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Welches Gewerbe ist für mich das richtige?

  • derf2000
  • 26. März 2009 um 09:15
  • derf2000
    Gast
    • 26. März 2009 um 09:15
    • #1

    Hallo Leute, ich hoff ihr könnt mir ein bisschen helfen (hoff ich schreib im richtigen Thread und darf das auch^)

    Ich bin jez 19 und hab ab und zu Aufträge zum Auflegen teilweise auch bis zu 800 Leute allerdings nur bis maximal 10 mal im Jahr. Ansonsten leg ich nebenzu in ner Disco auf.

    Hab mir jetzt viel Zeug gekauft CDJ 400 Serato Macbook usw. auch n bissle Licht und paar Boxen.

    Bin noch in der Ausbildung und dass ich das auch offziell nebezu machen kann, möchte ich ein Gewerbe anmelden das ich keinen ärger bekomme. Ab und zu kann auch sein das ich die Boxen bzw LIcht vermiete.

    Könnt ihr mir weiterhelfen was ich da am Besten mache/anmelde, dass ich da Steuertechnisch einwandfrei fahre?

    Freu mich auf jede Antwort.

    Vielen Dank im Voraus!

  • fever fever
    Beiträge
    929
    • 26. März 2009 um 11:17
    • #2

    hi

    an sich keine schlechte idee mit dem nebengewerbe

    aber
    ich kenn das so und das steht in den meisten arbeitsverträgen das du für nebenberufliche tätigkeiten die erlaubnis deinen Arbeitgebers brauchst, denn in den meisten Arbeitsverträgen steht drin das der arbeitnehmer seine volle körperliche als auch geistigekraft den arbeitgeber zu verfügung stellt, was soviel heissen soll wie wenn du ne nebenjob machst muss der chef damit rechnen das du dein hauptjob nicht mehr zu 100% bringst.
    diese reglungen kenn ich persönlich aus dem öffentlichen als auch privaten berufen.
    Lies mal dein Lehrlingsvertrag genau durch.

    p.s.: es muss ja keiner wissen das du geld dafür bekommst schließlich kannst du selber
    entscheiden wie du deine freizeit verbringst.

    gruss Andre´

  • derf2000
    Gast
    • 26. März 2009 um 11:30
    • #3

    Hi, dass mit der Tätigkeit ist mit dem Personalchef und Ausbilder abgeklärt, meine Tätigkeit beschränkt sich ja überwiegend aufs Wochenende und solange meine schulischen Leistungen nicht abfallen, spricht nichts dagegen. Das hab ich schon geklärt, ich hab nur das Problem wie das dann mit dem Steuermist da ist, Steuerberater ist für mich sehr teuer, daher hier meine ersten Fragen.

    Das Problem ist wenn ich Equipment für 5000 Euro kaufe, wird davon ausgegangen werden, dass ich das nicht mehr nur so zum Spaß mache, sondern auch das Ziel habe wieder etwas reinzubekommen. und wenn dann auf Flyern etc. mein Name verbreitet wird, möchte ich das Risiko nicht eingehen Probleme zu bekommen. Zudem, müssen die Veranstalter auch irgendwelche Rechnung oder Quittung für das Geld haben, dass sie mir geben.

    Könnt ihr mir da bitte noch weiterhelfen?

  • fever fever
    Beiträge
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    • 26. März 2009 um 11:45
    • #4

    na dann meldest du ein nebengewerbe an, und das mit dem finanzamt ist ganz leicht
    eher du meldest dich mit der kleinunternehmerregelung an das heisst du musst in deinen rechnungen an die veranstalter keine MwSt ausweisen dann ist der nachteil du kannst wenn du dir equipment usw. kaufst diese mwSt nicht absetzen kannst beim finanzamt sprich diese verrechnet wird bzw du zurück bekommst.

    und das normale steuermodell ist anders herum.
    aber hab keine angst vor dem finanzamt das st seit jahrzehnten nur gerede wer natürlich mist baut muss mit strafen rechnen und wenn du mal was vergisst oder dein steuererklärung verspätet abgibst dann gibs ne netten brief wo drin steht das du bitte daran denken sollst dein erklärung abzugeben.
    meine strafen lagen alle unter 1€ grins

    das finanzamt meldet sich mit dem unterlagen per post bei dir. also pack die ne perso ein 20€ dazu und ab zum gewerbeamt :wink:

  • derf2000
    Gast
    • 26. März 2009 um 11:58
    • #5

    danke soweit schonmal =) heißt aber das ich für mein Serato und die cd player wo ich die rechnungen gesammtelt hab, die Steuern nicht zurück bekomme? Sprich die Rechnung Equipment 350 Euro Steuer -Auftritt 150 Euro Steuer = 200 bekommen geht dann nicht auf oder?

