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Vertragsstornierung

  • maaatin
  • 31. Januar 2008 um 18:13
  • maaatin
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    935
    • 31. Januar 2008 um 18:13
    • #1

    Hallo!
    Habe volgendes Problem.

    Vor schon 2 Monaten wurde bei mir eine Anfrage für eine PA über Karneval gemacht.

    Ich hatte dann ein Angebot gemacht und dieses wurde telefonisch bestätigt.

    Bis gestern war auch noch alles ok (wir hatten gestern nochmal telefoniert zwecks abholzeit und bezahlung)

    Heute bekamm ich nun einen Anruf das sie kein Interesse mehr haben.
    Begründung sie haben schon eine andere Anlage.

    Problem an dem ganzen ist das ich jetzt über Karneval die Anlage zuhause stehen hab und sie mir einfach kein Geld bringt.
    Ich musste auch Anfragen absagen weil ich einfach kein Material für diejenigen hatte.

    Denke das Ihr auch schoon diese Probleme hattet.

    Wie kann man dagegen vor gehn?


    mfg Martin

    AULITEC Veranstaltungstechnik
    Martin Mauersberger

    Tel.: 02238 4784 078
    info@aulitec.de
    http://www.aulitec.de

    Neu in der Vermietung:

    L-Acoustics X-Series, ARCS-Series, Subwoofers and Amplified

    Shure QLXD digital Funkmikrofonsysteme

    MA dot.2 XL-F Lichtstellpult

    Pioneer DJM 900 NX2 - CDJ 2000 NX2

    Epson LCD - Laser Projektoren

  • DJ Detto
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    • 31. Januar 2008 um 18:25
    • #2

    Wie beim Skat:
    " Wer schreibt der bleibt" - Da Du ncihts schriftliches hast, würde ich sagen: Unter Erfahrungen abheften und ab jetzt jedes angenommene Angebot schriftlich bestätigen lassen.

    Gruß

    Detto
    der BWL Opa

    Erfolg hat nur,
    wer das eigentliche Problem wirklich löst!!!

  • maaatin
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    • 31. Januar 2008 um 18:33
    • #3

    Ja das denke ich auch.

    Ok es handelt sich um 150€, waren nur 2 Lautsprecher und ne Endstufe.

    Ist aber trotzdem recht doof einen TAg vorher abzusagen.

    AULITEC Veranstaltungstechnik
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  • test
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    • 31. Januar 2008 um 18:52
    • #4

    es ist sicher doof so eine situation, es sollte sich aber auch die frage aufdrängen, warum das so gelaufen ist.
    außerdem hatten wir das thema hier auch schon sicher ein dutzend mal.
    mir ist schon mal ein 2000e job 12 h vor aufbaubeginn weg geflogen. das ist halt das risiko als unternehmer :wink:

    http://www.crystal-hannover.de
    Beschallung, Beleuchtung, LED technik
    Trussing, Line Arrays

  • mringhoff
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    • 1. Februar 2008 um 15:37
    • #5
    Zitat von "Maaatin"

    Hallo!
    Wie kann man dagegen vor gehn?


    Wie man vorgehen SOLLTE, hat Detto ja schon erwähnt. Für 150,- EUR würde ich hier keinen Streit vom Zaun brechen. Wer weiß, vielleicht braucht der Kunde beim nächsten Mal ja doch wieder etwas. Wenn der dann weiß, daß Du kooperativ bist, wird er sicherlich wieder auf Dich zurückkommen. Würdest Du jetzt deswegen Stress machen, wars das sicherlich mit der zukünftigen Zusammenarbeit.

    Wie man vorgehen KANN, ist die andere Seite:
    Ein Vertrag kann auch mündlich abgeschlossen werden. Theoretisch war das Rechtsgeschäft (Angebot und Annahme) also fix. Wenn der Kunde das allerdings bestreitet, jemals zugesagt zu haben, braucht man Beweise. Entweder Zeugen oder am besten halt was Schriftliches.
    Dann muss halt auf Einhaltung des Vertrages bestanden bzw. geklagt werden.

