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Mündliche Auftragsbestätigungen

  • lichtmensch
  • 26. November 2006 um 18:11
  • lichtmensch
    Beiträge
    110
    • 26. November 2006 um 18:11
    • #1

    Mahlzeit Kollegen,

    das mit den Auftragsbestätigungen in mündlicher Form ist ja immer so eine Sache, wenn es denn Probleme gibt mit der Rechnung.
    Nun ist ja aber so das man als normaler Techniker selten einen Schriftlichen Auftrag bekommt.
    Ich denke mal das als Techniker die mündliche Absprache an der Tagesordnung ist oder?
    Wie ist es den nun, kommt man ohne schriftlichen Auftrag im Streitfall an sein Geld.

    Mfg Lichtmensch

  • ukw
    Verifiziert
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    Beiträge
    1.566
    • 26. November 2006 um 18:31
    • #2

    Vorformulierte Auftragsbestätigung mit Zahlungsmodalitäten
    v o r
    dem Antritt des Jobs vom AG unterzeichnen lassen.

    Macht er das nicht, so brauchst Du den Job nicht anzutreten, weil hinterher gibt es bestimmt Ärger, spätestens wenn Du die Rechnung stellst.

    ... for a few dB's more . . .

    Merkel's Kommentar zu Finanzminister Schäuble und den 100.000,- DM

  • hasenfuß
    Beiträge
    1.142
    • 26. November 2006 um 19:08
    • #3

    wahlweise nach auftragserteilung die a.bestätigung faxen

    ______________________________

    meister vt
    gMA operating
    photo
    dj

  • Markus Verza
    Verifiziert
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    • 26. November 2006 um 21:51
    • #4

    Grundsätzlich schon.

    Es gibt aber ein paar Variablem im Spiel darum solltest du deine Frage etwas genauer formulieren.
    Hast du da einen Problemfall oder möchtest du es mal wissen.

  • Kracky
    Profi
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    Beiträge
    12.055
    • 27. November 2006 um 06:49
    • #5

    Richtig ist, ein mündlich erteilter Auftrag ist ebenso bindend wie ein in schriftform gefaßter. Problem ist hier aber ganz einfach der Nachweis dieser mündlichen Abmachung und genau hier stößt du im Ernstfall an deine Grenzen wenn da nicht jemand im Raum mitgehört hat oder beim Gespräch selbst dabei war der dir deine Ausführungen bestätigen kann. Deswegen ist mündlich immer denkbar schlecht.

    In meinem Lexikon fehlt das Wort unmöglich!

    ASR Computer & PA Technik
    André Ruhnau
    Rosenstr.6
    78598 Königsheim

  • nikita
    Beiträge
    83
    • 27. November 2006 um 09:40
    • #6

    Wir haben nach unseren ersten Differenzen mit dem Auftraggeber Stundenzettel eingeführt. bzw. die Stundenzettel noch verändert. Wir lassen JEDEN Mitarbeiter unterschreiben zuzüglich einer Unterscchrift von unserer eigenen Teamleitung PLUS einer Unterschrift von irgendeinem anderen Verantwortlichem vor Ort bzw. dem auftraggeber selber.
    Zumindest kannst du im nachhinein die Stunden nachweisen - eventuell abgesprochene Stunden- und Tagessätze leider nicht.... Aber damit hatten wir auch noch nie Probleme.... :? :)

    Eigentlich arbeitet jeder vernünftige Betrieb auch mit schriftlichen Auftragsbestätigungen... Ich selbst komm aus der Industrie und habe schon so manchesmal über die Vorgehensweise in der Veranstaltungsbranche gestaunt.... :roll:

    Ich weiß nicht ob das auch in unserer Branche greift, aber : Wenn man zum Beispiel drei Monate Miete zahlt - ohne schriftlichen Mietvertrag - und der Vermieter nimmt das Geld an, so gilt das als ein akzeptiertes Mietverhältnis bei dem dann auch die gesetzlichen Kündigungsfristen usw. zählen.
    Wenn du also schon einige Male für den Auftraggeber X gearbeitet hast und jedesmal einen Stundensatz von z.B: 15,- € in Rechnung gestellt hast müsste das doch eigentlich übertragbar sein ? Vorrausgesetzt es handelt sich um die gleiche Tätigkeit.
    Dann würde ja auch der schriftliche nachweis der geleisteten Stunden wieder voll ausreichen....

