Hallo Rigger-Gemeinde,
beim Studieren der VPLT SR 2.0 bin ich auf folgenden Satz gestoßen:
Kapitel3: Auswahl und Bereitstellung
"Für dauerhaft in Veranstaltungsstätten installierte Anlagen sind aufgrund der Betriebsweise und der zu erwartenden Gefährdung Elektrokettenzüge gemäß BGV C1/GUV-V C1 bereitzustellen."
Kann mir jemand plausible Gründe nennen, warum ein D8-Kettenzug, der nach dem Einrichten der Anlagen totgehängt wird, nicht in einer Festinstallation verwendet werden soll?!
Vielen Dank im Voraus
Gruß
Elektrikus