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Flucht und Rettungswegplan Selbstgemacht - Zulässig

  • jan arndt
  • 14. Juli 2007 um 13:04
  • jan arndt
    Beiträge
    4
    • 14. Juli 2007 um 13:04
    • #1

    Hallo

    Da bei uns in der Schule eigentlich jegliche Aushänge zum Thema Sicherheit fehlen, habe ich mich dran gemacht, für unsere Aula einen Flucht und Rettungswegplan mit Unfallordnung, Branschutzordnung, Legende usw... zu erstellen.
    Meine Frage an die Experten: Wenn ich eigentlich alles Beachtet habe, bis auf evtl. die Größe der Symbole, ist es überhaupt zulässig, das ich diesen Plan aufhänge?
    Ich sage mir da zwar, besser als garnichts, ich möchte einen Beitrag zur Sicherheit leisten, macht ja sonst keiner, aber ich möchte auch im legalen Rahmen bleiben.

    Danke schonmal im Voraus,

    Jan

  • ADMIN
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    • 14. Juli 2007 um 13:13
    • #2

    Juristisch hast Du nicht viel zu befürchten. Allenfalls könnte man Dir vorwerfen, durch den eigenen Plan den Eindruck erweckt zu haben, dass die Schule einen ordentlichen Rettungswegplan hat.

    Der ganz korrekte Weg würde so aussehen

    a) Den Schulleiter darauf hinweisen, dass solche Pläne fehlen.

    b) Auf die Ersatzpläne deutlich draufschreiben, dass es sich um ein Provisorium handelt und diese Pläne nicht von der Baubehörde genehmigt sind.


    (Am Rande: Man könnte die Entwürfe auch der Baubehörde mit der Bitte um Genehmigung vorlegen. Natürlich bist Du weder der Bauherr noch ein Bauvorlagenberechtigter (Architekt, Bau-Ing...), aber die Behörde wird damit in einer Art und Weise von einem Mißstand in Kenntnis gesetzt, die man Dir nicht als "verpetzen" vorwerfen kann...)

    Bitte keine fachlichen Fragen per PM - Inhaber von dBmess

  • jan arndt
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    • 14. Juli 2007 um 13:19
    • #3

    Hallo

    Danke für die schnelle Antwort, das ist ein guter Tipp, das werde ich machen!

    Dann noch eine Frage, hab da schon die Forensuche und Google bemüht aber nichts gefunden. Welche Punkte sollte ich in einem Notfallplan für Veranstaltungen alle berücksichtigen? Brand und Unfal ist klar, aber sonst?

    Gruß
    Jan

  • tufkacaho
    Beiträge
    418
    • 14. Juli 2007 um 16:32
    • #4

    eventuell ne laufkarte für die feuerwehr, wenn die nicht schon in der bmz liegt.

    mfg

  • manuela
    Beiträge
    9.103
    • 14. Juli 2007 um 19:31
    • #5
    Zitat von "Jan Arndt"

    Wenn ich eigentlich alles Beachtet habe, bis auf evtl. die Größe der Symbole, ist es überhaupt zulässig, das ich diesen Plan aufhänge?

    hast du die dazu nötigen Vorgaben greifbar, DIN 4844-3, die BGV A8 usw ? Und stehst du dann auch dafür gerade daß dein Plan auch stimmt und nicht einen Fehler enthält der im Falle aller Fälle ....
    Ich würde an deiner Stelle niemals etwas derartiges machen in dem der Begriff "bis auf ..." noch enthalten ist... und da die Schule eh dazu verpflichtet ist soll sie es auch selbst durchführen.

    my 2 cents :wink:

    die Feuerzeuge der Gäste sind kleine Sterne die am Himmel unseres Alltags weiterleuchten.

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    • 14. Juli 2007 um 20:44
    • #6

    Ich ergänze mal:

    DIN 14095 "Feuerwehrpläne für bauliche Anlagen" 2007-05

    DIN 14096 "Brandschutzordnung" (mehrere Teile)

    Bitte keine fachlichen Fragen per PM - Inhaber von dBmess

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