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Rechtliche Grundlagen für eine Produktion in Österreich

  • planaplatscha
  • 31. Oktober 2006 um 17:20
  • planaplatscha
    Beiträge
    44
    • 31. Oktober 2006 um 17:20
    • #1

    Gesucht werden Links und sämtliche Hinweise bezüglich einer Produktion in Österreich.
    Ist der deutsche "Meister für Veranstaltungstechnik" qualifiziert für eine Tätigkeit in Österreich?

    Die ÖTHG sagt, dass deutsche Gesetze und Vorschriften anerkannte Regeln der Technik in Österreich sind solange keine eigenen Gesetzt/Normen/Vorschriften existieren. Welche einschlägigen österreichischen Gesetze gibt es?

    Weitere Tipps sind sehr gerne gesehen....

    Würde mich über jegliche Information freuen.

  • GETEC
    Profi
    Beiträge
    695
    • 31. Oktober 2006 um 17:24
    • #2

    naja um dir tipps geben zu können wäre die art der produktion schon interessant, ein messestand hat andere gesetze als eine open air bühne....

    lg getec

  • planaplatscha
    Beiträge
    44
    • 31. Oktober 2006 um 18:24
    • #3

    Hmm, ja ....mein Fehler

    Es geht um den Themenbereich Eröffnung Modeboutique mit Modenschau im Verkaufsraum.
    Da das ganze Thema schon in Deutschland recht heikel ist interessieren mich eben die in Österreich geltenden Gesetze/... und mögliche Fallstricke.

  • tufkaklto
    Profi
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    7.116
    • 31. Oktober 2006 um 18:46
    • #4

    hallo

    Also da wollen wir mal:

    Zum einen gehts darum, wo sich das abspielen soll, bei uns gibts derzeit noch unterschiedliche Gesetze in den einzelnen Bundesländern.

    Im Prinzip ist alles nicht so schlimm, unsere Behörden haben die neuen Richtlinien den Deutschen BGV C1 und Veranstaltungsstätten VO usw angepasst.
    Du mußt nur damit rechnen, das hier ev stärker kontrolliert wird als bei Euch.
    In Wien zB ( ich glaub auch in Niederösterreich, bin aber nicht sicher ) gilt schon die neue Verordnung, das auf einer Veranstaltung ein "Veranstaltungstechniker" ( CA eure Fachkraft für VT ) Vorschrift ist.
    Da das bei uns noch relativ neu ist und nicht genug VT vorhanden, wird das noch nicht exekutiert ( ausser es passiert was )
    Mit was Du rechnen solltest :
    Falls es eine öffentliche VA ist, bzw in einem öffentlichen Gebäude, Messe etc, ist es wahrscheinlich, das eine Behördenkomission kommt.
    Die wollen dann einen Statikbefund und vermutlich auch einen E- Befund sehen ( vorsicht bei verteilern - FI 30ms ! )
    Keine Kabel am Boden bei Notausgängen !!!
    Sonst einfach an den deutschen Vorschriften Anlehnen und alles was gehängt wird muß gesichert werden. !!!
    Unser Statiker kontrolliert das wirklich genau, und merkt auch alles :D

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  • GETEC
    Profi
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    695
    • 31. Oktober 2006 um 19:06
    • #5
    Zitat von "klauston"

    Falls es eine öffentliche VA ist, bzw in einem öffentlichen Gebäude, Messe etc, ist es wahrscheinlich, das eine Behördenkomission kommt.
    Die wollen dann einen Statikbefund und vermutlich auch einen E- Befund sehen ( vorsicht bei verteilern - FI 30ms ! )
    Keine Kabel am Boden bei Notausgängen !!!
    Sonst einfach an den deutschen Vorschriften Anlehnen und alles was gehängt wird muß gesichert werden. !!!
    Unser Statiker kontrolliert das wirklich genau, und merkt auch alles :D

    was strom betrifft ist die anschaffung der österreichischen taev ( richtlinie für anschlussbedingungen in der installation) hilfreich, einfach googlen, ich weiss nicht wie weit deutschland und österreich da konform gehen, bei 16*2,5 harting leitung haben wir schonmal die 12a sicherungen im dimmer bemängelt bekommen, da hätten angeblich 10a reinsollen.....

    was statik betrifft, wirklich vorher eine bestätigung über den ordnungsgemässen aufbau erstellen, evtl einen DI bestätigen lassen, die wollen meistens nur ein papier das sie zu den akten legen können.

