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gesetzlicher Zuschlag für Nachtarbeit

  • nikita
  • 20. Juni 2007 um 20:01
  • nikita
    Beiträge
    83
    • 20. Juni 2007 um 20:01
    • #1

    Hallo,

    lese mich gerade mühsam durch das Arbeitsvertragsrecht durch. Hoffe ihr könnt mir auf die Schnelle weiterhelfen.

    Über folgenden Satz bin ich gerade gestolpert:

    Zitat

    Da gesetzlich lediglich Zuschläge für Nachtarbeit vorgesehen sind, werden andere mögliche Zuschläge (Überstunden, Sonn- und Feiertagsarbeit) nicht erwähnt. Die Wirksamkeit einer derart... usw... usf...

    Gesetzlich vorgesehener Nachtzuschlag.... :roll: Muss ich das als AG in der VA-Branche auch zahlen ? Jetzt versteht mich nicht falsch, aber wir arbeiten ja nunmal häufiger in der Nacht... Gibt's da nicht 'ne Sonderregelung ?
    Das muss ich unbedingt wissen und ggf. in meine Lohnkalkulation einfließen lassen... :shock:

    Wie handhabt ihr das ggf. mit euren MA ?

    Gruß

    GeBa Serviceteam A. Germuth & A. Badenhop GbR / Beermannstr. 18 / 12435 Berlin
    Mail: info@gebaserviceteam.de / Fax: 03212 / 1146273

  • kalledingdong
    Beiträge
    49
    • 20. Juni 2007 um 21:23
    • #2

    Also, ich habe in dieser Branche noch nie etwas davon gehört bzw. abgerechnet (bekommen)

    Ab und an hört man wohl was von Verpflegungspauschale bei nicht gestelltem Catering.

    Mehr weiß ich davon auch nicht.


    Greetz
    Karsten

  • gezz-abba
    Gast
    • 21. Juni 2007 um 00:35
    • #3

    Feiertags- und Nachtzuschläge gibt es noch beim Fernsehen... aber nicht im RnR und Veranstaltungsbau.
    Die Löhne sind im allgemeinen hoffentlich schon so kalkuliert und darauf eingerichtet . Warum sonst verdient man eigentlich recht gut damit , auch als Hand??

    gruss,

    arnt

  • Sven H
    Profi
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    727
    • 21. Juni 2007 um 00:47
    • #4
    Zitat von "KalleDingDong"


    Ab und an hört man wohl was von Verpflegungspauschale bei nicht gestelltem Catering.

    Ja da gibt es sogar nahezu einheitliche Spesensätze. Die im Grunde auch immer problemlos gezahlt werden.

    Andere Zuschläge mit der Ausnahme von Überstunden sind mir auch nicht bewusst.

  • Fischback
    Beiträge
    1.387
    • 21. Juni 2007 um 09:00
    • #5
    Zitat von "Sven H"

    Ja da gibt es sogar nahezu einheitliche Spesensätze. Die im Grunde auch immer problemlos gezahlt werden.

    Andere Zuschläge mit der Ausnahme von Überstunden sind mir auch nicht bewusst.

    ja Catering Pauschalen und Anfarhtspauschalen noch, der rest nada so zusagen

    Schreibfehler sind absicht und dienen der allgemeinen Brettunterhaltung

    mfg maTze

  • kalledingdong
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    49
    • 21. Juni 2007 um 09:19
    • #6

    Was ist denn da so in NRW überlich?

    30 Cent / km

    und 15 Euro / Tag (8Stunden?)

    Greetz
    Karsten

  • Sven H
    Profi
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    727
    • 21. Juni 2007 um 09:48
    • #7
    Zitat von "KalleDingDong"

    Was ist denn da so in NRW überlich?

    30 Cent / km

    und 15 Euro / Tag (8Stunden?)

    Greetz
    Karsten

    Kilometer Cent ist Verhandlungssache.

    Spesen: (In Deutschland) Auslandssätze sind andere.

    Jeweils bei Abwesenheit vom Firmensitz (Nicht Arbeitszeit!)

    ab 6 Stunden: 6 Euro
    ab 12 Stunden: 12 euro
    24 Stunden: 24 Euro

    Abzug Hotelfrühstück: 4,50 €

    Ergo z.b. Konferenz Job im Hotel 5 Tage inkl. FS: 5x 24 - 5x 4,50 = 97,50 € Spesen.

