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Vaude Arbeitskletterhelme und EN

  • tufkacaho
  • 3. Juli 2007 um 13:06
  • tufkacaho
    Beiträge
    418
    • 3. Juli 2007 um 13:06
    • #1

    Hallo, suche Erfahrungen zu "Vaude" Arbeitskletterhelmen. Petzl und Edelrid sind ja die alten Bekannten, nur habe ich ein recht günstiges Angebot für Vaude-Helme, Modell Acute Industry EN 397 vorliegen.

    Ausserdem bin ich mir nicht sicher, ob der nicht auch noch nach EN 12492 zertifiziert sein muss.

    Weiss da jemand genaueres?

    mfg

  • tufkacaho
    Beiträge
    418
    • 6. Juli 2007 um 12:20
    • #2

    hm keiner ne idee ob arbeitskletterhelme auch nach EN 397 zertifiziert sein müssen? bzw verwendet hier irgendjemand überhaupt was anderes ausser petzl und edelrid?

    mfg

  • kiki
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    • 6. Juli 2007 um 13:20
    • #3

    laut "praxis des riggings" gibt es keine bestimmung bezüglich kletterhelmen im veranstaltungsgewerbe.

    Einmal editiert, zuletzt von kiki (7. Juli 2007 um 09:37)

  • tufkacaho
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    418
    • 6. Juli 2007 um 16:59
    • #4

    doch die gibt es mit sicherheit. du darfst ja zb auch keinen motorrad- oder fahrradhelm tragen. ich weiss auch dass arbeitskletterhelme anders zertifiziert sind als kletterhelme. die EN 397 besagt, dass Industrieschutzhelme die Grundanforderungen für Schutzhelme wie Stoßdämpfung, Durchdringungsfestigkeit, Kinnriemenbefestigung und Brennverhalten erfüllen müssen, um zur von der Berufsgenossenschaft geforderten PSA zu gehören. Die EN 12492 besagt, dass der Helm bestimmte Kräfte sowohl vertikal als auch horizontal aufnehmen muss, um für das Bergsteigen bzw Klettern geeignet zu sein. Da jetzt Industriekletterei beides beinhaltet, bin ich der Überzeugung, ein Arbeitskletterhelm muss beides erfüllen, aber was denkt ihr?

    mfg

  • uifei
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    • 7. Juli 2007 um 00:00
    • #5

    @ Kiki: Menschen machen Fehler, auch die die Bücher schreiben!

    "Helmpflicht besteht auf jeder Baustelle, dh. auch ein Veranstaltungsort ist eine Baustelle zumindest bist zu VA Beginn und ab dem Ende der VA. Auf dieser Baustelle gibt es Hebzeuge oder Gegenstände, welche abstürzen können und könnten."

    "Vielleicht erkundigt sich dieser Autor auch mal bei der Berufsgenossenschaft"

    => sobald es heißt "MANN im RiGG", hat unten jeder seinen Helm auf.
    Eine Schraube oder ein Schlüssel aus 10m Höhe kann bereits tödlich sein.

    @ Carlo:

    Der Bauarbeiterhelm für 4 Euro ist zB. versicherungstechnisch und berufsgenossenschaftlich (obwohl er sehr billig ist) anerkannt, ein BMX oder Skater Helm ( sieht man ja auch öfters) muss halt erst von der Versicherung als geeignet anerkannt werden. Der mag noch so gut sein, wenn die Versicherung diesen nicht anerkennt, trägst Du die Kosten für den Schaden.

    Hierfür sollten Infos von seiten der Berufsgenossenschaft oder Versicherung auf jeden Fall vorher herangezogen werden, weil:

    Darf ich den Helm verwenden ja oder nein!

    Es muss hier ganz deutlich unterschieden werden:

    Helme aus Thermoplast oder Duroplast

    Knackpunkt:
    Der ANWENDUNGSBEREICH ist alleinig ausschlaggebend für die Helmart.

    Dh.: Der Helm kann allen Anforderungen nach EN und DIN entsprechen, aber aufgrund seiner Bauform nicht geeignet sein. (siehe Vertex Vent A11)
    In diesem Falle sind die Lüftungsschlitze die Einschränkung.

    Werden Vertex Best und Vertex ST betrachtet, dann offenbart sich folgendes:

    Vertex Best ist der Industriekletterhelm => Kiemenband löst sich erst nach 50daN

    Vertex ST ist der Grubenhelm oder Stahlarbeiterhelm mit super Tragekompfort

    => Fazit eine Helm nach EN 397 muss nicht unbedingt die EN 12492 erfüllen, das hängt vom Anwendungsbereich ab!
    ____________________________________________________________

    Es muss net immer alles richtig sein, was ich schreibe, so verbessert mich bitte, aber dann richtig! :roll

    __________________________________________________________________

    D-Typ BoXo , PowerCon , Powercon True1 und Zubehör

    http://www.uifei.de

    BoXo Gehäuse

    Bezugsmöglichkeit des BoXo siehe: http://www.happareute.de

    Einmal editiert, zuletzt von uifei (14. April 2008 um 13:50)

