Hallo,
lese mich gerade mühsam durch das Arbeitsvertragsrecht durch. Hoffe ihr könnt mir auf die Schnelle weiterhelfen.
Über folgenden Satz bin ich gerade gestolpert:
ZitatDa gesetzlich lediglich Zuschläge für Nachtarbeit vorgesehen sind, werden andere mögliche Zuschläge (Überstunden, Sonn- und Feiertagsarbeit) nicht erwähnt. Die Wirksamkeit einer derart... usw... usf...
Gesetzlich vorgesehener Nachtzuschlag.... :roll: Muss ich das als AG in der VA-Branche auch zahlen ? Jetzt versteht mich nicht falsch, aber wir arbeiten ja nunmal häufiger in der Nacht... Gibt's da nicht 'ne Sonderregelung ?
Das muss ich unbedingt wissen und ggf. in meine Lohnkalkulation einfließen lassen... :shock:
Wie handhabt ihr das ggf. mit euren MA ?
Gruß