  • djobi
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    1
    • 21. Juni 2007 um 10:06
    • #8
    Zitat

    und 15 Euro / Tag (8Stunden?)

    was dann 180 EUR für 10 Std wären und durchaus schonmal nen guter Richtwert für bessere Hands bzw. (kleinere) Technikerjobs als Tagessatz ist[/code]

    Biete: Zeitrafferaufnahmen, z.B. vom Konzert oder Bühnenaufbau
    zur Miete: TW Audio Sys One B30/T24, M15, Global 4 Punkt Truss, Le Maitre Trockeneisnebel, A&H GLD80, QU-24, ew100 1G8, Nexo PS10 + PS15
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  • kalledingdong
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    • 21. Juni 2007 um 10:45
    • #9
    Zitat von "djobi"

    was dann 180 EUR für 10 Std wären und durchaus schonmal nen guter Richtwert für bessere Hands bzw. (kleinere) Technikerjobs als Tagessatz ist[/code]

    Ich meinte eigentlich, 15 Euro Verpflegungsgeld bei einem 8 Stunden Job.

  • djobi
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    • 21. Juni 2007 um 11:02
    • #10

    achso .. das ist wohl von Firma zu Firma unterschiedlich

    Ich kenn z.b. 10 EUR (pro Tag, für freie Techs, nur bei mehrtägigen VAs) von einer größeren Essener Firma

    Biete: Zeitrafferaufnahmen, z.B. vom Konzert oder Bühnenaufbau
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  • mringhoff
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    • 22. Juni 2007 um 09:36
    • #11

    Die von Sven H erwähnten Spesensätze sind die gesetzlichen Pauschalen für "Verpflegungsmehraufwendungen" bei auswärtiger Tätigkeit, die man steuerfrei vom Arbeitgeber erhalten KANN.
    (nebenbei geht es erst ab der 8. Stunde los, nicht schon bei der 6.)
    http://de.wikipedia.org/wiki/Verpflegungsmehraufwand

    Also kein Arbeitgeber muss das zahlen und jeder Arbeitgeber darf auch mehr zahlen. Der Arbeitnehmer muss höhere Spesenerstattungen lediglich wie ein Zusatzgehalt versteuern.

    Wohl gemerkt, es geht hier um Angestellte (nichtselbständige Arbeit). Bei Freelancern etc. kommt der vereinbarte Betrag mit auf die Rechnung und fertig. Vorschriften wie hoch die Beträge sei müssen gibts da natürlich keine.

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  • mringhoff
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    • 22. Juni 2007 um 10:13
    • #12
    Zitat von "Nikita"

    lese mich gerade mühsam durch das Arbeitsvertragsrecht durch. Hoffe ihr könnt mir auf die Schnelle weiterhelfen.

    Das Arbeitsrecht betrifft ja auch nur die Angestellten (und Scheinselbständigen).
    Dort schreibt das Arbeitszeitgesetz (§6), daß ein "angemessener" Zuschlag vergütet oder ein (bezahlter) Freizeitausgleich geschaffen werden muss. Als "angemessener" Zuschlag hat ein Gericht wohl mal 30% angesehen.
    Die genaue Höhe würden Tarifverträge regeln. Da ich - außer öffentlich rechtliche Arbeitgeber - keinen in unserer Branche kenne, der in einer Tarifgemeinschaft ist, bleibt das alles Verhandlungssache (soweit gesetzlich zulässig).
    Also: Grundgehalt plus Nachtarbeitszuschlag - wie hoch das Grundgehalt ist, bleibt der Verhandlung überlassen

    Infos z.B. unter:
    http://www.rechtsrat.ws/lexikon/nachtarbeit.htm

    Aber wie gesagt, für Freelancer /Gewerbetreibende interessiert das niemanden. Jeder Gewerbetreibender kann ja vor jedem Auftrag selbst entscheiden, ob er eine bestimmte Arbeit in einem bestimmten Zeitraum zu einer bestimmten Bezahlung machen möchte oder nicht...

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  • nikita
    Beiträge
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    • 22. Juni 2007 um 10:55
    • #13

    Danke für die Antworten. Wir arbeiten tw. mit Subs & tw. mit Angestellten, deshalb die Frage nach den Nachtzuschlägen.

    Gruß

    GeBa Serviceteam A. Germuth & A. Badenhop GbR / Beermannstr. 18 / 12435 Berlin
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