Zitat von "mringhoff"Kommt ja auch immer darauf an, von welchen Nutzerkreis wir sprechen.
Eine Diskothek/Musikcafe/Bar etc. wird ja wohl nicht drumkommen.
Eine private Veranstaltung (Hochzeit/Geburtstag etc.) ist frei und keiner verlangt, daß man das zuerst melden und dann nachweisen muss, daß man privat feiert.
Es ist nicht die Frage des Nutzerkreises, sondern der Lokalität. Gaststätten, Bars, Cafés und meistens Vereinsheime sind konzessioniert. Dh. in diesen Lokalitäten gelten die Gaststättenverordnungen wie z.b. Sperrzeiten. Dabei spielt es keine Rolle ob der Charakter der Veranstaltung privat oder öffentlich ist. So das Gesetz.
Zitat von "mringhoff"
Und eine gemafreie Hintergrundmusik in einem Geschäft etc. muss auch nicht jeden Tag neu nachgewiesen werden. Daß man es aber mal plausibel nachweisen muss, versteht sich ja von selbst...
Und wenn ein Musikcafe behauptet, sie spielt nur lizenzfreie Musik, dann ist das halt einfach viel schwerer zu glauben, als wenn das Hotel nebenan für seine Toiletten lizenzfreies Gedudel über die Deckenlausprecher säuselt...
Sicherlich ist es die Frage, wo diese Musik eingesetzt wird. Ich gebe Dir recht, dass es für das Fahrstuhl-Gesäusel wohl weniger ein Problem sein wird. Aber es war die Rede von einem Café und da vermute ich mal, dass sich die GEMA nicht mit dem Versprechen des Betreibers zufrieden gibt. Da müsste dann wohl eine verplompte Anlage her, die dann den Preis für mehrere Jahre GEMA-Gebühr übersteigen dürfte.
Zitat von "mringhoff"
Bei den Nutzern von öffentlichen Verkehrmitteln liegt die Nachweispflicht der Bezahlung (sprich Fahrkarte) ja auch beim Fahrgast
Richtig, dummerweise ist es immer einfacher etwas nachzuweisen, was man hat, als das, was man nicht hat. ![]()