    Spannendes Thema ...

    LG , aus Hannover :lol:

    GeBa Serviceteam A. Germuth & A. Badenhop GbR / Beermannstr. 18 / 12435 Berlin
    Mail: info@gebaserviceteam.de / Fax: 03212 / 1146273

  • mringhoff
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    5.262
    • 28. November 2006 um 20:57
    • #7
    Zitat von "Lichtmensch"


    Ich denke mal das als Techniker die mündliche Absprache an der Tagesordnung ist oder?

    bei uns läuft alles - aber wirklich alles - schriftlich ab. Was aber nicht immer gleich bedeuten muss, daß es sich hier um ein klassisches schriftliches Angebot handelt. Gerade unter Kollegen passiert das teilweise auch in E-Mail-Form. Und wenn jemand telefonisch eine Bestellung abgibt, dann schicke ich ihm anschliessend eine Bestätigung per E-Mail mit allen wichtigen Daten. Nicht nur aus vertragstechnischer Sicht, sondern vielmehr um Missverständissen vorzubeugen. (Stimmt das Datum, stimmen die Einsatzzeiten, passt das mit dem benötigtem Equipment etc.).

    Zitat von "Lichtmensch"

    Wie ist es den nun, kommt man ohne schriftlichen Auftrag im Streitfall an sein Geld.


    wie ja schon weiter oben geschrieben: die Beauftragung/der Werksvertrag ist nicht formgebunden, kann also sehr wohl mündlich abgeschlossen werden.
    Das Problem ist im Streitfall die entsprechenden Vereinbarungen darin zu beweisen. Dass Du vor Ort warst und mitgearbeitet hast, wird wohl das geringste Problem sein nachzuweisen, aber die Höhe der Entlohnung und andere Details werden problematischer, falls Du nicht Zeugen hast...

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  • falcocgn
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    • 29. November 2006 um 08:58
    • #8

    Ja es ist so, in unserer Branche wird vieles nur auf Zuruf erledigt. Ein Anruf und man hat wieder einen Job.

    Im geschäftlichen Verkehr unter Kaufleuten gilt, daß bei einer bestehenden Geschäftsbeziehung ein Auftrag auch ohne jeweils neuen Vertrag zu den bekannten, bereits vereinbarten Konditionen durchgeführt wird. Der Annehmende ist dabei in der Pflicht, andere Konditionen zu vereinbaren, wenn er das für angebracht hält (§ 151 BGB). Ein anderer unbestimmter Rechtsbegriff ist die "Verkehrssitte". So ist es üblich, Reisetage mit der halben Pauschale zu berechnen. Möchte der Antragende das anders haben oder ist der Annehmende unsicher, weil er noch nicht so häufig mit diesem AG gearbeitet hat, dann kann und sollte das natürlich vorher geklärt werden. Im Zweifel und vor Gericht gilt aber die Verkehrssitte.

    Praktisch und stressfrei ist die Variante von mringhoff. Die Bedingungen, die ausgehandelt wurden einfach nochmal per Mail oder aufs Fax. Kommt dann kein Widerspruch, ist der Vertrag verbindlich geschlossen.

    Grüße,
    Falco

    - DAS Fachbuch für die Veranstaltungstechnik https://www.europa-lehrmittel.de/Fachkunde-Vera…technik/60877-1

  • tufkaklto
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    • 29. November 2006 um 10:34
    • #9

    Unter Technikern ist es oft so, das man Aufträge telefon. bekommt.

    Man kennt ja die meisten Auftraggeber und muß sich ja irgendwo auch Vertrauen, sonst sollte man sowieso den Auftraggeber wechsreln.

    Ich schick trotzdem meistens ein Email nach, auch mit der Frage, wann Aufbau, wer noch dabei usw.

    Da kann man selbst auch immer nachsehen, da ja die Gefahr besteht, das sich nicht nur der Auftraggeber sondern auch man selbst mal irrt.

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