Ein Vertreter betrat die Fa. durch eine unverschlossene FH Türe, die außenseitig so beschildert ist /Klammern = Symbolschilder blau:
Notausgang
Parken und zustellen verboten
Zutritt verboten - das Betreten ist nur Betriebsangehörigen gestattet.
( Gehörschutz )
( Helm )
( Arbeitssicherheitsschuhe )
und lief gegen einen freihängenden - unbewegten - Kranhaken, mit der Folge einer kleinen Platzwunde am Kopf die ärztlich versorgt werden mußte.
Meine simple Frage:
ist das ein Betriebsunfall und der BG anzuzeigen oder handel es sich um Idiotie ?
hat der Mann Anspruch auf Übernahme der Behandlungs-Kosten oder ist es Selbstverschulden? Er hatte dort keinen Zutritt, und auch keinen Helm auf (der ihn zuverlässig vor dieser Verletzung behütet hätte! )
danke.