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Kosten & Zeit sparen durch Online-Mahnverfahren ??

  • nikita
  • 3. Juli 2007 um 13:16
  • nikita
    Beiträge
    83
    • 3. Juli 2007 um 13:16
    • #1

    Hallo,

    ich habe gerade einen Newsletter bekommen in dem es um die Verbesserung der Liquidität des eigenen Unternehmens geht.

    Ein Tipp ist unter anderem

    Zitat

    Wenn ein Kunde nicht zahlt, sollten Sie nicht gleich Zahlungsklage erheben. Entscheiden Sie sich lieber für das gerichtliche Mahnverfahren. Es ist einfacher und spart Ihnen Zeit und Kosten.Wenn Sie einen gerichtlichen Mahnbescheid beantragen, füllen Sie hierfür einen Vordruck aus. Das können Sie sogar online erledigen, unter http://www.mahnverfahren-aktuell.de oder http://www.mahnungen-online.de.

    Dazu hab ich zwei Fragen:

    1.) Hat das schonmal jemand online gemacht und (positive) Erfahrungen damit ?? Mir wurde gesagt, dass ich das Formular für den Mahnbescheid auf jeden Fall mit Schreibmaschine ausfüllen (lassen) muss (wg. Durchdruck usw)... ??? :roll:
    2.) Wo genau liegt der Unterschied zwischen Zahlungsklage und gerichtlichem Mahnverfahren ? Wann ist was sinnvoll ?

    GeBa Serviceteam A. Germuth & A. Badenhop GbR / Beermannstr. 18 / 12435 Berlin
    Mail: info@gebaserviceteam.de / Fax: 03212 / 1146273

  • andy006
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    1.264
    • 3. Juli 2007 um 15:18
    • #2

    nein das kann ich Dir nicht sagen und würde mich auch interessieren. Ich dachte auch immer an die vielen Durchschläge und das Diese notwendig sind um den Weiterlauf zu befähigen. Oder einen großen und finsteren Rigger vorbeischicken der mal fragt wann das Geld kommt da seine Miete fällig ist.....(klappt öfters als mann denkt)

    Wer Augen hat der höre ------- besser?

  • mringhoff
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    5.262
    • 5. Juli 2007 um 15:32
    • #3
    Zitat von "Nikita"

    Mir wurde gesagt, dass ich das Formular für den Mahnbescheid auf jeden Fall mit Schreibmaschine ausfüllen (lassen) muss (wg. Durchdruck usw)...


    Nein, das ist nicht notwendig. Du kannst das Formular auch mit der Hand ausfüllen. (Machen wir so, mangels Schreibmaschine...). Für Deine Unterlagen machst Du halt einfach eine gewöhnliche Kopie.
    Das Original geht dann ans entsprechende Amtsgericht. Dort hat sich noch keiner wg. der Handschrift beschwert.

    Zitat von "Nikita"

    2.) Wo genau liegt der Unterschied zwischen Zahlungsklage und gerichtlichem Mahnverfahren ? Wann ist was sinnvoll ?


    Eine Zahlungsklage läuft auf eine Gerichtsverhandlung hinaus. Wenn also sowieso schon erwartet wird, daß die streitenden Parteien sich vor Gericht treffen, dann geht das schneller, ist aber auch teurer. Hier muss also kein Mahnverfahren einleiten. Das (rechtskräftige) Urteil ist dann Dein Titel, mit dem Du vollstrecken kannst. Oft wird eine Zahlungsklage auch zusammen mit dem dazugehörigen Streitfall erhoben, z.B. Räumungsklage etc.

    Das Mahnverfahren läuft ohne Verhandlung als Verwaltungsakt. Bei eindeutiger Rechtslage, geht diese Variante viel schneller und vor allem relativ günstig. Hier gibt es dann einen vollstreckbaren Titel innerhalb weniger Wochen, wenn kein Einspruch/Widerspruch eingelegt wurde.

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  • nikita
    Beiträge
    83
    • 5. Juli 2007 um 18:38
    • #4

    mringhoff: Danke für die Antworten.

    Schon cool was Steuerberater sich einfallen lassen um Geld zu verdienen...
    Habe das nämlich schön brav mit Schreibmaschine ausfüllen lassen, weil das ja angeblich anders nicht akzeptiert wird....
    Ich sag jetzt nicht was das gekostet hat .... :evil:
    Naja, bis jetzt erst einmal notwendig gewesen... :roll:

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  • mringhoff
    Profi
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    6
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    5.262
    • 5. Juli 2007 um 19:08
    • #5

    Wobei das (je nach Forderungshöhe) durchaus nicht verkehrt ist, sich durch einen Profi helfen zu lassen, wenn man sich nicht wirklich damit auskennt.
    Denn schon zu hoch berechnete Verzugszinsen oder zu hoch angesetzte Mahngebühren können ein Grund für einen Widerspruch des Gläubigers sein, ebenso eine falsch ausfüllte Gläubigerbezeichnung (z.B. mit dem Firmenfantasienamen etc.)
    Nebenbei dürfen die Kosten für die Rechtshilfe vom Gläubiger mit eingefordert werden. Wenn dieser also nicht Konkurs ist oder gehen wird, dann sollte Dir die Höhe der Rechtsanwaltsgebühren eher egal sein...

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  • Botex
    Beiträge
    225
    • 5. Juli 2007 um 20:46
    • #6

    Zu http://www.mahnverfahren-aktuell.de oder http://www.mahnung-online.de kann ich leider nichts sagen, aber es gibt unter https://www.online-mahnantrag.de die Möglichkeit, einen Mahnbescheid Online zu erfassen. Dieser wird dann auf den offiziellen Vordrucken ausgedruckt oder halt auf normalen A4-Papier und dann an das zuständige Gericht versandt; man spart sich halt den "offiziellen" Vordruck.

    Wie sieht es denn eigentlich mit den Kosten von http://www.mahnung-online.de aus? Da steht was von

    Zitat

    Ein Dienstleistungsangebot der advoprax AG - Kanzlei Agnesstraße

  • Volker
    Profi
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    321
    Beiträge
    2.052
    • 6. Juli 2007 um 07:36
    • #7

    Moin!

    Kurz zusammengefaßt für NRW alles unter:
    http://www.mahnverfahren.nrw.de/

    ganz kurz: online geht, es wird auf normalem Papier mit Barcode ausgedruckt für Einzelanwendungen. Alles Online geht auch, macht aber für das normale Unternehmen wenig Sinn, da recht aufwendig (zumindest beim ersten Mal).
    Kosten sind gleich, man spart sich den Vordruck (Kostenrechner siehe obiger Link), die üblichen Gerichtskosten fallen natürlich an.

    Der Hinweis mit Mahnverfahren und Zahlungsklage hängt mit dem Kostenrisiko einer unnötigen Klage zusammen und ist für den Fachkundigen selbstverständlich, aber allgemeine Weisheiten füllen gerne Newsletter.

    Viele Grüße,
    Volker

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