Hallo,
folgendes Problem: ich habe an eine andere Firma ein Gebrauchtgerät verkäuft. Das ist jetzt 3 Monate her. Auf der Rechnung war (dummerweise) vermerkt das die Gewährleistung auf 12 Monate beschränkt ist.
Das Gebrauchtgerät sagt jetzt angeblich keinen Mucks mehr, war lt. meinen Infos zwischenzeitlich auf Tour.
Jetzt die Frage: ist dieses eine Gewährleistungsfall?
Das Gerät funktionierte beim Verkauf bzw. bis zum Ausfall. Ein Gewährleistungsfall liegt IMHO doch nur vor, wenn der Mangel bereits beim Verkauf bestanden hat, oder?
Bin ich jetzt in der Nachweispflicht oder der Käufer?
Gewährleistungsfrage Gebrauchtgeräte B2B
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Da gibt es kaum eine Diskussion: Beim Verkauf von Gebrauchtware an einen Verbraucher gibt es 12 Monate Gewährleistung, Beweislastumkehr nach sechs Monaten. Beim Verkauf an einen Kaufmann kann die Gewährleistung ausgeschlossen werden. Hast Du das nicht getan, musst Du nachbessern.
lg
M.K. -
richtig, bei privat gibt es lt. BGB eine Beweislastumkehr nach 6 Monaten, d.h. innerhalb der ersten 6 Monate geht man davon aus das der Mangel schon (latent) vorhanden war. Nur - wie sieht genau dieser Punkt unter Geschäftsleuten aus?