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Ihr könnt mir bestimmt helfen

  • tom cash
  • 26. April 2007 um 13:42
  • tom cash
    Beiträge
    6
    • 26. April 2007 um 13:42
    • #1

    Hi leute,

    hätte ein paar Fragen, die ihr mir bestimmt beantworten könnt:

    Vorab ich bin 26 und momentan als selbstständiger Stagehand unterwegs, teilweise werde ich direkt bzw. über Agenturen gebucht.

    1.Wie sichere ich mich ab, damit ich nach einem durchgeführten Job mein Geld auch gekomme?
    Reichen e-mails als Beweis aus, damit ein Vertrag zustande gekommen ist?
    Und müssen diese im pdf-format sein?
    Reicht Unterschrift vom Kunden auf dem Stundenzettel?

    2.Gibt es eine Genossenschaft die für Stagehands zuständig ist? Wie hoch ist der Beitrag? Welche Vorteile hat diese gegenüber einer privaten Buz
    (Berufsunfähigkeitszusatzversicherung)? Wenn man das überhaupt vergleichen kann?

    3.Kann ich einen Job aufgrund Sicherheitsmängel verlassen?
    Wenn z.B eine Bühne bestehend aus Bütecs auf Gras gebaut wurde und diese teilweise einsinkt, da die Bühnenfüsse nicht auf Holzplatten standen und es über Nacht geregnet hat.
    Kann von mir verlangt werden auf dem wackligen Ding, ein Traversen System und Dekozeug zu bauen?
    Muß ich Fotos machen oder reichen Zeugen aus, um einer Konventionalstrafe zu entgehen ( Wenn die überhaupt zulässig wäre)?
    Ganz im Allgemeinen was für Mängel rechtfertigen ein Verlassen einer Baustelle, ohne vom Kunden belangt zu werden???

    4.Gibt es eigentlich ein Limit für Arbetisstunden pro Baustelle/Job? Hab ja eigentlich nichts gegen lange Arbeitstage,da ich nach Stunden gezahlt werde :lol: . Interessiert mich nur.

    Gruß Tom

  • rockland
    Beiträge
    222
    • 26. April 2007 um 17:13
    • #2

    Hallo,

    zu 1:
    also prinzipiell reichen, nach neuem Gesetz auch E-Mails als Vertragsbestätigung aus.
    Es würde sogar eine mündliche Absprache reichen. aber wir wissen ja, wie es mit der Beweisbarkeit einer mündlichen Absprache aussieht.
    Sie müssen, wie es dann auch logisch erscheint nicht im pdf. format sein.
    Das sichert dir ja nicht zu, dass nicht trotzdem Änderungen vorgenommen werden könnten.

    Prinzipiell ist es doch eigentlich nur wichtig, mit wem du den Vertrag schließt. Kennst du die Agentur, weil sie dich oft bucht wird sicherlich ein müdnlicher Vertrag reichen.
    Bei einem Neukunden wägt man eben ab, ob E-Mail reicht, oder ob du nen Richtigen Vertrag machst, mit Post und orginaler Unterschrift usw.
    Wobei letzteres für beide Seiten eben relativ anstrengend ist und einen bestimmten Zeitraum braucht, damit es fertig ist (Postweg usw.).
    Wenn ein Auftraggeber nicht bezahlen WILL. Dann tut er das auch nicht wenn du einen schriftlichen Vertrag mit allem drum und dran hast.

    zu2: Ähm, ich bin überfragt. Obwohl ich auch nebenbei als eine Art Hand-Agentur arbeite, hab ich mich mit dem Thema nicht befasst. Geht mich ja, als solches nichts an. Ehr die Hands eben ....

