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Werbebanner Aufhängeverbot

  • dienervt
  • 25. Februar 2007 um 19:54
  • dienervt
    Beiträge
    608
    • 25. Februar 2007 um 19:54
    • #1

    Ein Kunde von mir bekam kostenfrei 2 Plattenspieler unter der Bedingung, daß er von mit Flyer und ein Banner aufhängt.
    Das Ganze fand in einem großen Sportschuhgeschäft in der Innenstadt statt.
    Dann ist die Polizei erschienen und gesagt, daß das Aufhängen des Banners (innerhalb des Schuhgeschäftes) verboten ist. Kann das sein- Das Geschäft ist doch Privatgrundstück und die Geschäftsleitung hat es natürlich erlaubt.
    (Ich unterstelle mal, daß mir der Kunde die Wahrheit sagt)

    Viel Bass ist durch nichts zu ersetzen- außer durch noch mehr Bass. http://www.DienerVT.de

  • manuela
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    • 25. Februar 2007 um 20:06
    • #2

    nein das kann nicht sein.

    Ein Werbebanner kann nur außerhalb bzw. an einem Gebäude reglementiert werden, dann gilt es als "Schild" und wird ab einer Größe von 0,6m² baugenehmigungspflichtig (ausgenommen sind ortsveränderliche, deswegen werden die auch so gern auf alte Anhänger gemacht).

    Man hätte es imho nur verbieten können wenn es einen gesetzes- oder sittenwidrigen Inhalt publiziert.

    die Feuerzeuge der Gäste sind kleine Sterne die am Himmel unseres Alltags weiterleuchten.

  • Scanco1
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    310
    • 25. Februar 2007 um 20:11
    • #3

    Da hat dich dein Kunde schwer Verar..... !

    Ton macht nur mit Licht Spass

  • mringhoff
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    • 25. Februar 2007 um 20:12
    • #4

    Also innerhalb des Ladens hat der Betreiber sein Hausrecht und solange er da nicht gesetzeswidrige Dinge etc. aufhängt, kann ich mir nicht vorstellen, warum dort das nicht erlaubt sein könnte.

    Was aber sein kann ist, daß diese Werbung nach außen hin sichtbar war (z.B. Banner von innen an die Fenster etc.) oder das Banner (entgegen der Kundenaussage) doch außen am Gebäude angebracht wurde. Dann könnte es kommunale Regelungen für diesen Bereich geben, der das untersagt (Einheitliches Straßenbild etc.).
    Für manche Einkaufsstrassen/Fussgängerzonen etc. gibts da sehr genaue Regelungen...

    Aber innen aufgehängt fände ich das auch sonderbar, wenn da etwas verboten ist. Was ist dann mit der eigenen Werbung (bzw. die des Sportschuherstellers), die dort hängt?

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  • Mechwerkandi
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    • 26. Februar 2007 um 08:54
    • #5

    Plakate ab einer gewissen Grösse, egal ob innen am Fenster sichtbar oder aussen aufgehängt, verändern im erheblichen Masse das Erscheinungsbild der Fassade und müssen deswegen bauamtlich genehmigt werden.
    Das ist die baurechtliche Seite.

    Weil die näheren Umstände aber nicht bekannt sind, würde ich auf jeden Fall die Begründung der Amtshandlung abwarten.

    Was mich etwas wundert, ist der Umstand, das da die Pozilei aufgezogen sein soll.
    Die haben eigendlich anderes zu tun, so was fällt mehr in den Aufgabenbereich der zuständigen Ortsämter.

  • manuela
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    • 26. Februar 2007 um 10:20
    • #6

    dann muß es in HH aber anders sein, hier gabs nochnie Ärger bez. großen Werbesachen auf der Fensterinnenseite (gleichzusetzen mit Folienaußenbeschriftung auf dem Fenster wo es auch keine Genehmigungsverfahren für gibt).

    Ich bin nach wie vor davon überzeugt daß es da nichts zu verbieten gab sofern es drinnen ist / war.

    die Feuerzeuge der Gäste sind kleine Sterne die am Himmel unseres Alltags weiterleuchten.

  • djobi
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    • 26. Februar 2007 um 11:49
    • #7

    egal ob verboten oder nicht: Die Polizei ist jedenfalls nicht dafür zuständig! (Auch wenn Polizei Ländersache ist, so wie beim Rauchverbot)

    Es sei denn auf dem Banner wären rechtsradikale Logos o.ä., aber dann hätte die Polizei das Banner auch direkt mitgenommen! :wink:

    Werbeschilder überwacht zumindestens in NRW die Stadt! Dazu bedarf es aber auch eine relevante Größe des Schildes (wie Manuela schon schrieb). Näheres kann ich gerne in Erfahrung bringen, mein Cousin verdient mit der Kontrolle sein Geld :oops:

    Läden in Einkaufszentren haben vom Vermieter teilweise Vorgaben wie Aussenwerbung auszusehen hat - aber das ist noch eine andere Sache!

