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Rechnungsaustellung, Datum der erbrachten Leistung

  • lamer
  • 2. Mai 2007 um 11:20
  • lamer
    Beiträge
    344
    • 2. Mai 2007 um 11:20
    • #1

    Hallo,

    verstehe ich die dritte Zeile auf Seite 5 von 10 in diesem Dokument richtig http://www.ihk-muenchen.de/internet/mike/…gaben_Nov05.pdf, als dass ich zwar das Rechnungsdatum auf den Tag anzugeben habe, das Datum der erbrachten Leistung jedoch nur mit dem Monat bezeichnen muss?

    Gruß Johannes

  • kalledingdong
    Beiträge
    49
    • 2. Mai 2007 um 12:17
    • #2

    Hallo Lamer,

    ich weiß, dass wir in der Firma bei Dienstleistungen die Angabe als Monat aktzeptieren (ist mit unseren WP abgesprochen).

    Aber um ehrlich zu sein, würde ich mir an deiner Stelle keine Gedanken drum machen.

    Schreibe deine Rechnung so deutlich wie möglich. Ich würde die Leistungsdaten genau mit Datum angeben (u.U sogar mit Uhrzeit).

    So entgeht man Nachfragen, und keiner kann dir was, weil genauer geht es nicht.

    Schreibst du Rechnungen, ohne Steuer auszuweisen, musst du diese Regeln eh nicht einhalten, weil der §14 UstG lediglich die Anforderungen an eine Rechnung beschreibt, um mit diesen den Vorsteuerabzug zu berechtigen.

    Greetz

    Karsten

  • mringhoff
    Profi
    Reaktionen
    6
    Beiträge
    5.262
    • 4. Mai 2007 um 18:59
    • #3
    Zitat von "lamer"

    Hallo,

    verstehe ich die dritte Zeile auf Seite 5 von 10 in diesem Dokument richtig, als dass ich zwar das Rechnungsdatum auf den Tag anzugeben habe, das Datum der erbrachten Leistung jedoch nur mit dem Monat bezeichnen muss?

    ja. Das Rechnungsdatum ist ja logischerweise ganz genau definierbar, also der Tag, an dem Du die Rechnung schreibst.
    Der Tag der Lieferung kann bei diversen Branchen nicht immer so genau definiert werden, bzw. kann sich etwas länger hin ziehen. Daher genügt es, wenn man den Monat der Leistungserbringung angibt.

    Aber es spricht natürlich nichts dagegen, wenn Du auf Deiner Rechnung den Tag der Veranstaltung genau angibst. Das ist für alle Beteiligten ja auch transparenter.

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  • lamer
    Beiträge
    344
    • 28. Mai 2007 um 02:11
    • #4

    Ok, danke für die Antworten.

    Allerdings habe ich es schon so verstanden, dass ich auch als Kleinunternehmer, also umsatzsteuerbefreit nach Paragraph soundso, dieses Datum zu nennen habe. Ausnahme sind glaube ich nur Kleinbeträge (ehemals 100, jetzt 150 Euro, glaube ich).

    Gruß
    Johannes

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