    Aber wie gesagt, das ist nur die Theorie.... :)

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  • DJ Detto
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    • 2. Februar 2008 um 19:53
    • #6

    Eine alte Weisheit:

    Man muss Fehler machen um aus Ihnen zu lernen.

    Martin, sei Dir gewiss, dass wir schon alle Fehler gemacht haben. Ich z.B. hätte gerne all das schöne Geld noch, was ich für unsinnigen Blödsinn früher ausgegeben habe. Also für MAT das ich zwar geil fand, aber völlig an meinen Kunden vorbeiging :(:(:(:(

    Überlege einfach für DICH (das zeichnet einen UN auch aus - selber zu Entscheiden) was DU für DICH ändern willst. Also alles per schriftlichen Vertrag mit Stornierungsgebühr usw......Aber das musst DU entscheiden, WIR können nur Tipps geben.

    Der Detto

    Erfolg hat nur,
    wer das eigentliche Problem wirklich löst!!!

  • manuela
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    • 2. Februar 2008 um 20:38
    • #7

    Martin es gibt eine recht effektive Methode:

    Reservierung von Material wird erst bei Zahlungseingang einer VK in Höhe der höchstmöglichen Stornogebühr verbindlich. Kommts dann dazu zieh ihm das einfach ab und schick den Rest zurück. 8)

    die Feuerzeuge der Gäste sind kleine Sterne die am Himmel unseres Alltags weiterleuchten.

  • freeze
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    1.266
    • 2. Februar 2008 um 21:25
    • #8

    Bzgl. Stornogebühr haben wir folgendes in den AGB stehen:

    bis 30 Tage vor Auftragsbeginn: 30%
    bis 14 Tage vor Auftragsbeginn: 40%
    bis 3 Tage vor Auftragsbeginn: 50%
    ab 3 Tage vor Auftragsbeginn: 100%

    Diese können natürlich nur auf unterschriebene, rechtskräftige Aufträge angewandt werden.
    Probleme gibt's keine. :)

    Gruß

  • mringhoff
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    • 3. Februar 2008 um 21:54
    • #9
    Zitat von "Freeze"

    Stornogebühr haben wir folgendes in den AGB stehen

    Also eine "Stornogebühr" gibts eigentlich nicht.
    Man muss das anderstrum sehen: Verträge sind einzuhalten. Punkt.

    Wer aber aus einem geschlossenem Vertrag heraus möchte, dem bieten wir als Entgegenkommen eine Ermässigung auf seine vertraglich vereinbarte Zahlung an (und zwar so ähnlich wie von Dir oben beschrieben).


    Zitat von "Manuela"

    Reservierung von Material wird erst bei Zahlungseingang einer VK in Höhe der höchstmöglichen Stornogebühr verbindlich.


    Wer so von vornherein auftritt, der hat zwar kaum Zahlungsausfälle, aber Freunde, geschweige denn viele Kunden wird er nicht bekommen
    Grundsätzlich kommt es auch auf den Kunden selbst und auf die Auftragshöhe an.

    Wir sind grundsätzlich relativ tolerant, was gebuchte, aber nicht abgenommene Mietware betrifft. Vor allem im Dryhire, wo die Aufragssummen ja auch nicht gerade extrem hoch sind.
    Klar, wer nur absagt, weil er bei der Konkurrenz es billiger mietet, bei dem ist die Toleranz vorbei.

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  • maaatin
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    • 4. Februar 2008 um 18:46
    • #10

    Ok.
    Ich denke ich werde es so machen das ich bei telefonischer Bestellung -> MATERIALRESERVIERUNG!!! -> schonmal 30% Vorkasse nehme.

