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maximale Personenanzahl in einem Raum

  • Patrik
  • 17. April 2008 um 13:43
  • Patrik
    Beiträge
    337
    • 17. April 2008 um 13:43
    • #1

    Hallo!

    Habe eine Frage, bei deren Antwort ich nicht 100% sicher bin.
    Es geht, wie der Titel schon verrät, um die maximale Personenanzahl in einem Raum.

    Gibt es hierzu eine genaue Vorschrift, oder Faustregel?

    Ich kenne nur, dass solche Informationen meistens in der Hausordnung stehen und für jeden Raum individuell sind.

    Freue mich über zahlreiche Antworten.

    Vielen Dank!


    Gruß,
    Patrik

  • timotimo
    Profi
    Beiträge
    2.252
    • 17. April 2008 um 14:38
    • #2

    Zunächst mal die Frage: Raum wofür? Ich gehe mal davon aus, dass Du meinst, zugelassen als Versammlungsstätte. Dann gilt was in der Baugenehmigung steht, und der mitgenehmigte Bestuhlungsplan (und nur dieser! Es dürfen aber auch Stühle/Tische weggelassen werden, aber nicht hinzugestellt).
    Wenn es noch keine Genehmigung gibt dann ist die Besucherzahl nach der VStättVO zu berechnen, §1 unter Berücksichtigung der §§6 bis 10. Dies ist dann im Bauantragsverfahren zu beantragen.

  • Patrik
    Beiträge
    337
    • 17. April 2008 um 16:03
    • #3

    Hallo,

    erstmal Danke für die Antwort.
    Genau, ich meine die anzahl von Personen z.B. bei einer Disco / einem Konzert. Sowohl stehend als auch sitzend.
    Gibt es für die Anzahl stehende Personen eine gesetzliche Vorgabe, oder gilt auch hier die "Hausordnung"?

    Gruß,
    Patrik

  • Hami
    Profi
    Reaktionen
    48
    Beiträge
    1.458
    Marktplatz Einträge
    2
    • 17. April 2008 um 16:57
    • #4

    :?:

    Die VStättVO ist keine Hausordnung. Lies doch mal timotimos Hinweis, wofür antwortet man denn hier ;)

    http://www.dthg.de/service/mvstae…taettvo_nrw.pdf

    Neben §1 noch §7 beachten (und den Rest auch), dann hast Du Deine Antwort. Gibt es einen Bestuhlungsplan, ist dieser entweder einzuhalten oder neu dem zuständigen Amt vorzulegen und auszuhängen.

    Gruß,

    der Hami

  • dennis vilcu
    Beiträge
    69
    • 17. April 2008 um 17:58
    • #5

    Mahlzeit!

    Bitte unbedingt §1 Abs. 2 beachten.
    Wird ganz gerne mal zu eigenen grunzten überlesen :D

    mfg. Dennis

  • spannungsabfall
    Beiträge
    77
    • 17. April 2008 um 23:15
    • #6

    Moin
    Sorry das ich mich anhänge, aber mein Fall geht in genau die selbe Richtung!

    Ich hatte einen Fall bei dem gemäß Bestuhlungsplan bestuhlt war aber noch Leute kamen, die sich dann in die Gänge gestellt haben!
    Keine Stühle das hat der BSD unterbunden aber wegen er stehenden Leute haben sie nix gesagt.

    Wieviele Zuschauer dürfen dann rein?

    und vergesst niemals den Eimer mit dem Spannungsabfall fachgrecht zu entsorgen!!!

  • bias79
    Profi
    Reaktionen
    9
    Beiträge
    1.103
    • 17. April 2008 um 23:44
    • #7

    Einfach das zuständige Amt fragen, wofür gibts die denn. Ne Versammlungsstätte ist ja immer für eine bestimmte Personenzahl zugelassen wenn das nicht der Fall ist sollte es halt noch passieren.

    GHOSTNOTE-SOUND

  • falcocgn
    Profi
    Reaktionen
    273
    Beiträge
    1.251
    • 18. April 2008 um 10:19
    • #8

    Hallo Spannungsavfall,

    einfach dem Link zu der Versammlungsstättenverordnung folgen und rechnen.

    - DAS Fachbuch für die Veranstaltungstechnik https://www.europa-lehrmittel.de/Fachkunde-Vera…technik/60877-1

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