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Will Freelancer werden - brauch ich dazu einen Gewerbeschein

  • norbert strauss
  • 19. Dezember 2007 um 14:17
  • norbert strauss
    Beiträge
    11
    • 19. Dezember 2007 um 14:17
    • #1

    Servus,

    folgende Frage, ich will ab Januar als Freiberufler arbeiten. Also meine Dienstleistungen ohne eigenen Equipmenteinsatz anbieten. Ich habe bereits eine Steuernummer beantragt und mich als Freiberufler angemeldet.

    Muss ich mir zusätzlich noch einen Gewerbeschein holen bzw. ein Gewerbe anmelden? (Es sei noch dazu gesagt das ich keine anderen Leute für mich arbeiten lasse und nicht vorhab eigenes Equipment zu stellen bzw. welches zuzumieten)

    Bitte helft mir weiter.
    Entweder hier im Forum oder email an straussnorbert@web.de

    Der Dank sei mit euch

  • buzz
    Profi
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    1
    Beiträge
    1.248
    • 19. Dezember 2007 um 15:04
    • #2

    Vorsicht: der Status "Freiberufler" ist sehr eng definiert - fällst Du da wirklich drunter..? Lies mal DAS hier. Gehört Deine Tätigkeit also wirklich zu den "freien Berufen", oder bist Du ein "normaler" gewerbetreibender..?
    Schätzungsweise 99% der Freelancer sind rechtlich gesehen gewerbetreibende. Komponisten, Lichtdesigner etc. gehören zu den freien Berufen; FOH-Leute, Hands, Lichtler, Rigger etc. sind in der Regel gewöhnliche Gewerbetreibende.
    Für einen gewerbetreibenden Menschen ist eine Anmeldung des Gewerbes natürlich notwendig.

    Noch ein guter Rat:
    suche Dir schnellstmöglich und vor allen weiteren Schritten(!) einen guten(!) Steuerberater, ein Existenzgründerseminar bei der IHK (oder dgl.) kann auch nicht schaden. Da lernt man schnell ein paar Basics (z.B. Umsatz ist nicht gleich Gewinn, welche Versicherungen brauche ich wirklich etc.) und kann sich damit vor den übelsten Fallstricken schützen.

    Gruß aus Nürnberg,

    Buzz

    Hier geht's weiter...

  • Hami
    Profi
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    48
    Beiträge
    1.458
    Marktplatz Einträge
    2
    • 19. Dezember 2007 um 15:06
    • #3

    Hallo Norbert,

    Willkommen im Forum.

    Bitte nutze vor der Erstellung neuer Beiträge die oben befindliche "Suche". Wenn Du dort das Wort "Freiberufler" eingibst, wirst Du mehrere Threads finden, deren Inhalte hier vermutlich nur wiederholt werden würden. Und Fragen, die Du in den gefundenen Beiträgen nicht beantwortet siehst, kannst Du dann immer noch hier stellen oder am Besten direkt zum Steuerberater gehen, der sich damit auch auskennen sollte - und zwar fundiert.

    Gruß,

    der Hami

  • norbert strauss
    Beiträge
    11
    • 19. Dezember 2007 um 15:22
    • #4

    dankeschön.

  • mringhoff
    Profi
    Reaktionen
    6
    Beiträge
    5.262
    • 20. Dezember 2007 um 09:37
    • #5
    Zitat von "Norbert Strauß"

    Ich habe bereits eine Steuernummer beantragt und mich als Freiberufler angemeldet.

    Muss ich mir zusätzlich noch einen Gewerbeschein holen bzw. ein Gewerbe anmelden?

    Ja.
    Wie schon erwähnt, bist Du kein Freiberufler aus steuerlicher Sicht, sondern Gewerbetreibender.

    Der Begriff "Freelancer" oder "freier Techniker" etc. sind nur Slang-Ausdrücke der Branche.

    Weitere Infos gibts hier im Forum, z.B. unter:
    http://www.paforum.de/phpBB/viewtopic.php?t=46733
    http://www.paforum.de/phpBB/viewtopic.php?t=66208&start=1

    Und etwas zum Selbständigmachen:
    http://www.paforum.de/phpBB/viewtopic.php?t=58715
    http://www.paforum.de/phpBB/viewtopic.php?t=61970

    ansonsten mal etwas in diesem Brett stöbern, da gibts viele nützliche Diskussionen mit guten Tipps...