    Teilweise gibts auch diskussionen über einzelne sicherung von pars an bars, auch wenn selbstsichernd geschraubt ist, was gaaanz wichtig ist, sind auch ALLE B1Q1TR1 gutachten, die werden auch fast immer gefordert, sowohl für Molton etc als auch immer mehr für die verwendeten Teppiche und Dekoartikel.

    Open Air wird auch immer mehr wert auf Lärmimmisonsmessungen gelegt, und oft verplombte Limiter samt Attest vorgeschrieben, das aber eher in den Hauptstädten/Innenstadt.

    wenn du uns sagst wo das ganze stattfindet, kann ich dir gerne noch weitere details senden, evtl stehen wir uns ja auch bei der abnahme gegenüber ;) das aber eher im steirischen raum.

    lg

    getec


    p.s. man bedenke die auflagen bei einer vergangenen veranstaltung: sämtliche layhertürme müssen an einem einzigen erdungspunkt angeschlossen werden ( 50m auseinander) es sind für die kabel KEINE defender zu nehmen sondern alles eingraben, und einzelerdung ist aufgrund ( und das gabs schriftlich) KUGELBLITZGEFAHR nicht möglich. wer also nicht an willkür glaubt...

  • tufkaklto
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    7.116
    • 1. November 2006 um 09:43
    • #6

    Na bravo

    Zitat

    p.s. man bedenke die auflagen bei einer vergangenen veranstaltung: sämtliche layhertürme müssen an einem einzigen erdungspunkt angeschlossen werden ( 50m auseinander) es sind für die kabel KEINE defender zu nehmen sondern alles eingraben, und einzelerdung ist aufgrund ( und das gabs schriftlich) KUGELBLITZGEFAHR nicht möglich. wer also nicht an willkür glaubt...

    Ich hab schon gehärt, das es da in der Steiermark irgendeine Idiotische BH geben soll.

    Die NENA Tecs haben mir wieder erzählt, das bei einem Open Air in Gleisdorf ( @ GETEC, warst da nicht eh du ? ) ein Limit am FOH von 140 db erlaubt war !!!!!!!!!!!!
    Das hat sich ein Beamter errechnet, mit dem Lärmabfall bis zum nächsten Wohnhauss und was dann dort erlaubt ist.

    ,man muß sich echt vollidiotische Beamte vorstellen, die als Theorethiker sich solche (rechen)arbeit antun.

    naja.
    Mit der TAED das stimmt, aber wie gesagt, die deutschen Vorschriften kannst Du gurt umlegen.
    Ich weiß das, bin Veranstaltungstechniker ( geprüft )
    Darf sogar Statik und E-Befunde schreiben :D

    Und das mit dem Sichern von Einzelpars ist Ernst zu nehmen.
    JEDER Scheinwerfer ist extra zu sichern und wenn was über 1,5kg hat, dann sowiso.
    Theoretisch brauchst du 10fache Sicherheit !

