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Boxen zum fliegen bringen !!

  • soundeffekt
  • 6. Juli 2006 um 10:57
  • soundeffekt
    Beiträge
    89
    • 6. Juli 2006 um 10:57
    • #1

    Hallo zusammen,

    ich habe da ein Anliegen.
    Ein kunde von uns möchte in seiner Disco seine Topteile zum fliegen bringen. Ist ja eigentlich mit Fluggeschirr zum anschrauben an die Box und Ketten kein Problem.
    Frage: ist das für eine Disco zulässig und was für Ketten sind den zu verwenden bei einem Boxengewicht von ca. 15-20kg.

    Danke für Eure Hilfe.

    Stephan

  • timotimo
    Profi
    Beiträge
    2.252
    • 6. Juli 2006 um 14:34
    • #2

    was für Boxen denn? Und was für Flugpunkte sind vorhanden? Danach richtet sich dann das Flugmaterial...

  • soundeffekt
    Beiträge
    89
    • 7. Juli 2006 um 10:23
    • #3

    Hallo,
    die Boxen sind normale Topteile mit Holzgehäusen !!
    Also von Haus aus haben diese Teile keine Flugpunkte !!!
    Wie erwähnt hatte ich jetzt Fluggeschirr ( Flying Track mit Flugöse ) montiert.

    Gruß Stephan

  • Stephan Schewe
    Profi
    Beiträge
    543
    • 7. Juli 2006 um 11:21
    • #4

    Mit einem Flugrahmen, der für diesen Einsatzzweck nachgewiesen ist, wird das kein Problem.

    In Discotheken LS aufzuhängen ist selbstverständlich unter Einhaltung aller Vorschriften erlaubt.

    Du solltest dir mal die BGV C1 druchlesen, da steht das wichtigste drin.

    Ketten: Dürfen ruhig was dicker sein. Ich würde einfach mal Anschlagketten mit d=6, Güte 8 nehmen. Das ist viel mehr als sicher.

  • djobi
    Verifiziert
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    1
    • 7. Juli 2006 um 13:42
    • #5
    Zitat

    Ein kunde von uns möchte ... seine Topteile zum fliegen bringen


    ganze einfach: min. in die 3te etage, fenster auf, box raus! :D

    Spaß beiseite, was hast du genau montiert?
    Aeroquip-Flugschienen so wie diese:
    http://www.musik-produktiv.ch/bilder2/00/22/05/002205016l.jpg
    ?
    Sind die in der Box, also von hinten besonders verstärkt o.ä. (mit dem Gehäuse verschraubter Gegenwinkel)?
    Die normalen Schienen in ein nicht flugfähiges, ungeprüftes Gehäuse hält zwar womöglich, könnte aber im Schadensfall negative Folgen haben. Kurz: Die zusätzlichen Schienen bilden wohl keinen zugelassenen Flugkäfig/Flugrahmen.

    Dieses Problem wurde hier schon mehrfach diskutiert, such einfach mal

    Biete: Zeitrafferaufnahmen, z.B. vom Konzert oder Bühnenaufbau
    zur Miete: TW Audio Sys One B30/T24, M15, Global 4 Punkt Truss, Le Maitre Trockeneisnebel, A&H GLD80, QU-24, ew100 1G8, Nexo PS10 + PS15
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  • kater
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    • 7. Juli 2006 um 14:53
    • #6
    Zitat von "djobi"

    Die zusätzlichen Schienen bilden wohl keinen zugelassenen Flugkäfig/Flugrahmen.

    Nenn mir eine Box deren zum Zwecke des Flugbetriebes verbauten Innereien also ganzes und in Zusammenhang mit genau dieser Box in irgend einer Weise "zugelassen" sind?
    :roll:

    Was juggt mich der Benzinpreis, ich tank eh immer nur für 20 Euro :D

  • djobi
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    1
    • 7. Juli 2006 um 15:09
    • #7

    Ich find leider gerade den Threat nicht wieder. War es nicht so, das der Hersteller seine Flugkonstruktion prüfen lassen muss?
    So wie hier unter 'structural testing'
    http://www.atmflyware.com/flyhome.html

    Bei Selbstbau hab ich ja keine Überprüfung und würde ggf. selbst haften wenn was passiert, da ich das Produkt verändert habe. Ich weiss nicht ob ich je nach Installation und Box das Risiko übernehmen möchte selbstgebaute Konstruktionen hinzuhängen

    EDIT

    hier stand noch was:
    http://www.paforum.de/phpBB/viewtopic.php?t=49134&postdays=0&postorder=asc&highlight=fliegen&start=0

    Zitat

    Des weiteren:

