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Privates Vermieten

  • www_basstscho_net
  • 23. Juni 2006 um 17:03
  • www_basstscho_net
    Beiträge
    154
    • 23. Juni 2006 um 17:03
    • #1

    Hallo zusammen,

    ich habe eine kleine Anlage. Diese gebe ich ab und an mal an Freunde oder an Vereine etc. weiter. Bisher habe ich das immer kostenlos gemacht.
    Nun möchte ich allerdings eine kleine Leihgebühr verlangen, um Geräte etc. mit der Zeit austauschen zu können.
    Ebenso möcht ich mich absichern was den pfelglichen Umgang bzw. mutwillige Zerstörung angeht.

    Jetzt hab ich mir mal auf verschiedenen Seiten die AGBs angeschaut und die für mich interessanten Stellen herauskopiert.

    Jetzt meine Frage: Darf ich als Pirvatperson einen Mietvertrag erstellen und ihn dann von dem Mieter unterschreiben lassen? In dem Mietvertrag würden dann die Kosten, Dauer, ... stehen und ebenfalls, dass die AGBs akzeptiert werden.

    Dadurch entstehen direkt weitere Folgefragen: Darf ich das ganze als AGB bezeichnen oder muss ich das irgendwie anders bezeichnen (nur Mietvertrag oder so und die "AGBs" als Anhang...)? Darf ich überhaupt Geld dafür verlangen? Es wären denke ich im Schnitt maximal 50€ im Monat...

    Ich hoffe ihr könnt mir weiter helfen...
    Grüße Johannes

  • bossjan
    Verifiziert
    Beiträge
    329
    • 23. Juni 2006 um 17:36
    • #2

    Hi Johannes,

    erst einmal möchte ich hier klar stellen, dass das keine Rechtsberatung ist.

    Eine Leihgebühr ist rechtlich nicht möglich, da eine Leihe unentgeltlich ist. Es ist eine Mietgebühr fällig. Wie du dich gegen Zerstörungen usw. absichern willst, wäre mal für mich interessant zu wissen. Es gibt zwar Elektronik-Versicherungen, die einen großteil der Schäden wegen unsachgemäßen Gebrauch etc. übernehmen, nur sind diese Versicherungen sehr sehr teuer und werden (wahrscheinlich) nicht einmal von deinen Mietgebühren gedeckt.

    Selbstverständlich kannst du als Privatmann einen Mietvertrag machen. Wohnst du evtl zur Miete? Wie sieht es denn da aus? Viele Vermieter überlassen dir die Wohnung aufgrund eines Mietvertrages (der Vermieter ist nicht immer Unternehmer). Wenn die andere Partei den Vertrag akzeptiert mit den Bedingungen, ist dieser wirksam (vorausgesetzt du hälst die Vorschriften der §§ 305ff BGB ein!).

    Letztendlich ist es egal, wie du die Bedingungen nennst. Auch wenn du sie Meine-Himmelfahrstkommando-Klausel nennst, sind diese Bedingungen nach § 305 BGB im rechtlichen Sinne AGBs.

    Aber, da du dann regelmäßig vermietest, wirst du wohl nicht um eine Gewerbeanmeldung herumkommen. Ansonsten bin ich mal gespannt, wie du das dem Finanzamt erklären willst, wenn deine Anlage in regelmäßigen Abständen vermietet wird... Melde einfach ein Gewerbe nach § 19 UStG (Kleingewerbe) an, dann bist du 100%ig auf der sicheren Seite...

    Dies war lediglich ein Hinweis auf die Rechtslage und stellt keine Rechtsberatung dar...

    Lieben Gruß
    Jan

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  • mringhoff
    Profi
    Reaktionen
    6
    Beiträge
    5.262
    • 23. Juni 2006 um 19:29
    • #3

    Ich sehe das auch so wie bossjan.
    Wenn Du Deine Anlage häufiger gegen Geld vermietest, dann trittst Du gewerblich auf und das fällt sicher dann nicht mehr unter Nachbarschaftshilfe etc. Das Finanzamt will dann wissen, wieviel Du damit verdienst.

    Aber Du kannst das auch positiv sehen. Ein Gewerbeschein kostet nicht viel, die laufende Buchhaltung und die Steuererklärungen sind in diesem Größenrahmen sicherlich auch gut zu überblicken (Vielleicht da mal den Rat eines Fachmanns einholen, wenn Fragen aufkommen: IHK, Finanzamt, bekannte/verandte Buchhaltungskraft etc.)
    Bei einem Gewerbe besteht natürlich auch die Möglichkeit, die dann anfallenden Ausgaben steuermindert abzusetzen: z.B. Materialkauf, Reparaturen, Bürokosten, Anteil an Telefon, Kfz etc.
    Somit kann es durchaus mal vorkommen, daß Du in den ersten Jahren Verlust machst, den Du mit Deinem restlichen Einkommen verrechnen kannst und es somit zu einer Steuerrückerstattung kommen kann...
    Natürlich sollte es man auf Dauer nicht übertreiben, zumindest eine Absicht zur Gewinnerzielung sollte man ein paar Jahren darlegen können, sonst wird man hinterher wieder als Hobbybetreiber eingestuft und muss die erstatteten Steuern wieder ans Finanzamt zurückzahlen (incl. Zinsen).

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  • www_basstscho_net
    Beiträge
    154
    • 24. Juni 2006 um 15:36
    • #4

    Hallo zusammen,

    ich danke euch für eure Antworten...so hab ich mir das schon fast gedacht...

    bossjan: das versichern war so nicht gemeint. Ich wollte lediglich, dass falls auf der VA jemand beispielsweise Wasser in das Amprack schüttet, dass dann der VA für den Schaden aufkommen muss...oder falls jemand auf die Lautsprecher einprügelt...gegen solche eigentlich eh schon "klaren" sachen...

    Ich hab jetzt gerade heute die Anlage verliehen..unterschreiben haben sie den Wisch :)

    Ich danke euch,
    Grüße Johannes

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