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Veranstaltung im Festzelt - Welche Vorschriften greifen?

  • Monokultur
  • 29. Juni 2006 um 15:39
  • Monokultur
    Beiträge
    210
    • 29. Juni 2006 um 15:39
    • #1

    Hallo Forumsgemeinde,
    vorab zur Orientierung erstmal eine kurze Erklärung der Gegebenheiten:
    Es ist eine Konzertveranstaltung in einem Festzelt geplant. Das Zelt soll wohl 30x70m groß werden, bestuhlt wird mit den üblichen Bierzeltgarnituren (Wie bei Zeltveranstaltungen üblich). Catering und so ist im Extra Zelt, sodass vom Zeltmaß nur noch die Bühne (~15x10m) abgezogen werden muss. Bei der Besucherzahl sind 2500-3000 angepeilt, das Maximum ist natürlich abhängig von der möglichen Bestuhlung.
    Doch welche Angaben (Fluchtwege usw.) muss ich da als Bemessungsgrundlage annehmen?!

    Jetzt habe ich mich natürlich schon mal dran gemacht das Forum etwas zu durchforsten nach eventuell ähnlichen Fragen...
    Zu allererst wird ja als Informationsquelle immer die Versammlungsstättenverordung angesprochen. Diese habe ich dann sogar auch schon im Netz als PDF gefunden...
    So weit so gut. In irgend einem Thread war aber dann plötzlich die Rede dasvon, dass Festzelte überhaupt nicht in den Einflussbereich der VStäVo fallen!? Da war dann die Rede von Fliegenden Bauten...
    Hab mich dann natürlich per google mal rangemacht und etwas in diese Richtung recherchiert... Ergebniss ist die Richtlinie über den Bau und Betrieb fliegender Bauten. Leider habe ich dazu keine weiteren Informationen wie ein entsprechndes PDF-File gefunden.

    Jetzt abschließend nochmal kurz gefasst meine eigentliche Frage: Wo finde ich Vorgaben zum Bestuhlungsplan (Fluchtwege etc.) für Zelte?!

    Ich hoffe ich habe mich verständlich ausgedrückt und bedanke mich bereits im Vorfeld für Eure Antworten.

    Es grüßt der André

    "Das hält, das haben wir schon immer so gemacht..."

  • Stephan Graeske
    Profi
    Beiträge
    1.217
    • 30. Juni 2006 um 22:36
    • #2

    Unter die Versammlungsstättenverordnung fallen alle Räumlichkeiten, die mit der Baugenehmigung als Versammlungsstätte eingestuft wurden.

    Ein Zelt fällt genau wie eine Versammlungsstätte unter die Sonderbauten, speziell unter die "Fliegende Bauten".

    Das Bauamt kann im Genehmigungsverfahren Auflagen für diese Fliegende Baute vorschreiben. Dabei sind natürlich auch Punkte wie "Entfluchtung" und "Brandschutz" ein Thema.

    Am besten schaust Du zuerst ins Baubuch des Zeltes.

    Veranstaltungstechnik, Konferenztechnik, Medientechnik in Bergisch Gladbach bei Köln mieten: http://www.graeske.de

  • Monokultur
    Beiträge
    210
    • 4. Juli 2006 um 16:26
    • #3

    Hallo Stephan,
    erstmal Danke für deine Antwort und Sorry, dass ich mich jetzt erst melde. Hab momentan einfahc nicht die Zeit hier regelmäßig reinzuschauen...

    Aber zum eigentlichen Thema: Ich lag ja mit meiner "Annahme" schon mal nicht falsch, dass ein Zelt nicht unter die Versammlungsstättenverordnung fällt.
    Zum Thema Richtlinie Fliegende Bauten, kann man die sich auch irgendwo als PDF runterladen?! Wie die Versammlungsstättenverordnung beim DTHG z.b.

    Zitat von "Stephan Graeske"

    Das Bauamt kann im Genehmigungsverfahren Auflagen für diese Fliegende Baute vorschreiben. Dabei sind natürlich auch Punkte wie "Entfluchtung" und "Brandschutz" ein Thema.

    Wenn ich das jetzt richtig interpretiere könnte man meinen, dass Auflagen gar nicht zwingend notwendig seien, sondern dass es Ermessenssache des Bauamts ist?!
    Gibt es also keine allgemeingültigen Vorschriften oder Richtlinien für Zeltveranstaltungen?!

    Zitat von "Stephan Graeske"

    Am besten schaust Du zuerst ins Baubuch des Zeltes.

    Tja... das ist so ne Sache... Die Baubücher hat ja idealerweise der Zeltverleiher?! Das Zelt ist offiziell ja noch gar nicht gebucht (Vertrag noch nicht unterschrieben). Von daher wird sich der Zeltverleiher sicherlich streuben einfach so sein Unterlagen rauszurücken?! Wie wird das überhaupt gehandhabt?!