    Amp und Boxen Brett _ Die Vuvuzela des Forums

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  • GETEC
    Profi
    Beiträge
    695
    • 1. November 2006 um 10:28
    • #7

    ja, das mit der nena waren wir, das mit den 140 dB haben sie aber nicht ganz ausgenutzt +g+

    10km daneben hatten wir im jahr davor scooter gemacht, da gabs auflagen von 145 dB am FOH,dort musste ich übrigens das ganze konzert meine brille festhalten um scharf zu sehen, so laut wars.... immerhin haben wir durchgesetzt dass gehörschutz verteilt wurde, wieviele den genommen haben weiss ich allerdings nimmer, ich hab eigene *g*

    das mit den scheinwerfern ist trotzdem so eine diskussion, wenn ich 6er bar hängen habe, die einzelnen par 64 mit selbstsichernden muttern angeschraubt habe, dann ist die frage wie weit das noch zusätzlich zu sichern ist, denn wenn mans genau nimmt, hängt der yke eines mhs auch nur an einer schraube, müsste man dann ja auch extra sichern...

    gerade auf der messe in wien wird da sehr oft mit zweierlei maß gemessen, die einen hängen an 4mm stahlseilen mit geschraubten schlaufen ohne kausche 1 tonne messestand, der andere darf diskutieren
    ob ein c1 motor über leuten hängen darf, bzw erstmal der ma erklären was ein c1 motor ist, und wofür der da ist.....

    was in österreich auch leider sehr unterschiedlich ist, ist die tatsache wer erstabnahmen und jährliche abnahmen ( JEDE bühne, zelt, stativ, truss etc braucht die theoretisch, bei fliegenden bauten immer mithaben, sonst kanns eng werden) durchführen darf.

    wir hatten vor 2 monaten erstabnahme einer neuen 16*12 Open Air Bühne, da fragt mich der Zivilingenieur doch tatsächlich wieso ich das nicht selbst mache, er habe ja sowieso deutlich weniger Ahnung als wir.
    Auf Nachfrage kam dann heraus, dass eine Sachkundigen Abnahme gereicht hätte, was sachkundig bedeutet konnte mir leider niemand sagen.

    lg getec

  • planaplatscha
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    44
    • 3. November 2006 um 10:10
    • #8

    Danke schon mal für die Antworten.
    Die Produktion wird in Wien stattfinden.
    Wir werden einen lokalen Elektriker vor Ort engagieren, der sich um die Stromversorgung kümmern wird.
    Mein größtes Problem sind aber die brandschutzrechtlichen Bestimmungen in Österreich - die ich schlicht nicht kenne - und die Erfahrung aus ähnlichen Veranstaltungen in Deutschland.
    Es handelt sich beim Veranstaltungsort um eine Modeboutique mit vollgehangenen Kleiderständern - und nein, die Klamotten sind alle nicht B1.
    In D ist die Rechtslage eigentlich so, das eine Nutzungsänderung beantragt werden müsste - ein nicht unerheblicher bürokratischer Aufwand - meist lässt sich jedoch aus der Argumentation Verkaufsfläche+Laufpublikum dieses umgehen. Wie sieht das in Österreich aus - wo müsste ich entsprechendes anmelden?

    Gruß
    Karsten

  • tufkaklto
    Profi
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    7.116
    • 3. November 2006 um 12:06
    • #9

    Wenns Wirklich WIen ist, über die MA ( Magistratsabteilung ) 6 oder 35.

    Wenns aber die SCS wie zb in Vösendorf ist, dan ist das schon Niederösterreich ( viele meinen Wien, aber isses (( pardon ist es )) nicht )

    Da wäre es dann die zuständige Bezirkshauptmannschaft.

    Falls es Dichn genau interressiert kannst Du mir ja PN schicken, ich kann Dir gerne Kontakte von Elektrikern usw zukommen lassen.
    Gibt bei uns spezielle Event Elektriker bzw eigene für manche Örtlichkeiten.

    Da mit den Kleiderständern sehe ich nicht das Megaproblem. Da redet man sich mit der Behörde und ev. einem Brandschutzbeauftragten zusammen, es gibt dann vor Ort einfach zB ein Rauchverbot, genügend Feuerlöscher, Fluchtwege und Brandschutzbeauftragte. Und gut ist es .
    Man muß halt darauf achten, das nicht so Sachen passieren wie FloorPARs unter Kleiderständer stellen :D

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