    zu3:
    Einen Job aus Sicherheitsmängeln verlassen.
    Nunja,.... sicherlich kannst du einen Job aus Sicherheitsmängeln verlassen.
    Dabei solltest du natürlich genau wissen, wann wirkliche Sicherheitsmängel bestehen, sonst eben eventuell Konventionalstrafe.
    Wenn die bestehen, dann Rücksprache mit dem Auftraggeber (Agentur oder Produktionsleiter oder oder, und um das ganze im Streitfall einfacher zu beweisen, Fotos machen und eventuelle Zeugen merken.
    Selbstverständlich würdest du natürlich beim verlassen der Baustelle, keine Kohle bekommen. Vermutlich nichtmal für die bereits gearbeitete Zeit an jenem Tag.
    Das wiederum könntest du dann gerichtlich einklagen. Wobei ich die Chancen, dass es zum Prozess kommen würde, als ehr gering sehe.

    Wenn du bei ernsthaften Sicherheitsmängeln wirklich die die arbeit niederlegst, um dich zu schützen, dann würde ich entweder abwarten und Päuschen machen oder eben direkt gehen. Natürlich die Verantwortlichen davor in Kenntnis setzen.
    Aber ich glaube das kann man so Pauschal nicht sagen.
    Fakt: Beweise für Mängel bringen dich auf jeden Fall um ne Konventionalstrafe.
    Aber,... gibt es wirklich Baustellen, wo so schwerwiegende Sicherheitsmängel bestehen, dass man Angst hat und über Arbeitsniederlegen nachdenkt ?? (Ich meine Baustellen, die so groß sind, dass Hands gebucht werden).
    zu4:
    Es gibts so direkt kein Limit.
    Wenn du Selbstständig bist, und du als Firma, dann eine Rechnung über deine Arbeit stellst, stellst du doch die Stunden in Rechnung. Ob du nun alleine warst, oder zu zweit oder zu dritt (und ihr euch beispielsweise beim Arbeiten abwechseln würdet ).
    Aber sicherlich hat da jetzt der ein oder andere noch was hinzu zu fügen ??!!

  • test
    Profi
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    993
    Beiträge
    10.225
    Marktplatz Einträge
    4
    • 26. April 2007 um 17:33
    • #3

    du solltest ma lbei einer bg anrufen. die sind meist sehr kooperativ und nett. die werden dich dann einstufen nach dem gefährdungpotential.
    das ist in der regel deutlich billiger als eine buz.
    bei abschluß der buz darauf aschten, das die so hoch ist, das du auch wirklich davon leben kannst und das sie lange genug läuft.
    bei sicherheitsmängeln liegt es wie imer an dir. in der regel wird es dann auch schwierig mit einer konventionalstrafe. die muß ja auch mal erst durch geklagt werden. das werden die wenigsten tun. bevor du gehst, ist doch mal schnell das handy gezückt, ein paar pics und dann abgemeldet.
    das mit dem bezahlen ist halt wie immer so eine sache. ich würde für leute einfach nicht mehr arbeiten, wenn sie mir, wie bei dir mehr als 1000 e schulden. das sollte so etwa 3-4 tage dauern, bis du soviel verdient hast. in der zeit sollte jeder normale mensch in der lage sein, für geld zu sorgen :D
    was auch immer gut geht, ist sich von den leuten einen bankeinzug geben zu lassen. da geht das geld eventuell zurück, aber ein solventer ehrlicher kunde wird sich melden und um 3 tage bitten, bevor du einziehst.
    hier in hannover gibt es hands die bekommen noch 16.000e von ihren auftragebern. da würde ich schon lange keinen finger mehr krumm machen

    http://www.crystal-hannover.de
    Beschallung, Beleuchtung, LED technik
    Trussing, Line Arrays

  • rockland
    Beiträge
    222
    • 26. April 2007 um 17:38
    • #4

    16000 € Ausstand als Hand ??
    Puh... wenn das Geld kommen würde, könnte man sich glatt nen Sklaven kaufen und die ganze Zeit zu Hause auf´m Sofa bleiben. :D

  • lichtfürlau
    Beiträge
    1.151
    • 26. April 2007 um 17:52
    • #5
    Zitat von "Rockland"

    ...zu 1:
    also prinzipiell reichen, nach neuem Gesetz auch E-Mails als Vertragsbestätigung aus...

