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Veranstaltungstechnik auch reparaturen. handwerkskammer ?

  • SMPTE
  • 6. Januar 2008 um 19:42
  • SMPTE
    Profi
    Beiträge
    430
    • 6. Januar 2008 um 19:42
    • #1

    Hallo.
    Ich besitze ein gewerbe seit ca 2,5 jahren im bereich Veranstaltungstechnik und habe mittlerweile eine kleine firma. Selbiges gilt auch für meinen geschäftspartner. Nun haben wir uns entscholssen eine GbR zu gründen mit gemeinsamer steuernummer etc und geschäftskonto um das "hin und her geschiebe" von beträge zu vermeiden etc.
    Also zum gewerbeamt gefahren, den schein ausgefüllt und abgegeben.
    Die freundlich dame sagte uns darauf, wir bäuchten eine erlaubnis von der handwerkskammer, da ich unter anderem auch "reparaturen" angegeben hatte.
    wie soll ich das verstehen ?
    ich habe auf meiner gewerbeanmeldung seid fasst 3 jahren das selbe zu sehen (exakt gleichen wortlaut), und damals hat kein hahn gekräht.
    dazu kenne ich fast keine firma die ihr material, und das von geschäftspartnern, beim kleineren fehlern nicht selber reparieren kann. wieso sollte man das auf einmal nicht mehr dürfen ?
    eine IHK-anmeldung hätte ich ja noch verstanden aber was hat da nun die handwerkskammer dami tzu tun ?
    oder ist das leider mal wieder eine neue art geld zu machen ?

    gruss und danke schon mal
    fabian siewert
    berlin

    Haste ma Gaffa?
    Haste ma n Leatherman?

  • Audiowerk
    Verifiziert
    Beiträge
    2.757
    • 6. Januar 2008 um 20:38
    • #2

    Verzeih den Off-Beitrag.

    Was versprichst du dir von der GbR - außer dem "Hin- und Hergeschiebe von Beträgen"? Letztlich will doch wieder jeder von euch beiden sein Geld, und an Bürokratieabbau ist kaum etwas gewonnen.

    Was man sich stattdessen erkauft: unruhige Nächte! Als Gesellschafter bist du für alles mitverantwortlich, was der Kollege möglicherweise verstusst. Egal ob das Haftungsfragen sind oder Schulden oder sonstwas... verkalkuliert der sich irgendwo oder es brennt bei dem im Kopf eine Sicherung durch und er verpißt sich mit der Sekretärin, dann hast du womöglich einen Arsch voll Schulden. Kenne so manches Team, nicht nur im Bereich der Veranstaltungstechnik, wo beide vorher groß getönt haben - aaach, wir kennen uns schon ewig, wir kennen uns aus, wir verlassen uns seit Jahren aufeinander... und dann kam es zum Eklat, und das Gegreine war gar jämmerlich! Wer garantiert schon dafür, dass der Kollege nicht auch mal einen (folgenschweren) Fehler macht, für den man dann finanziell mit geradestehen darf? Und nicht zuletzt hört beim Geld die Freundschaft in der Regel auf...

    Ich würde das nicht tun.

  • mringhoff
    Profi
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    6
    Beiträge
    5.262
    • 6. Januar 2008 um 21:40
    • #3

    Ich vermute mal, daß Euere Gewerbebezeichung in Teilen stark dem eines Elektrotechnikers gleicht. Es gibt in Deutschland gewisse Tätigkeiten, die eben nur entsprechend qualifizierten Personengruppen vorbehalten ist.

    Mit der "Erlaubnis" von der Handwerkskammer ist die Eintragung in die Handwerksrolle gemeint, die bei bestimmten Handwerksbetrieben Voraussetzung für die Ausübung des Gewerbes ist.
    Welche das sind, wurde in der "Handwerksordnung" im Anhang A aufgezählt:
    http://www.hwk-berlin.de/fileadmin/user…s_handwerks.pdf

    Wenn Ihr also gewerbsmässig Elektrogeräte repariert, dann darf man das eben nur mit der entsprechenden Qualifikation (z.B. Meister im Elektrohandwerk)

    Forumulier doch einfach Eure Gewerbebezeichnung etwas um. Lass einfach die "Reparaturen" weg, wenn nicht mind. einer von Euch o.g. Fachkraft ist.
    Wenn mal bei dem ein oder andere Scheinwerfer aus Eurem Bestand mal der Schukostecker repariert wird, ist das ja nicht die o.g. gewerbsmässige "Reparatur".