    Zu den Baubüchern im Allgemeinen... stehen dort konkret Anweisungen/Hinweise zu den relevanten Themen wie Brandschutz und Entfluchtung drin?! Ich dachte, das ist eher so ne Art Statiksammlung des Tragwerks oder so?!

    Hoffe, dass das nicht wieder zu viele durcheinander gestellte Fragen waren und bedanke mich auch jetzt wieder im Vorfeld für die Beantwortung. ;)

    Es grüßt der André

    "Das hält, das haben wir schon immer so gemacht..."

  • Stephan Graeske
    Profi
    Beiträge
    1.217
    • 4. Juli 2006 um 16:41
    • #4

    Ein Baubuch ist mehr als eine Aufbauanleitung.

    Ich zitiere mal aus dem Praxisleitfaden VStättVo, Harmut H. Starke. Dieses Buch kann ich sehr empfehlen:

    Zitat


    F: Gilt für eine Großveranstaltung mit Bands in einem gemieteten Zirkuszelt die VStättV?
    A: Nein, sie gilt nicht, da Zelte als "Fliegende Bauten" nicht unter die VStättV fallen. Die sicherheitstechnischen Anforderungen an Fliegende Bauten im Bereich Publkums- und Sicherheitsmanagement sowie an die technische Leitung sind die gleichen wie bei Versammlungsstätten.
    Werden Fliegende Bauten, wie z.B. Zelte, innerhalb einer Versammlungsstätte verwendet (etwa bei Open-Air-Festivals), gilt für sie die Versammlungsstättenverordnung unmittelbar.

    Grüße

    Stephan

    Veranstaltungstechnik, Konferenztechnik, Medientechnik in Bergisch Gladbach bei Köln mieten: http://www.graeske.de

  • Monokultur
    Beiträge
    210
    • 4. Juli 2006 um 18:48
    • #5

    Mhh... Vielleicht sollte ich mir dieses Buch mal besorgen?!

    Also prinzipiell kann/sollte man sich also doch an der Versammlungsstättenverordnung orientieren, auch wenn wir uns im Zelt befinden? Oder sehe ich das falsch?!

    Wie sieht das im konkreten Fall aus?! Das Zelt steht auf dem Festplatz, dort sind eben die üblichen Verdächtigen (Schausteller, "Catering" etc.) auch zu finden...
    Gilt dieser Festplatz als Versammlungsstätte?! Kann man das so pauschal sagen, oder müsste man sich da bei der Gemeinde erkundigen, wie das Gelände ausgewiesen ist?!
    Die andere Seite der Medaille, man soll bekanntlich keine schlafenden Hunde wecken... ;)

    Nochmals Danke.
    Grüße,
    André

    "Das hält, das haben wir schon immer so gemacht..."

  • Stephan Graeske
    Profi
    Beiträge
    1.217
    • 4. Juli 2006 um 19:06
    • #6

    1. Welche Aufgabe hast Du genau bei dieser Veranstaltung?
    1.1 die Technik liefern?
    1.2 die Veranstaltung komplett zu organisieren?

    2.Wer steht mit den Behörden bezügl. Genehmigung der Veranstaltung und Aufstellgenehmigung des Zeltes in Kontakt?
    2.1 Du?
    2.2 Dein Auftraggeber?

    3. Wie ist Deine rechtliche Position?
    3.1 Betreiber des Zeltes?
    3.2 Veranstalter?
    3.3 technischer Dienstleister?

    Veranstaltungstechnik, Konferenztechnik, Medientechnik in Bergisch Gladbach bei Köln mieten: http://www.graeske.de

  • Monokultur
    Beiträge
    210
    • 4. Juli 2006 um 20:04
    • #7

    Zu 1.): Mitglied im erweitereten Organisationskomitee, würd ich es mal nennen. Mir geht es hauptsächlich darum Informationen einzubringen. Konkret um Vorschriften, da dem aufm Land ja nicht sonderlich viel Beachtung geschenkt wird... Ich möchte sozusagen sensibilisieren. ;)

    Zu 2.): Der Vorsitzende des OK, bzw. eine "Bevollmächtigter". Aber nicht ich!

    Zu 3.): Wie oben bereits angedeutet bin ich ja sozusagen ein Teil des Veranstalters.

    Meinst Du die Sache ist vielleicht etwas zu komplex, um mich als Laien da jetzt etwas "einzuführen"?!

    "Das hält, das haben wir schon immer so gemacht..."

  • Stephan Graeske
    Profi
    Beiträge
    1.217
    • 4. Juli 2006 um 20:20
    • #8

    Also ich würde

    1.) Beim Bevollmächtigten die Aufstellgenehmigung ansehen.

    2.) Beim Zeltbauer das Baubuch ansehen.

    Dannach weißt du doch eine Menge. Der Zeltbauer will ja schließlich vermieten, warum sollte er es Dir nicht zeigen?

    Viele Grüße

    Stephan

    Veranstaltungstechnik, Konferenztechnik, Medientechnik in Bergisch Gladbach bei Köln mieten: http://www.graeske.de

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