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Transportschaden - Regulierung?

  • djobi
  • 22. März 2007 um 16:06
  • djobi
    Verifiziert
    Reaktionen
    85
    Beiträge
    5.132
    Marktplatz Einträge
    1
    • 22. März 2007 um 16:06
    • #1

    Hallo,
    aus aktuellem Anlaß mal eine Frage an die Community:

    Wie handhabt ihr Transportschäden?

    Übernehmt ihr die Abwicklung für den Käufer? Sofortige Ersatzlieferung bei Neuware ist ja möglich, aber was ist bei Gebrauchtware? Dem Käufer ein (identisches/oder womöglich besseres) Ersatzgerät beschaffen, sofortige Erstattung mit/ohne Porto, abwarten bis das Transportunternehmen zahlt und erst dann erstatten?

    Als Händler an Privat hafte ich meines Wissens für den kompletten Transportweg, also bis zum Käufer.
    Im B2B bzw. zw. privat kann ich meinen Part bis zur Übergabe an den Paketdienst beschränken.

    Wozu bin ich verpflichtet, was muss ich machen, was ist freiwillig?

    Biete: Zeitrafferaufnahmen, z.B. vom Konzert oder Bühnenaufbau
    zur Miete: TW Audio Sys One B30/T24, M15, Global 4 Punkt Truss, Le Maitre Trockeneisnebel, A&H GLD80, QU-24, ew100 1G8, Nexo PS10 + PS15
    aktuelle Gebrauchtgeräte

  • lichtfürlau
    Beiträge
    1.151
    • 23. März 2007 um 01:26
    • #2

    Gehts um einen expliziten Verkauf oder um die ganz allgemeine Rechtslage ?


    Gewerbliche Verkäufer müssen ein Widerrufs- oder Rückgaberecht einräumen

    Nur private Verkäufer können die Gewährleistung komplett ausschließen

    Gewerbliche Verkäufer müssen bei Neuwaren eine Gewährleistung von 24 Monaten, bei Gebrauchtwaren von 12 Monaten einräumen

    Der gewerbliche Verkäufer trägt gegenüber dem Verbraucher immer das Risiko für Schädigungen während des Versandes oder den Verlust der Ware

    Gewerbliche Verkäufer können abgemahnt werden

    Gegenüber gewerblichen Verkäufern können markenrechtliche Ansprüche geltend gemacht werden


    Zitat

    Als Händler an Privat hafte ich meines Wissens für den kompletten Transportweg, also bis zum Käufer.
    Im B2B bzw. zw. privat kann ich meinen Part bis zur Übergabe an den Paketdienst beschränken.

    sehe ich auch so, jedoch...

    "Pfiffige" Käufer nageln Dich aber mit dem Fernabsatzgesetz auch auf Wandlung (Widerruf) fest, sollte eine nicht vereinbarte Wertminderung bzw. Mangel bereits bei Lieferung an der Ware sein.

    In vielen AGB´s hat der Käufer 24 Std. nach Annahme Zeit um den Mängel / Transportschaden dem Verkäufer anzuzeigen.

    Solltest Du z.B. im B2B Ware anbieten...könnte man Dir gewerbliche Absichten andichten (B2B = business to business). Vor Gericht wird es aber nicht um B2B gehen sondern mehr darauf ankommen wie oft Du wieviel anbietest. Aktuell siehts im B2B für Dich eher nach "verkaufen mit gewerblicher Absicht" aus. Wenn ich nun bei Dir was kaufen würde (so ohne Rechnung und MwSt) dann könnte ich mir z.B Sreenshots von all Deinen Angeboten über ein paar Wochen machen und wenn Du dann auf Privatanbieter machen würdest könnte ich Dir das Gegenteil beweisen. Heutzutage läuft ja schon jede Online-Haushaltsauflösung Gefahr der Steuerhinterziehung wegen "Unternehmer-Eigenschaftlichkeit".


    Ich denke das ein angeblicher "Privatverkauf" den Unternehmer nicht unbedingt vor Garantie/Gewährleistung schützt. Auch wenn es dem Käufer obliegt dem Verkäufer die gewerbsmäßige Absicht hinter dem Verkauf zu beweisen.

    Der "Trick" z.B. defekte oder nach AfA mittlerweile genulltes Equipment "auszubuchen" weil man an sich selbst oder an einen Freund/Bekannten/Verwandten "verkauft" um es dann als "Privatverkauf" dem Pöbel vorzuwerfen ist allseits bekannt und könnte auch mal mit Haue vom FA enden.


    Übrigens: eine unversicherte Sendung entbindet den Logistiker nicht generell von der Haftung bei Schlechterfüllung des Frachtvertrages (Transportschaden usw.):

    Zitat von "http://www.posttip.de/rubrik2/19791/Kundenrechte-Paketdienste.html"


    Viele Kunden denken, dass sie bei einer unversicherten Sendung keine Ansprüche haben. Stimmt das?

    RA Karbacher: Nein. Dem Kunden stehen unabhängig von einer Versicherung Schadenersatzansprüche zu, sofern die Voraussetzungen für diese Ansprüche vorliegen. Bei einer Versicherung wird der Schaden möglicherweise bereitwilliger reguliert. Eine fehlende Versicherung ist jedoch kein Freibrief für den Paketdienst.

    Eine zusätzliche Versicherung ist sinnvoll um die Schäden abzudecken, die von den "normalen" Schadenersatzansprüchen nicht erfasst werden. Hierzu zählen die sogenannten mittelbaren Schäden wie entgangener Gewinn und andere Folgeschäden. Dies muss aber ausdrücklich vereinbart werden.


    ina

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