    Biete: Zeitrafferaufnahmen, z.B. vom Konzert oder Bühnenaufbau
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  • Mechwerkandi
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    • 26. Februar 2007 um 14:14
    • #8
    Zitat von "Manuela"


    dann muß es in HH aber anders sein

    Das kann gut sein.
    Hier direkt nebendran ging es z.B. um die Änderung (nicht Neumontage) einer Leuchtkasten-Reklame, ~ 3,5 auf 0,6 m Grösse.
    Von "OLYMPIA-Büromaschinen" auf "Fluwog Baugenossenschaft"

    Für die Änderung musste ein Bauantrag gestellt werden.

  • mringhoff
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    • 26. Februar 2007 um 14:19
    • #9

    Wobei ich das:

    Zitat von "Dienervt"

    (Ich unterstelle mal, daß mir der Kunde die Wahrheit sagt)

    auch nochmal überprüfen würde... :)

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  • treibsand
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    • 26. Februar 2007 um 15:03
    • #10
    Zitat von "Mechwerkandi"

    Das kann gut sein.


    Ist in einigen Innenstädten (auch HL) so.
    Allerdings bei einer einmaligen, veranstaltungsgebundenen Aufhängung eines Banners wird wohl weder die Polizei noch das zuständige Ordnungs - oder Bauamt einschreiten, zumal sie ja gerade zufällig vor ort sein müssten...
    Es sei denn, von der Aufhängung geht eine akute Gefährdung aus. :roll:

    ...hauptberuflicher Sarkastiker.

  • Micromann
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    • 26. Februar 2007 um 23:33
    • #11
    Zitat von "treibsand"


    Ist in einigen Innenstädten (auch HL) so.
    Allerdings bei einer einmaligen, veranstaltungsgebundenen Aufhängung eines Banners wird wohl weder die Polizei noch das zuständige Ordnungs - oder Bauamt einschreiten, zumal sie ja gerade zufällig vor ort sein müssten...
    Es sei denn, von der Aufhängung geht eine akute Gefährdung aus. :roll:

    wenn die schon vor Ort sind schreiten die meistens auch bei anderen Sachen ein, wenn nach dem Einsatz gerade kein anderer Einsatz anliegt. Sprich die Polizei kommt wegen einer Schlägerei und sieht das plakat, was deren Meinung nach so nicht geht und lsst es deshalb dort entfernen.


    Man kann nicht nicht kommunizieren :D

  • Sven H
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    • 26. Februar 2007 um 23:36
    • #12

    oder es war ein HKS der Hauptberuflich Polizist ist und sah seine Marktanteile schwinden :p

    Aber Indoor in deinen Räumen bzw mit Genehmigung des Eigentümers / Pächters ist das schon erlaubt, wenns natürlich vor einer Notausgangsbeleuchtung hing oder in einem Fluchtweg muss es auch weg.

  • djobi
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    • 27. Februar 2007 um 13:22
    • #13

    Leute ...

    Zitat

    Sprich die Polizei kommt wegen einer Schlägerei und sieht das plakat, was deren Meinung nach so nicht geht

    Das würde mich SEHR wundern. Warum bitte sollte ein Polizist etwas gegen ein Plakat IN einem Laden haben? Zeig mir erstmal nen Polizist der die Versammlungsstättenverordnung etc. kennt!

    Ansonsten gehts hier um einen Schuhladen .. ich möchte mal nen Polizist sehen der dem Betreiber erklärt das sein Adidas/Puma/Tamaris*... Werbebanner nicht im Laden hängen darf!

    Zitat

    oder es war ein HKS der Hauptberuflich Polizist ist und sah seine Marktanteile schwinden :p


    sollte das der Fall sein dürfte er demnächst hauptberuflich Kisten schupsen :D

    In welchem Bundesland war denn die VA?

    *vertreiben ja auch Schuhe, nicht nur PA :D

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  • f8274
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    • 27. Februar 2007 um 13:55
    • #14

    Aufgrund des seitens Deines Kunden vorgebrachten Verbotes würde ich im Umkehrschluss dann aber den üblichen Mietpreis berechnen. Schließlich tut er ja de facto nicht seiner Zusage nachkommen.

  • F.A.Bi.A.N.
    Verifiziert
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    • 27. Februar 2007 um 13:59
    • #15
    Zitat von "f8274"

    ... würde ich im Umkehrschluss dann aber den üblichen Mietpreis berechnen.


    genau, ganz davon abgesehen, dass die geschichte 100%ig ne schlechte lüge ist!

  • mringhoff
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    • 27. Februar 2007 um 15:41
    • #16

    Und selbst wenns keine Lüge ist, der Deal war ja die Aufhängung des Banners. Wenn der Kunde das nicht hinbekommt, aus welchem Grund auch immer, dann müsste man sich einen adequaten Preis stattdessen überlegen (die Flyer wurden ja wohl ausgelegt oder?)...

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