Ich hab Probleme mit einem belehrungsresistenten Lagermitarbeiter der seine eigenen Vorstellungen davon hat was man in einem Palettenhochregal einräumen kann und was nicht... (Fotos sind bei Bedarf verfügbar
)
Ich hätte hier gern eine fachkundige Gefährdungsanalyse meines Problems. Dafür herzl. Dank.
Das (Schweizer) Regalsystem hat gem. Beschilderung folgende Belastbarkeitsgrenzen:
pro Einhängeträger 750kg bei einem Lastmittelpunkt < 450mm
Somit darf eine gleichmäßig verteilte Last mit einer Tiefe < 900mm und einem Gewicht von <2.250kg eingelagert werden sofern sie auf drei dieser Träger ruht (korrigiert mich wenn das so nicht stimmt). Ist man darüber oder die Last tiefer, dann liegt meiner Ansicht nach die Überlastung vor.
1. Frage:
Wenn die Last eine Tiefe von 1.100mm hat (bei rechteckigem Querschnitt und gleichmäßiger Lastverteilung), dann ergibt sich ein Lastmittelpunkt von 550mm. Um wieviel % muß ich nun ablasten um wieder im zulässigen Bereich zu sein, wenn die Angaben für 450mm gelten ?
2. Frage: Die Holzpakete sind nicht starr, sie können durchhängen wenn die Auflagepunkte weitgenug auseinandersind. Gibts dafür eine Formel zur Ermittlung der Lastverteilung auf die Auflagepunkte bezogen auf Länge der Ware und Abstand der Aufliegepunkte?
3. Frage:
Auf jeweils 3 dieser Träger, Abstand 100cm, ruht eine 5.1m lange Last mit einer Tiefe von 1100mm und einem Gewicht von 4000kg (teils noch deutlich mehr...)
Die Überlastung ist hier außer Frage. Ich wüßte gern wie hoch ist das Regal nun genau überlastet.
4. Frage, die Gefährdungsanalyse dazu:
liegt hier "nur" eine Überlastung vor oder besteht bereits Lebensgefahr für die Mitarbeiter (= Einsturzgefahr des Regalsystems) ? Als Richtwert könnte eine BGV dienen oder ein anerkannte Regel der Technik die die Sicherheitszugaben für Regalsysteme regelt.
lG Manuela
p.s. sollte sich herausstellen daß es eindeutig lebensgefährlich ist kostet das einen Arbeitsplatz. Daher bitte keine voreiligen Feststellungen sondern nur nachvollziehbare. Dafür vielen Dank.