    Sorry, E-Mails sind wie Alles Andere grundsätzlich anfechtbar. Letztlich gehts bei Gericht immer um Glaubwürdigkeit. Wenn z.B. ein Zeuge, der die größte Lüge dem Gericht glaubwürdig auftischt, die logisch nachvollziehbar ist...

    Selbst E-Mail Einschreiben sind anfechtbar (siehe Link)
    http://www.online-werberecht.de/emailbeweis.html

    Leider kann man nicht Alles persönlich abwickeln und so manche Angelegenheiten finden letztlich auf einer gewissen Vertrauensbasis statt.

    Zunächst kann man die Dinge auf normalem, üblichem und einfachen E-Mail-Weg regeln. Wenn Du merkst...das Dein Gegenüber Dich abziehen will, kannst Du es zusätzlich per Post-Einschreiben versenden. 100% Sicherheit hast Du nie...so kann es Dir passieren das der alteingesessene Kultbetrieb mit dem Du bereits tausendmal zutun hattest am WE Konkurs angemeldet hat und nun keine Rechnungen mehr zahlen darf, da der Konkursverwalter seine Händchen draufhat. usw.

    ...aber selbst Post-Einschreiben sind anfechtbar, sobald Dir eine gewisse Unglaubwürdigkeit angedichtet wird (Ist aber schon phänomenal bescheuert, wenn man im nachhinein seine eigenen Briefe manipulieren würde).

    ina

    ============================================

    ***LICHTfürLAU***LICHTfürLAU***LICHTfürLAU***
    ****Lichttechnik für alle guten Parties in Berlin****
    ============================================

  • rockland
    Beiträge
    222
    • 30. April 2007 um 02:03
    • #6
    Zitat von "lichtfürlau"

    Sorry, E-Mails sind wie Alles Andere grundsätzlich anfechtbar. Letztlich gehts bei Gericht immer um Glaubwürdigkeit. Wenn z.B. ein Zeuge, der die größte Lüge dem Gericht glaubwürdig auftischt, die logisch nachvollziehbar ist...


    Immer wieder sehr erfreulich, das man sich einen kleinen Teil aus Geschriebenem rauspickt um dann seinen Komentar, der genau das gleiche wiedergibt, noch dazu zu fügen.
    Bescheuert (!!!).............., das Wort sagt man nicht im Forum :D

  • hasenfuß
    Beiträge
    1.142
    • 30. April 2007 um 10:41
    • #7

    daß man vor gericht und auf hoher see in gottes hand ist
    lassen wir mal dahingestellt...


    1. unterschriebene verträge sind immer gut - entweder vor
    ort oder als unterschriebene auftragsbestätigung per
    fax im voraus (s. vplt). unterschriebene stundenzettel sind bei
    hands wohl auch verbreitet.
    mit diesen zetteln wirst du dein geld auch von zahlungsunwilligen
    flachpfeifen früher oder später (was auch schon mal zwei oder
    drei jahre bei beschreiten des rechtsweges bedeuten kann)
    bekommen (ein gewisses restrisiko in form von insolvenzen
    bleibt natürlich, ist aber geringer)


    2. falls du eine gewerkschaft meinst - eine eigene für hands
    gibt´s hierzulande nicht. ich glaube auch nicht, daß sich verdi
    o.ä. da besonders für interessieren, es handelt sich halt um
    eine recht beschränkte anzahl von "kunden"
    der beitrag zur schon oben empfohlenen versicherung bei der bg
    berechnet sich nach der höhe der gewünschten versicherungs-
    leistung und einstufung in gefahrengruppen.
    bürojob=wenig arbeitsunfälle=günstig (0,3)
    gefahrenträchtige arbeiten=viele unfälle=teuer (3)
    bei einer versicherungssumme von 50k zahlt man bei
    gefahrenklasse 0,9 z.b. 220€ im jahr.
    bei der privaten vermutlich das doppelte