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  • thomas zych
    Beiträge
    4
    • 22. Dezember 2007 um 01:23
    • #6

    Hallo

    kann Buzz nur recht geben. Vorsichtig sein mit der Bezeichnung Freiberufler.Ausser du bist künstlerisch Tätig. Selbstädige Licht Konzepte ( Design)entwickeln usw. Meld ein Gewerbe an im Bereich Veranstaltungstechnik ( und was sonst noch dazugehört an) und dann kann eigentlich nichts schief gehen.Schreib lieber mehr Tätigkeiten rein auch wenn du sie noch nicht gemacht hast, sonst mußt du sie nachtragen lassen,und du weißt ja nicht was noch alles kommen kann.

    Mfg

  • norbert strauss
    Beiträge
    11
    • 23. Dezember 2007 um 14:05
    • #7

    kurze frage noch dazu.

    was hängt am gewerbe alles dran - was für verpflichtungen, zusätzliche steuern...?
    das wiürd mich noch brennend interessieren. danke euch

  • mringhoff
    Profi
    Reaktionen
    6
    Beiträge
    5.262
    • 23. Dezember 2007 um 15:15
    • #8

    Du hast dann "Einkünfte aus Gewerbebetrieb" - das ist eine der 7 Einkunftsarten in Deutschland. Diese ermittelt man
    Als Angestellter hat Du z.B. "Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit"
    In der jährlichen Einkommenssteuererklärung fasst Du dann alle Einkunfstsarten zusammen (Summe der Einkünfte), ziehst div. Freibeträge u.a. ab, kommst dann somit auf das "zu versteuernde Einkommen" und dieses ist dann mit dem jeweilgen Steuersatz zu versteuern.
    Anfängliche negative Einkünfte aus dem Gewerbebetrieb reduzieren also die Summe der Einkünfte und somit auch das zu versteuernde Einkommen.
    Das ist die Einkommenssteuerliche Seite. Mehr z.B. unter:
    http://de.wikipedia.org/wiki/Einkunftsart

    Als Gewerbetreibender muss man die Umsatzsteuer (MWSt.) beachten.
    http://de.wikipedia.org/wiki/Umsatzsteuer_%28Deutschland%29
    Vom Kunden erhaltene MWSt. muss man dem Finanzamt weiterleiten. Du behältst sozusagen nur den Nettobetrag. Von Dir bezahlte MWSt. (= Vorsteuer) darfst Du hingegen mit der erhalten verrechnen. Übersteigt der Vorsteuerbetrag dem der erhaltenen USt, bekommst Du den Differenzbetrag vom Finanzamt ausbezahlt. Das kann z.B. bei anfänglicher Investitionstätigeit vorkommen.
    Insgesamt ist das aber mit Arbeit verbunden (regelmässige USt-Erklärungen, JahresUSt-Erkl). Sollte das Gewerbe nur so nebenbei laufen, kann man sich den Bürokratieaufwand sparen und sich als sog. Kleinunternehmer von der USt-Pflicht befreien lassen (möglich bei einem Vorjahresumsatz bis max 17.500,- bzw. erwartetem Jahresumsatz bis max. 50.000,- EUR). Allerdings kannst Du natürlich dann auch keine Vorsteuer mehr geltend machen.

    Als Gewebetreibender bist Du auch nicht mehr mit div. Verbraucherrechten geschützt. Hier gibt es viele Regelungen und Rechtslagen die etwas anders sind. Grundsätzlich muss man sich um alle Dinge selber kümmern. Nichtwissen schützt bekanntlich nicht vor Strafe.

    Als normaler Einzelgewerbetreibender bist Du beispielsweise für Dein Handeln auch komplett persönlich und mit Deinem ganzen Privatvermögen haftbar, wenn etwas schief läuft.
    Deshalb sind u.a. auch div. Versicherungen sehr ratsam, wenn auch nicht Pflicht, wie z.B. die betriebliche (!) Haftpflicht.
    Wenn man das Gewerbe nicht mehr nur nebenbei betreibt, muss man sich dann auch noch Gedanken zur Krankenversicherung, zur Altersvorsorge, zum Verdienstausfall etc. machen...

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