    Und bei schriftlicher Bestellung -> Marterialreservierung (mit Unterschrift vom Kunden!!!) alles per normaler Rechnung bei wiederabgabe mache.


    Gute Idee oder eher weniger???


    mfg martin

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  • mringhoff
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    • 4. Februar 2008 um 19:32
    • #11

    Ich würde grundsätzlich eher schauen, daß Du einen Vertrag bekommst.
    Am einfachsten ist das ein Angebot zumailen/faxen und das dann gegengezeichnet wieder zurückzubekommen.

    Wer das Angebot nicht innerhalb einer gewissen Frist unterschrieben zurückfaxt, dessen Reservierung wird wieder aufgehoben.
    Die Frist kann selbstverständlich variieren. In einer Hochsaison bei einer kurzfristigen Anfrage kann diese z.B. nur einen Tag sein.

    Das Schriftliche hat nicht nur Beweischarakter, sondern es ist zudem noch ein moralischer Schritt für den Kunden, das Material bewusst bestellt zu haben. Nebenbei vermeidet es Missverständnisse bei der Materialauswahl, bei der Zahlungsvereinbarung und anderen Dingen.
    Natürlich werden somit auch die AGB akzeptiert.

    Dieses Procedere hat sich auch bei kleinen Dryhiregeschäften bewährt. Ein Angebot ist schnell geschrieben und gemailt.
    Zudem kommt noch hinzu, daß man wesentlich mehr Kontaktmöglichkeiten hat, als nur die Telefonnummer (verifizierte E-Mail-Adresse, womöglich noch mit der Domain des Kundens, Faxanschluss etc.) Das verhindert auch Unterschlagungen (Welcher potentielle Betrüger hat schon einen festen Faxanschluss?).

    Das mit der Vorkasse kann bei größeren Jobs sinnvoll sein, bei kleineren Dryhiresachen fände ich das eher aufwändig. Schliesslich muss ja für eine Vorauskasse auch eine Rechnung geschrieben werden, wenns korrekt ablaufen soll...
    Ansonsten würde ich eher Barzahlung bei Abholung favourisieren.

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  • dienervt
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    608
    • 5. Februar 2008 um 00:17
    • #12

    Eine Stornogebühr schriftlich festhalten macht aber nur dann Sinn, wenn man wirklich bereit ist, notfalls zu juristischen Mitteln zu greifen, was sich bei vielen kleinen Sachen nicht lohnt.
    So kann man oftmals leider nur auf eine freiwilliges Einsicht (und Zahlungbreitschaft) des Kunden hoffen.

    Viel Bass ist durch nichts zu ersetzen- außer durch noch mehr Bass. http://www.DienerVT.de

  • mringhoff
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    • 5. Februar 2008 um 08:52
    • #13

    Wie ja schon erwähnt, gibt es ja nur "Stornoerleichterungen" und keine Stornogebühren. Grundsätzlich sind Verträge einzuhalten. Jeder ist zur Leistung verpflichtet. Das bedeutet auch, daß der Kunde auch seine Zahlung (komplett) leisten muss. Wenn dieser also den Vertrag nicht einhält (absagt), dann müsste er theoretisch 100% zahlen. Da wir ja alle nett sind, erlassen wir dem Kunden je nach Absagetermin bestimmte Prozentsätze.

    Wenn wir solche Regelungen im Vertrag (AGB) mit aufnehmen, zeigt es dem Kunden deutlich auf, daß wir noch netter als sonst sind, wenn wir bei Absage kleinerer Dryhirejobs komplett auf eine Zahlung/Teilzahlung verzichten.
    Würden keine Stornierungsregelungen erwähnt sein, wird dem Kunden gar nicht so deutlich, daß wir bei Verzicht auf Zahlung gerade extrem tolerant waren. Der Dank des Kunden wird überschwänglich sein, er wird uns überallhin weiterempfehlen und wird in Zukunft nie mehr nach Sonderkonditionen fragen... :)