    3. die baustelle verlassen würde ich ALS HAND nicht - warum
    solltest du ? wenn du meinst, daß etwas unsicher ist und du
    bedenken hast, mach das dem verantwortlichen klar und
    harre der dinge die da kommen. ggf. beweise sicherstellen.
    du hast nicht die verantwortung für das was geschieht,
    stellst aber deine arbeitskraft weiterhin zur verfügung.


    4. über die anwendbarkeit des arbeitszeitgesetzes kann man
    streiten. das sieht eine grenze von 10h pro tag vor !
    wer nach 15 stunden z.b. verunfallt, wird sicherlich einige
    schwierigkeiten haben, von seiner unfallversicherung kohle
    zu bekommen !
    zu diesem thema gab es hier auch schon gehaltvolle diskussionen,
    einfach mal die suche bemühen.

    ______________________________

    meister vt
    gMA operating
    photo
    dj

  • manuela
    Beiträge
    9.103
    • 30. April 2007 um 19:13
    • #8

    hallo Tom, willkommen im Forum.
    Von mir gibts leider nur ein par Tips aus der Praxis ...

    Zitat von "Tom Cash"

    1.Wie sichere ich mich ab, damit ich nach einem durchgeführten Job mein Geld auch gekomme?

    laß es dir einfach Cash auszahlen, das ist gängige Praxis. Denk an deinen Namen :lol:

    Zitat

    Reicht Unterschrift vom Kunden auf dem Stundenzettel?


    den meisten reicht nichtmal das Geld ....

    Zitat

    Kann ich einen Job aufgrund Sicherheitsmängel verlassen?

    Der eigentliche Verwendungszweck von Stage Hands ist die Hilfe beim Bühnenbau. D.h. es ist angesagt eine ganze Bühne zu bauen und letztendlich Sicherheit herzustellen. Logischerweise ist diese erst gegeben wenn die Arbeit getan ist, oder willst du darauf warten bis die anderen das gemacht haben ?
    Also entweder du findest dich auf ungesicherten Baustellen zurecht oder du hast den falschen Beruf...

    Zitat

    Ganz im Allgemeinen was für Mängel rechtfertigen ein Verlassen einer Baustelle, ohne vom Kunden belangt zu werden???

    *Bauverbot (zB. weil der Veranstalter vergessen hat sich eine Genehmigung zu besorgen, lacht nicht, das gibts !)

    *niemand da, weder Material noch Veranstalter

    *wenn das nächste Dixie außerhalb der Baustelle ist ..

    *Hochwasser, Feuer, Sturm und Unwetter

    *kein Bargeld, kein Essen und Trinken trotz Absprache.

    *Angst vor Haue vom Publikum (bei best. Veranstaltungen ist das denkbar, wenn dann weder Absperrung noch Security da ist bring dich in Sicherheit bevor sie die Bühne stürmen :D )

    Zitat

    .Gibt es eigentlich ein Limit für Arbetisstunden pro Baustelle/Job?


    Selbstverständlich, die Baustelle endet pünktlich zum Beginn der VA.

    ich hoffe das hat etwas geholfen ...
    lG Manuela

    die Feuerzeuge der Gäste sind kleine Sterne die am Himmel unseres Alltags weiterleuchten.

  • tom cash
    Beiträge
    6
    • 4. Mai 2007 um 12:39
    • #9

    Hi Leute,

    danke für die Antworten, habt mir auf jeden fall weiter geholfen.

    @ hasenfuß: meinte keine Gewerkschaft sondern 'ne Genossenschaft,aber egal.

    Gruß Tom

    P.S. : Wünsch allen noch ein gutes Gelingen und viel Erfolg im Job

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