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immissionsschutz und open air

  • martin
  • 14. April 2007 um 10:33
  • martin
    Beiträge
    3.234
    • 14. April 2007 um 10:33
    • #1

    Morgen,

    Kann mir kurz jemand auf die Spruenge helfen wie ich das Immissionsschutzgesetz und das Veranstaltungsgesetz interpretieren darf?
    Die daten sind fuer A und D die gleichen hab ich gesehen.

    Wir wollten mit unserer Band ein kleines partyPA Festl im mai machen. Nun hab ich das öffentlich erwaehnt und steh plötzlich mit 8-11 bands ueber 2 tage da. Darunter auch ein paar Lokalmatadoren aus Wien, die ordentlich Leute ziehen. Da kann ich nicht unseren ueblichen Radiowecker Pegel fahren. Und langsam kriegt der Grundstuecksbesitzer kalte Füsse.

    Nun hab ich ein "Wohngebiet in Vororten" wo ich laut Tabelle ein Limit von 55db La/eq habe. Nur WO gilt das? Am Grundstueck der VA, an der Grundstuecksgrenze? Beim ersten nachbarn vor dem fenster?
    Im bereich vor der Buehne hab ich die Vorgabe 93db ODER 100db, wenn wir entsprechende Warnhinweise anbringen.
    Das naechste Wohnhaus ist gute 60m entfernt, dazwischen steht noch ein Wirtschaftsgebäude am Grundstueck (is ein Bauernhof am Stadtrand).

    bezieht sich nun der Immissionsschutz nur auf Indoor VA's und regelt, was ausserhalb der Halle ankommen darf? Und ich bin mit einem open air ohnehin aus diesem Paragrafen draussen?
    Das ganze lässt sich im Vorfeld schwer abklären. Die VA ist nicht genehmigungspflichtig, weil sie im Rahmen eines gastgewerblichen Betriebes stattfindet und nun gibts keinerlei Genehmigungsverfahren mit Messungen im Vorraus. Ich will aber auch nicht, dass mir bei den 3 Headlinern Samstag Abend die Cops den Strom abdrehen.

    Dann les ich wieder, dass bei VA's die nur selten stattfinden andere Werte gelten. 1x im jahr darfs dann bis 85db beim nachbarn haben (tagsueber), 3x im Jahr 70db, etc.

    Zur Behoerde wuerd ich nur sehr ungern gehen, weil ich Angst habe, dann erst recht Pandoras Box zu oeffnen und das absagen zu muessen, weil die Stress machen. Bisher liefen alle VA's dort immer unangemeldet mit einem Flascherl Wein fuer die naechstgelegene Polizeiwache.
    Aber das waren Ethno, Amient, Country geschichten mit 2 Conrad Boxen.
    Diesmal gibts halt richtig Alarm mit Punk/Rock/Grunge wo die sidefills 4x so laut sind wie bisher die ganze "FOH Anlage".

    danke
    martin

  • ADMIN
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    • 14. April 2007 um 10:48
    • #2
    Zitat von "martin"

    Die daten sind fuer A und D die gleichen hab ich gesehen.

    Wenn das stimmt, was in Deinem Thread steht, dann sind sie es nicht.

    Die Werte in Deutschland gelten für einen Beurteilungspegel, zu dessen Bildung dem Leq noch gewisse Zuschläge hinzuzufügen sind (die einem dann noch mal 10 bis 20 dB kosten...).


    Maßgeblicher Immissionsort in D ist 0,5 m vor dem geöffneten Fenster des am stärksten betroffenen Raumes.

    Bitte keine fachlichen Fragen per PM - Inhaber von dBmess

  • martin
    Beiträge
    3.234
    • 14. April 2007 um 11:12
    • #3

    Hab nochmal nachgelsen...

    Fuer uns gilt der A bewertete Leq. Allerdings bin ich grad im VA gesetz. Immissionsschutzgesetz muss ich auch nochmal nachschlagen.

    Den Immissionsort versuche ich jetzt noch rauszufinden.
    Fenster des am stärksten betroffenen raumes waere natuerlich super, weil das relativ weit entfernt ist.

    danke
    martin

  • manuela
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    • 14. April 2007 um 11:24
    • #4

    wenns nur einer ist geh da ruhig mal hin mit genannter Flasche....
    Einverständniserklärung vorausgesetzt 8)
    Erfahrungsgemäß fühlen sich Anwohner entweder sowieso genervt egal wie laut es ist, oder eben garnicht.

    die Feuerzeuge der Gäste sind kleine Sterne die am Himmel unseres Alltags weiterleuchten.

  • ADMIN
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    • 14. April 2007 um 17:59
    • #5
    Zitat von "martin"

    Fuer uns gilt der A bewertete Leq. Allerdings bin ich grad im VA gesetz. Immissionsschutzgesetz muss ich auch nochmal nachschlagen.

    Gibt's dazu 'n Link?

    Bei dem, was ich mir gerade über's netz gezogen habe, steht nichts über Schallpegel drin...

    Bitte keine fachlichen Fragen per PM - Inhaber von dBmess

  • N-Dee
    Beiträge
    932
    • 14. April 2007 um 18:13
    • #6

    http://www.umweltbundesamt.at/umweltschutz/l…l/fs_dokumente/
    generell gilt für den Pegel im Zuhörerbereich:
    http://www.umweltbundesamt.at/fileadmin/site…arbietungen.pdf
    Wirklich relevant für die Fragestellung:
    http://www.umweltbundesamt.at/fileadmin/site…tionen/M122.pdf

    Greets,
    N-Dee

    There are only 10 types of people in the world: Those who understand binary, and those who don't

  • Volker Holtmeyer
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    13
    • 25. April 2007 um 12:20
    • #7

    ... ach übrigens, heute ist der Tag gegen den Lärm.

    http://www.volkerholtmeyer.de/

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