hi,
folgendes: das fa hat sich bei mir nach jetzt sieben jahren
gewerbebetrieb gerührt und gemeckert, die gewinne wären zu
gering und ich soll mich doch erklären in hinsicht auf meine
gewinnerzielungsabsicht.
nun ist es so, daß die einnahmen auf jeden fall da sind und auch
deutlich über den ausgaben liegen, allerdings knabbern die
abschreibungen für die materialinvestitionen für die vermietung
natürlich an den nettogewinnen. ein großteil der einnahmen
wurde ja immer in aufstockung / upgrade des equipments
gesteckt.
wenn mir das fa nun liebhaberei unterstellt, kann es ja zu
einer rückforderung der steuererstattung kommen, da seit beginn
der gewerbeanmeldung 2004 alle steuerbescheide vorläufig bzw.
unter vorbehalt ausgestellt worden sind.
nun meine frage: wie lange darf das fa erstattungen maximal zurück-
fordern? die angaben im netz sind nicht schlüssig, hab was von
drei bzw. von fünf jahren maximal gelesen.
wäre super, wenn da jemand ne antwort wüßte...
p.s.: mich wunderts wirklich, daß die jetzt erst nach sieben jahren
damit ankommen. bisher hat da niemand auch nur nachgefragt,
weswegen ich davon ausgegangen bin, daß das alles so seine
richtigkeit hat. realgewinn ist ja vorhanden durch den bestand
(restwert/wiederverkaufswert, deutlich höher als die summe
der bisherigen gewinne/verluste)