Weiß jemand, ob das Sonntagsfahrverbot für Transporter(LKW-Zulassung) und Anhänger für den Transport für Veranstaltungstechnik gilt, bzw. ob es Ausnahmeregelungen dafür gibt? Wo kann man genaue Informationen darüber erhalten? Danke!
Sonntagsfahrverbot für Veranstaltungstechnik?
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esvt -
8. August 2006 um 17:25 -
Geschlossen
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Jawohl, für Fahrzeuge über 3,5 t oder/und mit Anhänger gilt das Sonntagsfahrverbot, hierfür kann man sich aber Ausnahmegenehmigungen holen.
Siehe auch hier: http://www.paforum.de/phpBB/viewtopic.php?t=54066
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Da schon ein Thema existiert, siehe mein und Hitower Postig, bitte dort weiterfühern.