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  • Steffen
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    • 5. Februar 2008 um 09:59
    • #14

    Ja ja, die schöne neue Traumwelt, gelle, Matthias? ;)

    Wir haben die Erfahrung gemacht, daß man sehr genau darauf achten muß, wem man dann die Stornogebühren berechnet und wem nicht. Aufpassen solltet Ihr bei Folgendem: Dry Hire und Material: Stornokosten (bzw. Prozentsatz der Vertragserfüllung). Ob das bei Personalkosten (insbesondere bei eigenem Personal) sehen das die Gerichte unterschiedlich, da ja die Arbeit def. nicht aufgebracht wurde und das Personal anderweitig hätte verwandt werden können (Lager kehren?). Ansonsten haben wir in unseren Angeboten IMMER ne Klausel drin bis wann wir uns an das Angebot gebunden fühlen (daß kann von 6 Wochen bei Industriekunden und öffentlichen Einrichtungen bis zu 1 Tag in der Hochsaison bei best. Material gehen) und haben IMMER drin stehen, Zwischenvermietung vorbehalten. Das setzt die Kunden schonmal unter Zugzwang und gibt uns ein bissel mehr Freiraum. Bisher haben wir damit keine schlechten Erfahrungen gemacht.

    Übrigens ist Vorsicht geboten bei Bestätigungen durch den Kunden per Mail, da Ihr da keine rechtsgültige Unterschrift habt. Hat mich schonmal ärgerlicheweise richtig Geld gekostet, weil ne Bühne bestellt war die dann 3 Tage vorher abgesagt wurde und wir hatten deshalb für ne andere Produktion zugemietet. Der Typ (übrigens eine nicht gerade kleine Firma aus dem Bereich Messebau, auch im DTHG aktiv) hatte unser Angebot per Mail bestätigt und uns dann einfach unsere gefaxte AUF mit "Auftrag nie erteilt" zugeschickt. Er bekam Recht. (die Mail hätte ja auch die Praktikantin schicken können). Ich hätte auf eine Unterschrift eines Berechtigten statt der Email bestehen müssen. Also auch aufpassen, wenn die Sekretärin das Angebot unterschreibt ;-)... Oder wie war das? Vor Gericht und auf hoher See sind wir in Gottes Hand...

  • mringhoff
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    5.262
    • 5. Februar 2008 um 12:40
    • #15
    Zitat von "Steffen"

    Er bekam Recht. (die Mail hätte ja auch die Praktikantin schicken können).


    Seid Ihr deswegen vor Gericht gewesen?


    Zitat von "Steffen"

    Ich hätte auf eine Unterschrift eines Berechtigten statt der Email bestehen müssen. Also auch aufpassen, wenn die Sekretärin das Angebot unterschreibt ;-)....


    So einfach kann man sich eigentlich nicht rausreden. Im Ladengeschäft kann ja auch nicht der Firmeninhaber das Geschäft zurückziehen und sich darauf berufen, daß die nette Dame im Laden nur eine Praktikantin war...
    Hier gibt es die sog. Handlungsvollmacht nach HGB für "gewöhnliche" Rechtshandlungen bzw. für Handlungsgehilfen (§54+55) oder auch die Angestellten im Laden (§56 HGB)

    Ein Fax mit einem Firmenstempel genügt wohl dieser Vermutung, eine einfache E-Mail wohl eher nicht...

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  • Steffen
    Profi
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    1.817
    • 5. Februar 2008 um 23:55
    • #16

    Sollte man meinen, aber die Richterin am AG Saarbrücken hats leider anders gesehen. Ich hatte damals dem "Kollegen" nachdem er so dreist war wie geschildert nen Mahnbescheid zukommen lassen, er hat dagegen Einspruch eingelegt, wir haben geklagt. Ich hatte einfach keine Lust auf so ne Dreistigkeit und ne nette Rechtschutzversicherung ;)

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