  • tufkacaho
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    418
    • 7. Juli 2007 um 01:49
    • #6
    Zitat von "uifei"

    Der Bauarbeiterhelm für 4 Euro ist zB. versicherungstechnisch und berufsgenossenschaftlich (obwohl er sehr billig ist) anerkannt, ein BMX oder Skater Helm ( sieht man ja auch öfters) muss halt erst von der Versicherung als geeignet anerkannt werden. Der mag noch so gut sein, wenn die Versicherung diesen nicht anerkennt, trägst Du die Kosten für den Schaden.

    das ist quatsch was du sagst. allein schon deshalb, weil der bauarbeiterhelm nach EN 397 einem kinnriemen entbehrt.

    mfg

  • kiki
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    • 7. Juli 2007 um 09:50
    • #7
    Zitat von "uifei"

    @ Kiki: Menschen machen Fehler, auch die die Bücher schreiben!

    "Helmpflicht besteht auf jeder Baustelle, dh. auch ein Veranstaltungsort ist eine Baustelle zumindest bist zu VA Beginn und ab dem Ende der VA. Auf dieser Baustelle gibt es Hebzeuge oder Gegenstände, welche abstürzen können und könnten."


    Vielleicht erkundigt sich dieser Autor auch mal bei der Berufsgenossenschaft bevor er so einen Inhalt verzapft.: :(

    der fehlerteufel lag bei mir. (hatte arbeitshelme geschrieben, muss richtig kletterhelme sein) tatsächlich gibt es keine eigene Norm "Helme für Veranstaltungsrigger". die EN 12492 richtet sich an Industriekletterer, ist also etwas "allgemeiner" gefasst. speziell die geschlossene bauform macht nur bei der arbeit mit flüssigkeiten wie säuren, flüssigen metallen etc sinn, nicht jedoch bei 30 °C in praller sonne. mir fällt nichts ein, was gegen seitliche abgedeckte lüftungslöcher spricht. dass wir bei lüftungslöcher nicht vom standart fahrradhelm sprechen dürfte klar sein.

  • uifei
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    • 7. Juli 2007 um 12:15
    • #8

    @ carlo:

    Ich glaube wir reden gerade massiv aneinander vorbei oder Du hast mich net verstanden.

    Ich beziehe mich hierbei auf den Begriff "Baustelle" EN 397 und nicht eine spezielle Anwendung im Sinne EN 397 + En 12492 (dh Industrieklettern / Höhenarbeit)

    Übrigens Bauarbeiterhelme fallen unter die EN 397! Aber da steht nix von Kienriemen oder gibts da eine Fassung die ich noch nicht kenne?

    Carlo merkt Dir bitte: Keine Versicherung der Welt zahlt freiwillig!

    @ kiki: die Öffnungsgröße der Lüftungslöcher haben auch Auswirkung auf elektrische Verträglichkeit des Helmes! da steckt der Hund begraben

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  • tufkacaho
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    418
    • 7. Juli 2007 um 12:25
    • #9

    hm jo, drum frage ich mich, warum du mir was von bauarbeiter helmen erzählst.

    meine ursprüngliche frage ging in die richtung, ob ein VauDe Arbeitskletterhelm, der anscheinend nur nach EN 12492 zertifiziert ist, verwendet werden darf. Ich weiss auch, dass eine Versicherung ungerne zahlt, daher frage ich nach Normungsvorschriften in meinem speziellen Anwendungsgebiet.
    Nicht auf einer normalen Baustelle, nicht in einer Grube, sondern um die Verwendung bei Industriekletterei und Höhenarbeit geht es mir.

    mfg

  • uifei
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    787
    • 7. Juli 2007 um 19:58
    • #10

    Ich zitiere:

    "
    Polycarbonat-Helm.
    Robuster Helm aus schlagfestem Polycarbonat, mit verstellbarem Helmband, Belü:ftung und Stirnlampenhalterung. Als Acute Industry auch als EN 397 Arbeitsschutzhelm erh&228:ltlich. "

    => Fazit:
    Der Helm ist nach EN 12492 zertifiziert
    und es gibt zusätzlich die Variante als EN 397 + EN 12492

    => Du brauchst, willst, nimmst den EN 397 + EN 12492!

    Wenn dieser nur EN 12492 zertifiziert ist darfste diesen nicht benutzen.

    Aber genau dieses habe ich Dir oben auch schon geschrieben!
    Es gibt dieses Produkt in zwei Versionen! :roll:

    :roll: Bürokratie und ihre Folgen...

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  • tufkacaho
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    418
    • 8. Juli 2007 um 21:44
    • #11

    ;) na gut. danke für deine mühe und hilfe. habe ich dann wohl falsch verstanden.

    mfg

  • funzelpit
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    360
    • 9. Juli 2007 um 08:54
    • #12

    Die benutzbare Variante kostet dann ca 40€ und ist orange!!

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