Hi,
Tanzpodeste in der Höhe von 0,6m ohne Geländer zulässig?
Meine Suche ergibt unterschiedliche Aussagen:
VStättV:
Abschrankungen und Schutzvorrichtungen
(1) 1Flächen, die im Allgemeinen zum Begehen bestimmt sind und unmittelbar an tiefer liegende Flächen
angrenzen, sind mit Abschrankungen zu umwehren, soweit sie nicht durch Stufengänge oder
Rampen mit der tiefer liegenden Fläche ve rbunden sind. 2Satz 1 ist nicht anzuwenden:
1. für die den Besuchern zugewandten Seiten von Bühnen und Szenenflächen,
2. vor Stufenreihen, wenn die Stufenreihe nicht mehr als 0,50 m über dem Fußboden der davor liegenden
Stufenreihe oder des Versammlungsraumes liegt oder
Heißt das, bis 0,5 wäre ok?
C1 sagt:
Bis 1m braucht man kein Geländer. Aber in manchen fällen kann auch unter 1m eine Absturzsicherung nötig sein.
Reicht da ein Lichtschlauch um die Kante sichtbar zu machen?
Wer weiß noch mehr?