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Frage zu FA - Gewinnabsicht / "Liebhaberei"

  • ddt
  • 11. April 2011 um 09:01
  • ddt
    Beiträge
    2.570
    • 11. April 2011 um 09:01
    • #1

    hi,

    folgendes: das fa hat sich bei mir nach jetzt sieben jahren
    gewerbebetrieb gerührt und gemeckert, die gewinne wären zu
    gering und ich soll mich doch erklären in hinsicht auf meine
    gewinnerzielungsabsicht.

    nun ist es so, daß die einnahmen auf jeden fall da sind und auch
    deutlich über den ausgaben liegen, allerdings knabbern die
    abschreibungen für die materialinvestitionen für die vermietung
    natürlich an den nettogewinnen. ein großteil der einnahmen
    wurde ja immer in aufstockung / upgrade des equipments
    gesteckt.

    wenn mir das fa nun liebhaberei unterstellt, kann es ja zu
    einer rückforderung der steuererstattung kommen, da seit beginn
    der gewerbeanmeldung 2004 alle steuerbescheide vorläufig bzw.
    unter vorbehalt ausgestellt worden sind.

    nun meine frage: wie lange darf das fa erstattungen maximal zurück-
    fordern? die angaben im netz sind nicht schlüssig, hab was von
    drei bzw. von fünf jahren maximal gelesen.

    wäre super, wenn da jemand ne antwort wüßte...


    p.s.: mich wunderts wirklich, daß die jetzt erst nach sieben jahren
    damit ankommen. bisher hat da niemand auch nur nachgefragt,
    weswegen ich davon ausgegangen bin, daß das alles so seine
    richtigkeit hat. realgewinn ist ja vorhanden durch den bestand
    (restwert/wiederverkaufswert, deutlich höher als die summe
    der bisherigen gewinne/verluste)

    mfg

    andreas

  • skyworker
    Profi
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    2
    • 11. April 2011 um 11:20
    • #2
    Zitat

    wäre super, wenn da jemand ne antwort wüßte...

    Dieser "Jemand" ist in diesem Zusammenhang dein Steuerberater! Der und niemand sonst kann dir da verlässliche Antwort geben.

    SKY

    Kein Applaus für Scheiße!

  • studi
    Beiträge
    776
    • 11. April 2011 um 12:04
    • #3

    und an den "jemand" würde ich mich schnellstmöglich wenden. Die Herren werden da manchmal sehr schnell sehr ungemütlich, da du ein Einzelkämpfer bist (im Gegensatz zu den undurchschaubaren Strukturen mancher Firmen, die mehr Geld abdrücken müssten)

  • ddt
    Beiträge
    2.570
    • 11. April 2011 um 12:16
    • #4

    ja,

    den wollte ich heute abend eh mal kontaktieren. hab nur gedacht, vielleicht wüßte
    hier jemand was dazu.

    mfg

    andreas

  • Bernd Masu
    Beiträge
    1.022
    • 11. April 2011 um 12:44
    • #5

    Umsatzsteuer - Rückerstattung

    Einer betrieb einen Handel mit Ersatzteilen = USt.-pflichtig. Er bekam 2500,- DM MWSt. vom FA erstattet = Vorsteuer (Viel Einkauf->Warenbestand)
    Später mußte er das Gewerbe abmelden, und ca. 1800,- DM MWSt. ans FA (zurück) zahlen.
    Der restliche Warenbestand wurde sein "Privatvergnügen".

    Wenn nach sieben Jahren immer noch kein wesentlicher Gewinn, dann scheint dieses Geschäftskonzept dafür kaum geeignet ?
    Und daher scheint es mehr aus Liebhaberei, als aus Gewinnabsicht.
    Man darf das Gewerbe weiter betreiben. Aber das FA erkennt es ggf. nicht mehr als Gewerbe an. Und kann erstattete MWSt. wieder zurück verlangen.

    Meistens lassen die FAs einem Existenzgründer zwei Jahre Zeit, bis mal der erste Gewinn erwartet wird.
    Im Einzelfall kann man sachliche Argumente vorbringen, falls es länger dauern sollte.
    Bei Arbeitslosen, die sich selbständig machen, erwartet deren Amt/Jobcenter ggf. bereits nach sechs Monaten Gewinn.

    Eine Frau eröffnete einen Imbisswagen, hatte ca. 2000,- Euro Umsatz/Monat - täglich 12 Stunden Arbeit - aber null Gewinn, trotz voller Gewinnabsicht.
    Nach fünf Monaten gab sie auf.

    Eine andere Frau übernahm einen bestehenden Imbiss (Saisongeschäft v. April - Oktober) und bezog ergänz. soziale Leistungen.
    Bei 500,- Euro Wareneinkauf (Lebensmittel) unterstellte ihr das Amt/Jobcenter, daß sie + ihre Tochter davon 470,- Euro selber aufessen würden.
    Und zogen ihr daß bei der sozialen Leistung ab.
    Daß die Beiden niemals diese großen Mengen essen können(nur Würstchen+Frikadellen), und mit nur 30,- Euro Ware nicht dieser Umsatz erzielt werden kann,
    interessierte dessen Amt nicht, und sie beharrten darauf.