    Hier kam schon wieder der Begriff der "TÜV-Prüfung" auf. Neben dem TÜV gibt es aber auch noch eine Reihe anderer Unternehmen oder Vereine die Prüfungen jedweder Art durchführen können.
    Der Hersteller oder Inverkehrbringer muß auf Verlangen eine Konformitätsbescheinigung zur EG-Maschienenrichtlinie vorlegen. Hiermit, und der damit einhergehenden CE-Kennzeichnung, bescheinigt der Hersteller (oder Inverkehrbringer) daß das gelieferte Produkt allen geltenden Gesetzen und Normen entspricht. Unter Umständen kann eine Baumusterprüfung zur Zertifizierung verlangt werden.
    Die Maschinenrichtlinie sagt nicht genau WER die Prüfung vornimmt, bzw. WER die Zertifizierung überwacht. Das bleibt den jeweiligen Staaten (in der Richtlinie Mitglieder genannt) selbt überlassen. In Deutschland sind das z.B. die Gewerbeaufsichtsämter.
    Im vorliegenden Fall sieht das warscheinlich so aus:
    Der Hersteller der PAS 210 ist irgendeine China-Bude.
    Die Firma Steinigke importiert den Lautsprecher, verkauft ihn in Deutschland und wird somit zum Inverkehrbringer.
    Da der China-Bude europäische Normen und Gesetze total egal sind, muß jetzt der Iverkehrbringer ran.
    Entweder ist er so überzeugt von seinem Produkt, daß er sein CE-Zeichen draufsetzt und eine Konformitätsbescheinigung ausstellt, oder er lässt das Produkt durch eine unabhängige Komission prüfen (Hier kommt wieder der TÜV o.Ä. ins Spiel).
    Ist für den Inverkehrbringer (hier Steinigke) geklärt, daß das Produkt allen Normen und Gesetzen entspricht, verfasst er eine Betriebsanweisung in der erklärt wird, wie das Produkt zu verwenden ist, ohne das Fehlfunktionen auftreten (z.B. das der Lautsprecher aus dem Dach fällt). So klärt sich auch warum der Lautsprecher PAS210 an drei Punkten aufzuhängen ist. Das steht in der Betriebsanweisung.
    Das das Produkt bei bestimmungsgemäßer Verwendung funktioniert und kein Sicherheitsrisiko darstellt, bestätigt der Hersteller oder Inverkehrbringer mit der EG-Konformitätserklärung nach Maschinenrichtlinie.

    Alles anzeigen

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  • künstler
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    135
    • 7. Juli 2006 um 20:14
    • #8

    @ Kater
    Doch die d&b C4 und C7 haben die Stahlverstärkung innen .Zugelassene Flugrahmen gibt es zB. bei der Nexo PS 15.

  • kater
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    2.304
    • 7. Juli 2006 um 23:21
    • #9
    Zitat von "Künstler"

    @ Kater
    Doch die d&b C4 und C7 haben die Stahlverstärkung innen.

    Die und hundert andere, aber darum ging es ja überhaupt nicht ...

    Zitat

    Zugelassene Flugrahmen gibt es zB. bei der Nexo PS 15.

    Zugelassen? Für den Straßenverkehr?
    Spass beisiete, was soll das sein, ein zugelassener Rahmen? Es gibt gewisse "Vorschriften" die bei der Konstruktion von Flyware zu beachten sind, es gibt Sacherständige die man damit beauftragen kann zu überprüfen ob alles beachtet wurde, Statiker die einem Ausrechnen ob das Zeug hält, diverse Prüfinstitute wie TÜV, DEKRA etc., Leute die einem Belastunsgtests durchführen, aber was es nicht gibt ist eine "Zulassungsstelle für Flugfähige Boxen und deren Zubehör".

    Zugelassene Flyware, im Sinne von zulässig, ist jede, die die Box unter allen Umständen da hält wo sie sein soll, von der unter keinen Umständen ein Sicherheistrisiko ausgeht, die allen möglichen und unmöglichen Belastungen stand hält ( so oder so ähnlich könnte man das auch sehn ).

    Was juggt mich der Benzinpreis, ich tank eh immer nur für 20 Euro :D

  • djobi
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    1
    • 8. Juli 2006 um 13:05
    • #10

    also gut, für die Haarspalter :D
    wenn mir ein Hersteller eine eigene Erklärung oder eine Prüfbestätigung (von welchem Institut auch immer) vorlegen kann, aus der hervorgeht das meine Boxen bzw. mein Flugsystem für den Einsatzzweck 'zulässig' ist / dem Stand der Technik entspricht / statisch ausreichend dimensioniert wurde ist das Ding für mich 'zugelassen'.
    Verzeiht die schwammige Wortwahl. Das es keine 'Zulassungsstelle für Boxen' gibt ist mir auch klar ...

    (ich glaube allerdings kaum das der Threatstarter als Hersteller (immerhin hat er das System montiert) einen Belastungstest oder eine Statikberechnung durchgeführt hat)

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  • kater
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    2.304
    • 8. Juli 2006 um 16:59
    • #11
    Zitat von "djobi"


    (ich glaube allerdings kaum das der Threatstarter als Hersteller (immerhin hat er das System montiert) einen Belastungstest oder eine Statikberechnung durchgeführt hat)

    und ich glaube dass es sich mit vielen anderen, in Serie hergestellten Boxen, auch nicht anders verhält ...

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