Hallo.
Ich besitze ein gewerbe seit ca 2,5 jahren im bereich Veranstaltungstechnik und habe mittlerweile eine kleine firma. Selbiges gilt auch für meinen geschäftspartner. Nun haben wir uns entscholssen eine GbR zu gründen mit gemeinsamer steuernummer etc und geschäftskonto um das "hin und her geschiebe" von beträge zu vermeiden etc.
Also zum gewerbeamt gefahren, den schein ausgefüllt und abgegeben.
Die freundlich dame sagte uns darauf, wir bäuchten eine erlaubnis von der handwerkskammer, da ich unter anderem auch "reparaturen" angegeben hatte.
wie soll ich das verstehen ?
ich habe auf meiner gewerbeanmeldung seid fasst 3 jahren das selbe zu sehen (exakt gleichen wortlaut), und damals hat kein hahn gekräht.
dazu kenne ich fast keine firma die ihr material, und das von geschäftspartnern, beim kleineren fehlern nicht selber reparieren kann. wieso sollte man das auf einmal nicht mehr dürfen ?
eine IHK-anmeldung hätte ich ja noch verstanden aber was hat da nun die handwerkskammer dami tzu tun ?
oder ist das leider mal wieder eine neue art geld zu machen ?
gruss und danke schon mal
fabian siewert
berlin