    Daß Du diese Bezeichnung in einem älteren Gewerbeschein drin hast, liegt eher an der Auslegungsansicht des jeweiligen Sachbearbeiters Deiner Behörde. Der eine siehts so (bzw. denkt mit), der andere anders (bzw. stempelt nur ab) ... Leider...


    Und ebenfalls OT:
    kann mich der Meinung von starstage nur anschliessen.

    Auch wenn man als GbR auf dem VT-Markt größer rauskommt, als alleine, ist es einfacher, wenn man sich seine Leistungen gegenseitig abrechnet (die berühmten Beträge hin- und herschieben). Sollte nämlich mal der eine mehr investieren (an Zeit oder Ideen oder Geld) und der andere aufgrund des lukrativen Zweitjobs oder der anspruchvollen Freundin weniger, wird der Geschäftserfolg bei getrennten Firmen sich gerechterweise auch monetär niederschlagen. Bei einer GbR kann das bei einer zuerst vereinbarten 50:50-Regelung zu Unmut führen.

    Bei einem Streit untereinander ist also mit unterschiedlichen Auslegungsansichten zu rechnen. Leider auch bis vorm Gericht....

    Eine Gbr benötigt übrigens einen "Gesellschaftsvertrag". Wird keiner schriftlich ausgearbeitet, gilt er als mündlich vereinbart, sowie die gesetzlichen Regelungen aus dem BGB. Wenn Ihr also zusammen firmieren wollt, dann unbedingt so einen Vertrag niederschreiben. Wenn man es ernsthaft angehen will, dann sollte hier auch ein Profi (Anwalt, Steuerberater etc.) hinzugezogen werden. Das kostet evtl. am Anfang mal ein paar Euros, zahlt sich aber aus. Später führen sonst ungeregelte Situationen zu Streitereien.

    Übrigens, die drei häufigsten Gründe, weshalb manche GbR vor Gericht enden:
    - zuviel Geld: jeder will dann mehr vom Kuchen
    - zu wenig Geld: jeder meint, der andere tut zu wenig
    - gar kein Geld mehr: jeder meint, der andere ist Schuld

    Aktuelle Gebrauchtgeräte: hier klicken

  • heiko runge
    Beiträge
    32
    • 30. Januar 2008 um 23:13
    • #4

    Also ich hatte das gleiche bei meiner Gewerbeummeldung im letzten Jahr, nach langen Überlegungen und Rumtelefonieren bekam ich dann eine Lösung vorgeschlagen und zwar Veranstaltungstechnik und Service.

    Der Service schließt den Service an Geräten mit ein, damit hatten die auf dem Amt kein Problem mehr. Und habe auch nie Probleme bekommen. Mir hat auch ein Anwalt bestätigt, dass das so klar geht, und ich nichts zu befürchten hätte.

    Greetz

    Heiko

  • dechnikusch
    Profi
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    1
    Beiträge
    726
    • 31. Januar 2008 um 01:19
    • #5

    hallo,

    kurzer ausflug ins gewerberecht in österreich:

    die gewerbeordnung bei uns besagt, dass man neben der haupttätigkeit ( die im gewerbeschein eingetragen ist ) auch artverwandte tätigkeiten in der branche ausführen darf.

    z.b.: gemeldet ist das gewerbe des beschallers und beleuchters incl. bühnenbau

    hier darf man dann auch mit den gerätschaften handeln, sie reparieren, sie installieren usw.

    wichtig ist hier nur, dass die eingetragene haupttätigkeit des gewerbescheininhabers mindestens 50 % der gesamten gewerbetätigkeit betragen muss.

    im missbrauchsfall kann also nur ein mitbewerber und/oder die gewerbebehörde selbst ( ev. nach einer ( ev. anonymen ) anzeige ) hier nach der gewerbeordnung eingreifen...

    wo kein kläger...

    --> schau mal in die dementsprechenden deutschen gesetztestexte

    gruss dechnikusch

    stecker - drucker - schrauber - horcher - schieber - ...

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