Hi
ich habe hier einen Bühnen Stoff, der angeblich schwer entflammbar sein soll. Kann ich sowas testen, ob es auch so ist? Wenn ja, wie? (einfach mal so doof gefragt)
MfG Philipp
Hi
ich habe hier einen Bühnen Stoff, der angeblich schwer entflammbar sein soll. Kann ich sowas testen, ob es auch so ist? Wenn ja, wie? (einfach mal so doof gefragt)
MfG Philipp
ZitatWenn ja, wie?
Feuerzeug dranhalten ![]()
Im Ernst, das hat bei einer Abnahme schonmal ein Meister mit dem STück eines Dekostoffes gemacht.
Zur Einordnung in die Baustoffklassen nach DIN 4102-1 reicht das natürlich bei weitem nicht aus, aber wenn etwas nach längerer "Berühungszeit" mit einer Flamme nicht brennt ist schonmal ein größerer Schritt Richtung schwerentflammbar getan.
Ich würde noch dazu einen Test mit einem kleinen Stück des Stoffes und einem direkt darauf gerichteten Scheinwerfer machen.
Der offiziellste Weg ginge über das Bundesamt f. Materialprüfung oder vielleicht auch über den TÜV(?).
Du könntest natürlich auch den Stoff "zur Sicherheit" neu B1-imprägnieren (lassen), dann wärst du auf der sicheren Seite.
gruß
gylo
Zitat von "gylo"Feuerzeug dranhalten
Im Ernst, das hat bei einer Abnahme schonmal ein Meister mit dem STück eines Dekostoffes gemacht.
Das ist gängige Praxis bei den Überprüfungen vor Ort. Ist ja auch sehr naheliegend. Bitte diesen Test aber immer so durchführen, als ob es brennbare Materialien wären (also Muster herausreissen und separat testen etc.)
Aber ein etwas älterer Bühnenstoff, der zum Zeitpunkt des Erwerbs schwer entflammbar war muss es inzwischen gar nicht mehr sein, wenn die B1-Imprägnierung weg ist (z.B. mal im Regen ausgewaschen etc.). Also Vorsicht bei altem Dekomaterial.
Hier mal die Verwendbarkeitsnachweise, wie sie theoretisch möglich sind:
- entspricht technischer Regel (DIN)
- allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis
- allgemeine bauaufsichtliche Zulassung
- Zulassung im Einzelfall
Die Feuerprobe (am besten wie geschrieben ein Stück rausreißen und draußen(!) oder an einer feuerfesten Stelle eine Probeanzündung machen) ist eine Möglichkeit. Wenns brennt ist dies auf jeden Fall eine Aussage, wenns nicht direkt brennt darf diese Aussage als Indiz, aber nicht als hinreichendes Kriterium gewertet werden.
Natürlich kannst Du Dir auch vom Verkäufer die Bestätigung mitnehmen und dem Prüfer zeigen. Allerdings verschwindet die Imprägnierung im Laufe der Jahre ... dies ist bei sehr alten Stoffen zu beachten.