Wenn ich zB beim T über die Firma einkaufe, also ohne Mwst., verkürzt sich die Garantie dann auf 1 Jahr, habe ich gar keine oder die 3 Jahren wie sie auch für Privatpersonen gilt? ![]()
danke
Wenn ich zB beim T über die Firma einkaufe, also ohne Mwst., verkürzt sich die Garantie dann auf 1 Jahr, habe ich gar keine oder die 3 Jahren wie sie auch für Privatpersonen gilt? ![]()
danke
von gewerbe zu gewerbe sind 6monate gesetzlich ... alles andere liegt dann beim händler...
Zitat von "Andreas Fuchs"von gewerbe zu gewerbe sind 6monate gesetzlich ... alles andere liegt dann beim händler...
alles klar, auch von Deutschland nach Österreich?
Weis jemand wies dann kokret beim T ist, gibt der 3 Jahre für alle?
mfg
sorry vertan waren doch 12 monate glaube ich muss aber in den agb's stehen bin gerade verwirrt
ähm nach östereich weis ich net sorry
Das Geschäft von D nach Ö läuft allem Anschein nach unter "umsatzsteuerfreien innereuropäischen Warenverkehr".
Ich wüsste nicht, inwieweit davon irgendwelche Gewährleistungsansprüche berührt würden...
Die AGBs, ersatzweise der Lieferant, geben verbindlich Auskunft.
Der Shop hat mir geschrieben, 1 Jahr gesetzlich.
Als Privatperson sind 2 Jahre gesetzlich.
Somit dürfte das geklärt sein, im Falle thomann/Musicstore werde ich mal anrufen und fragen wie die das handhaben. Werd's dann hier Posten.
Zitat von "Michael Blavkowitsch"Der Shop hat mir geschrieben, 1 Jahr gesetzlich.
Als Privatperson sind 2 Jahre gesetzlich.
Somit dürfte das geklärt sein, im Falle thomann/Musicstore werde ich mal anrufen und fragen wie die das handhaben. Werd's dann hier Posten.
?!?
Bitte macht euch schlau! Garantie ist freiwillig (kann also auch nicht gesetzlich geregelt werden!!!
Gesetzlich ist eine Gewährleistung verpflichtend. Da gilt -zumindest in D, ich weiss nicht inwiefern es gleichlautende EU Regelungen gibt- 1 bzw. 2 Jahre, bei Beweislastumkehr nach 6 Monaten (ab dann muss der Kunde beweisen können, dass der Defekt durch den Hersteller zu verantworten ist.
so da stehts:
Die Gewährleistungsfrist für neue Sachen beträgt 24 Monate. Die Frist beginnt mit Gefahrübergang zu laufen. Die Gewährleistungsfrist für thomann gebrauchte Sachen beträgt ein Jahr. Ist der Kunde Unternehmer im Sinne des §14 BGB, so beträgt die Gewährleistungsfrist für neue Sachen ein Jahr und für gebrauchte Sachen sechs Monate ab Gefahrübergang.
3 Jahres Garnatie:
Das Musikhaus Thomann e.K. leistet Garantie für alle während eines Zeitraums von drei Jahren ab Gefahrübergang auftretenden Mängel, die nachweislich thomann auf einen Material- oder Herstellungsfehler zurückzuführen sind. Der Anspruch auf Garantieleistung steht nur dem Kunden, der Verbraucher gem. §13 BGB ist, zu und kann nicht abgetreten werden.
so nächste Frage, würdet ihr sagen lohnt es sich im Lautsprecher Low budget bereich als Verbraucher einzukaufen um 3 Jahre Garantie zu erhalten, die den Wiederverkaufswert doch deutlich steigern würden? (Sprich mit 1 Jahr Garantie achat sub ~300€, mit 3 Jahren 350€)
oder würdet ihr generell sagen was 1 Jahr gehalten hat hält bei selbiger Verwändung auch weiterhin?
"Garantieleistung steht nur dem Kunden, der Verbraucher gem. §13 BGB ist, zu und kann nicht abgetreten werden."
Zitat von "hell&dunkel""Garantieleistung steht nur dem Kunden, der Verbraucher gem. §13 BGB ist, zu und kann nicht abgetreten werden."
ja in der praxis läufts dann auf den Namen des ersten Käufers, das stimm schon. Ist aber trotzdem möglich und habe ich auch schon so gehandhabt...
War aber nicht die Frage :roll: