wissen, habe ich 1m gehört, wobei die wichtigste Person in meiner Nähe (KVR Abteilung fliegende Bauten) sogar 0,2m bestimmte. Es scheint eine Grauzone zu sein, wo es jedes Bundesland es anders sieht.

    Ich würde es jedoch nicht riskieren einen Gast 0,5m herunter fallen zu lassen. Selbst, wenn es erlaubt wäre. Eine Warnung mit einem Lichtschlauch bringt absolut gar nichts. Du wirst (geschätzt) bestimmt 10 Gäste erleben, die der Kante erfühlen müssen, weil sie nicht gucken.

  • karel noon
    Verifiziert
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    1
    • 23. Mai 2006 um 16:49
    • #4

    Die unterschiedlichen höhenangaben kommen auch daher das es unterschiede gibt wer sich auf den podesten aufhält.
    bei eingewiesenen personen (also musiker und andere die man selber einweist, kinder ausgenommen!!) darf man höher als bei einer frei zugänglichen fläche.
    wie hoch genau kann ich jetzt auch nicht sagen, das ist glaube ich wirklich unterschiedlich in den einzelnen bundeländern.

    Privater Account mit meiner persönlichen Meinung.

    Sollte es ein Problem mit meiner Neutralität zu einem Thema geben mache ich das im Beitrag kenntlich. :thumbup:

    http://www.noon.ruhr

    Application Support Engineer - HK Audio

  • Stephan Schewe
    Profi
    Beiträge
    543
    • 23. Mai 2006 um 19:49
    • #5

    Ich will die da auch nicht runter fallen lassen.

    Aber

    1. möchte der Betreiber solche Podeste haben
    2. möchten die Gäste Podeste haben (ihr wisst schon...da setzen sich die ganzen Mädels in Szene damit alle gaffenden Jungs sie auch sehen können)

    Ich denke die sicherste Variante wären Podeste mit 60cm, und zwei Stufen auf 40cm und 20cm. DIe Podeste werden übrigens rund.

  • hasenfuß
    Beiträge
    1.142
    • 23. Mai 2006 um 22:58
    • #6

    recht einfach, wie mediennutte schon sagte:

    die BGVen regeln den kram für die über sie versicherten -
    also alle mitarbeiter im weitesten sinne.

    die kann man unterweisen, mit künstlern proben, ..

    die vstätt regelt, wie man die betrunkenen/rollstuhlfahrenden/
    minderbemittelten besucher vor sich selbst und allem
    anderen schützen muß.

    wenn also besucher den fraglichen bereich benutzen,
    ist der geringere wert aus der vstätt zu verwenden.

    ______________________________

    meister vt
    gMA operating
    photo
    dj

  • chrickel
    Profi
    Beiträge
    454
    • 24. Mai 2006 um 00:42
    • #7
    Zitat von "Privateer"

    @ Mod:

    bitte mal nach Veranstaltungssicherheit verschieben....ohne AG ;)

    Aber gerne doch...

    By(t)e,
    Chrickel
    http://www.chrickel.eu

  • Hitower
    Verifiziert
    Beiträge
    1.457
    • 24. Mai 2006 um 13:45
    • #8

    Hi

    Hier in Kassel sind die DInger auch zu finden:
    In einem Laden sind die beiden Podeste aber nichtmal miteinander verbunden und nach 2-3 Stunden rücken die immer weiter auseinander! Sind aber deutlich über 60cm (höer als mein schreibtisch!)

    In dem anderen Laden (Großraumdisco) sind sie fest, aber auch diese Kanten sind nicht oder kaum gekennzeichnet! Lichtschlauch (wenn er fest ist) halte ich aber für sinnvoll!

    Die Tanzkäfige die ich von daheim kenne sind alle an den Tanzkanten weiß! man kann nämlich auchmal zwischen die Gitterstäbe treten...(ich geh da aber nicht rein :D

    Gruß
    Daniel

    Fachkraft in Hamburg...

  • Stephan Schewe
    Profi
    Beiträge
    543
    • 24. Mai 2006 um 20:33
    • #9

    Also ich habe meinem Kunden nun empfohlen das Ding max 0,5m hoch zu bauen um der VStättV zu entsprechen und die Kanten deutlich zu markieren um die "unter 1m Regel" der BGV C1 einzuhalten.

    Da der Kunde die aber höher haben möchte, wird das Podest mind. eine Stufe ringsrum bekommen. Tritttiefe nach VStättV §10 und Höhe ca 30cm.

    Denke damit ist die Sache sicher und relativ wasserdicht.

    Danke an Euch für Eure Tipps.

  • Stephan Graeske
    Profi
    Beiträge
    1.217
    • 22. Juli 2006 um 23:22
    • #10

    Hallo Stephan,

    ein interessantes Thema - mit dem ich mich auch gerade beschäftige. Allerdings bin ich mit der Lösung noch nicht ganz glücklich.

    1. Wenn Du nach VStättVo gehst, wird die Stufenfläche von min. 26cm mit einem Bütec leicht zu lösen sein. Die Stufenhöhen darf dann jedoch nur zwischen 0,10m und 0,19m liegen ( §10, 8 )

    2. Wie stellt man sicher, dass die wenigen Podeste wirklich gegen weggleiten gesichert sind?

    3. Die von Dir angesprochenen Ausnahmen gemäß §11 zu den Abschrankungen treffen meiner Meinung nach nicht zu, da es sich bei dem Tanzpodest nicht um eine Szenenfläche handelt und "Stufengänge" sicherlich nicht entstehen, wenn ein Podest aufgestellt wird.

    Zitat


    Die Einschränkung, Absturzsicherungen bei weniger als 0,5m Höhendifferenz gegenüber dem Fußboden der Versammlungsstätte wegfallen zu lassen, ist für die erste Bestuhlungsreihe in einer solchen Anlage gedacht, um den Zuschauern freie Sicht auf die Szenenfläche zu ermöglichen.

    4. Denkbar ist, dass eine betrunkene Besucherin in der Dunkelheit (Nebel?) stolpert - was die geforderte Abschrankung legitimiert.

    5. Zurück zur Treppen-Lösung. Man könnte auch zwei Stufen mit 0,5m-Podesten realisieren, welche jeweils 50/3cm hoch sind. Es mag albern klingen, aber diese Treppe ist als einziger Weg vom Podest eine notwendige Treppe. Dies führt gemäß §8,4 zu beidseitigen festen und griffsicheren Handläufen.

    Wie realisiert man also ein Tanzpodeste ohne Geländer und Abschrankungen?

    ... hat diese Problematik eigentlich zu den käfigartigen Tanzpodesten geführt, in denen heute hübsche Frauen tanzen?? :D

    Viele Grüße

    Stephan

    Veranstaltungstechnik, Konferenztechnik, Medientechnik in Bergisch Gladbach bei Köln mieten: http://www.graeske.de

  • Stephan Schewe
    Profi
    Beiträge
    543
    • 23. Juli 2006 um 01:55
    • #11

    Hi Stephan,

    ich würde ein Tanzpodest nicht als "Stufengang" bezeichen, was die 10,8 nicht greifen lassen würde. Hie rgeht es um Wege zwischen Stuhlreihen etc.

    Zum Thema weggleiten:
    1. Könnte man ein Podest mit entsprechendem Reibungskoeffizienten (z.B. Gummi Beton) auf Gleiten untersuchen und entsprechend auslegen.
    2. Sollte das von uns angedachte Podest aus Bau-Ton gebaut werden, was eine Eigengewicht jenseits von Gut und Böse zur Folge gahabt hätte...so der Wunsch des Kunden. Das wäre niemals weggeglitten ;)

    Gruß
    Stephan

  • Stephan Graeske
    Profi
    Beiträge
    1.217
    • 23. Juli 2006 um 02:02
    • #12

    Hallo Stephan,

    für mich stellt sich die Situation bezogen auf Podeste dar. Sogesehen unterscheiden sich unsere Fälle hinsichtliche der Weggleit-Problematik.

    Zu klären bleibt die Frage hinsichtlich der geforderten Abschrankung / Handläufe...

    Grüße

    Stephan

    Veranstaltungstechnik, Konferenztechnik, Medientechnik in Bergisch Gladbach bei Köln mieten: http://www.graeske.de

  • manuela
    Beiträge
    9.103
    • 23. Juli 2006 um 10:24
    • #13
    Zitat von "Stephan Graeske"

    ... hat diese Problematik eigentlich zu den käfigartigen Tanzpodesten geführt, in denen heute hübsche Frauen tanzen?? :D

    Nein Stefan, der Tanzkäfig ist die symbolische Darstellung einer Gefangenschaft, die Tänzerin kann nicht abhauen wenn du kommst um sie ganz aus der Nähe zu bewundern. Als "Problematik" zeigt sich dort bestenfalls der Wunsch, die Dame mitzunehmen :wink:

    die Feuerzeuge der Gäste sind kleine Sterne die am Himmel unseres Alltags weiterleuchten.

  • Haytech
    Beiträge
    632
    • 10. August 2006 um 08:25
    • #14

    Um der Diskriminirung der Forenmitglieder vorzubeugen weise ich darauf hin, das auch der Umkehrfall. Mann im Käfig / Frau sabbernd vor Käfig durchaus möglich wäre... :mrgreen:

    MfG
    Sebastian

  • karel noon
    Verifiziert
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    1
    • 13. August 2013 um 22:46
    • #15

    Das hier wurde ja nicht abschließend geklärt, und entgegen meinem eigenen posting Welches auch in meiner Umgebung von vielen so gesehen wird scheint es doch nicht so klar zu sein ob eine Bühne nun nach BGV erst ab einem Meter, oder nach vstättvo mit einem Geländer zu Versehen ist.
    Außerdem stellt sich mir die frage nach dem "was ist eine stufenreihe".

    Ich hole erstmal das alte Ding hier hoch, wenn es aufgrund des Titels zu wenige Antworten gibt mache ich noch einen neuen Thread auf.

    Links zu entsprechenden Gesetzen wären hilfreich, vor allem in Bezug auf die frage ob eine Bühne nun als BGV Bereich gelten darf.

    In der vsstättvo von Baden-Würtemberg stehen sonst 20cm drinn, das fände ich extrem wenn auch diese bühnen mit Geländer Versehen werden müssen.

    Außerdem, wenn eine Bühne nicht als stufenreihe anzusehen wäre, dann müssten in allen Ländern bei denen wie in der Musterverordnung keine zusätzliche Höhe bei Paragraph 11 Absatz 1 angegeben ist, jede Bühne ( die ja in dem fall eine begehbare Fläche wäre ) auch wenn sie nur 1cm hoch wäre mit Geländer Versehen werden.

    Also wer hat das passende Schriftstück parat?

    Privater Account mit meiner persönlichen Meinung.

    Sollte es ein Problem mit meiner Neutralität zu einem Thema geben mache ich das im Beitrag kenntlich. :thumbup:

    http://www.noon.ruhr

    Application Support Engineer - HK Audio

  • Reini
    Beiträge
    3.225
    • 13. August 2013 um 23:30
    • #16

    ein passendes Schriftstück habe ich nicht,
    aber ich war bisher der Meinung, dass ab der ersten Stufe mit Publikumsverkehr das Geländer und Handlauf Vorschrift sind?


    jetzt ist die Frage, wer benutzt das Tanzpodest? Gäste oder GoGo's


    wie schaut es aus (dass würde mich persönlich sehr interessieren), wenn ein Tisch / Biertisch als Tanzpodest benutzt wird?

    http://www.hifi-reini.de/News.htm

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