    Wer daneben auf soziale Unterstützung angewiesen ist, hat es sehr schwer. Weil dessen Amt nicht alles anerkennen muß, wie das FA. (Abkommen zwischen Bundesarbeits- und Bundesfinanzministerium)

    Ich mag mein Finanzamt (noch). :?

    "Lärm"-aber meinen Fans gefällts :grin:

  • ddt
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    • 11. April 2011 um 12:50
    • #6

    hi,

    ust-erstattung habe ich nie gemacht, da als kleinunternehmer ust-befreit.
    d.h. wenn rückzahlungen angefordert werden, wäre das eh nur as der angerechneten
    guv-summe zu berechnen und hält sich daher in grenzen. anders wärs schon
    schlimmer, wenn ich den mietbestand mal auf ust umrechne & das alles
    zurückzahlen müßte...

    mfg

    andreas

  • djobi
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    • 11. April 2011 um 14:02
    • #7

    Aber wenn doch Gewinne da sind - wo ist das Problem?
    Ich gehe davon aus, daß du das als Kleinunternehmer nur nebenbei bzw. als Nebenerwerb betreibst?

    Biete: Zeitrafferaufnahmen, z.B. vom Konzert oder Bühnenaufbau
    zur Miete: TW Audio Sys One B30/T24, M15, Global 4 Punkt Truss, Le Maitre Trockeneisnebel, A&H GLD80, QU-24, ew100 1G8, Nexo PS10 + PS15
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  • ddt
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    • 11. April 2011 um 14:50
    • #8

    hi,

    ja, nebengewerbe neben dem hauptjob.

    de fakto steht in der guv meist etwas minus, da die abschreibungen den
    gewinn (einnahmen durch verleih minus ausgaben wie reparaturen, werbung usw.)
    wieder egalisieren. nichtsdestotrotz ist ja ein realgewinn an material-
    bestand vorhanden. aber das fa will halt immer deutliche schwarze
    zahlen in der guv sehen.

    möchte mal sehen, wie das ausgesehen hätte, wenn ich die investitionen
    nicht über die jahre verteilt, sondern gleich am anfang 30 k€ investiert
    und abgeschrieben hätte...

    mal schauen, muß da mal mit denen reden. oder ich beiße in den sauren
    apfel, laß mich unter liebhaberei einstufen, zahl die summe der rück-
    erstattungen zurück und mach dann so weiter wie bisher, nur daß dann
    natürlich keine guv-rechnung mehr anrechenbar ist bei der steuer.

    mfg

    andreas

  • djobi
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    • 11. April 2011 um 14:58
    • #9
    Zitat

    möchte mal sehen, wie das ausgesehen hätte, wenn ich die investitionen
    nicht über die jahre verteilt, sondern gleich am anfang 30 k€ investiert
    und abgeschrieben hätte..


    Ist doch ganz einfach: 3 Jahre lang 10.000 € minus (ja ... je nach Abschreibungsvariante) und nach 3 Jahren Gewinn :grin:

    Liebhaberrei hätte einen Vorteil: angeblich sollst du dann auch deine Einnahmen nicht mehr versteuern müssen bzw. brauchst keine Rechnungen mehr schreiben - vielleicht kann ja jemand anders mehr zu sagen.

    Biete: Zeitrafferaufnahmen, z.B. vom Konzert oder Bühnenaufbau
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  • treibsand
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    • 11. April 2011 um 17:05
    • #10

    Naja, wenn sie "erst" nach sieben Jahren nachhaken, ist das schon freundlich von denen. Auf Ewig wirst du nämlich nicht drumherum kommen, mal Gewinne zu erwirtschaften. Die ersten Geräte sind ja schon komplett abgeschrieben und müssten demnach ja auch Knitt reinbringen.
    Bitte nicht vergessen: das FA sieht ja nur den Buchwert deines Materials - wenn alles fein abgeschrieben ist und dann da am Ende eine mittlere Wacken-PA mit nem Wert von ein, zwei hundert Euros auftauchen, dann hast du erstmal keinen Gewinn erzielt - auch wenn du die PA sofort für 100.000 verkaufen könntest. Solange ist es Liebhaberei und Sammelobjekt.

    Aber zusammen mit einem Steuerberater sollte man das ggf. noch hinbiegen können. Die Finanzler sind ja nicht doof, man muss nur die Zahlen stichhaltig erklären können.

    ...hauptberuflicher Sarkastiker.

  • Campfire
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    • 11. April 2011 um 18:19
    • #11

    wenn du sieben Jahre lang verluste aus deinem Nebengewerbe geltend machst um deine steuer im Haupterwerb zu schmälern kann ich schon verstehen dass das Finanzamt hier nachhakt....
    wenn du die Liebhaberei vermeiden willst würde ich schauen dass eben immer ein bischen Gewinn übrigbleibt, kannst ja auch nen Teilder Geräte privat kaufen.....
    Dann hat das Finanzamt keine Verluste und wird wohl nicht dran rummäkeln dass man zuwenig gewinn hat.....

    ist natürlich nur persönliche Meinung......

    http://www.facebook.com/peter.trinkle

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