  • DJheini
    Moderator
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    • 26. März 2009 um 12:04
    • #6
    Zitat von "DJ Manni"

    danke soweit schonmal =) heißt aber das ich für mein Serato und die cd player wo ich die rechnungen gesammtelt hab, die Steuern nicht zurück bekomme? Sprich die Rechnung Equipment 350 Euro Steuer -Auftritt 150 Euro Steuer = 200 bekommen geht dann nicht auf oder?

    Du kannst sogar Geräte, die du schon vor deiner Gewerbeanmeldung gekauft hast, und für die du auch keine
    Rechnung mehr hast, als Einlage in deine neue Firma mit reinbringen und steuerlich absetzen.
    Realistische Beträge bei den Angaben sind natürlich Vorraussetzung, beim Finanzamt ist (fast?) keiner blöd.
    Geh mal zu deinem zuständigen Finanzamt, die beissen nicht und geben dir auch (kostenlos) einige Tipps.
    Ausserdem: Wenn du 5000 € investieren willst, sollte etwas für den Steuerberater auch noch dransitzen.

    MfG Heini

    (Lasst euch von dem DJ nicht verwirren. ;))

  • derf2000
    Gast
    • 26. März 2009 um 12:21
    • #7

    hab ich das dann richtig verstanden, ich kann die steuer von meinem eq. vom finanzamt zurückbekommen, auch wenn ich auf der rechnung keine ausweise? ich versteh das nicht^^

  • DJheini
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    • 26. März 2009 um 12:36
    • #8
    Zitat von "DJ Manni"

    ich versteh das nicht^^

    Geh zum Finanzamt/Steuerberater, die erklären es dir.
    Das bringt hier alles nichts.

    Kennst du diesen Thread überhaup schon?

    http://www.party-pa.de/phpBB/viewtopic.php?f=55&t=52885

    MfG Heini

    (Lasst euch von dem DJ nicht verwirren. ;))

  • treibsand
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    • 26. März 2009 um 19:44
    • #9

    Erstmal musst du trennen in USt (Umsatzsteuer, auch volkstümlich Mehrwertsteuer genannt) und Lohn-/Einkommenssteuer.
    Kleingewerbler "umgehen" die USt-Regelung auf legale Weise. Aber du musst trotzdem natürlich auch auf deinen Gewinn (Einnahmen-Ausgaben) ab einem bestimmten Umsatz Einkommenssteuer zahlen - bei der übrigens auch deine sonstigen Einkünfte zählen. In diese Ausgaben/"Gewinne" fallen deine bisherigen Anschaffungen...
    Das ganze mal grob umrissen, weiteres beim Steuerberater oder einem "Buchhalter" deines Vertrauens. Letzterer darf dich nicht steuerlich beraten, kann dir aber Grundlagen erklären.


    Die ganze Kleingewerberegelung will IMHO wohl überlegt sein. Ich habe sie damals ausgelassen, weil ich relativ viele Jobs für andere Unternehmen mit einem fixen Budget gemacht habe. Die Ansage Tagessatz € XY,- heisst nämlich oft, dass soviel dafür eingeplant ist. Der Kleingewerbler verdient also € XY,-, ohne bei Ausgaben (in Höhe von € Z,- ) die Vorsteuer (=Umsatzsteuer, die bei Käufen bezahlt wird) gegenrechnen zu können.
    Der "grosse" Unternehmer verdient € XY zzgl. USt (welche er ans Finanzamt abführen muss), und kann die Vorsteuer bei der zu zahlenden Umsatzsteuer gegenrechnen. Hat also Ausgaben in Höhe von Z abzüglich USt.

    Funktionieren tut das, weil sich der Auftraggeber die mehr bezahlte USt als Vorsteuer gegenrechnet und eben nur das Budget XY ausgibt... Aber es funktioniert auch nur, wenn du entsprechend viel von gewerblichen Kunden gebucht wirst.

    Mal als Beispiel.
    Budget für Technik & DJ: 300,- (netto). Ausgaben für Sprit und dazugeliehenes Equipment: 50€ incl. MwSt
    Der Kleinunternehmer kassiert € 300,- netto, muss (und darf) keine USt erheben, gibt € 50,- aus, bleiben ihm € 250,-
    Der normale Gewerbetreibende kassiert 300,- zzgl. € 57,- USt, und gibt 42,02 zzgl. 7,98 Ust aus. Ihm bleiben € 314,98 und ein Haufen Papierkrieg mit dem Finanzamt. :wink:


    Dies stellte weder eine juristische noch steuerrechtliche Beratung dar, sollte aber als Denkansatz dienen.

    ...hauptberuflicher Sarkastiker.

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