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Ruhestörung mal wieder :)

  • hans geschwind
  • 10. September 2008 um 13:49
  • martin
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    • 11. September 2008 um 16:19
    • #21

    Ist wohl Verhandlungssache.
    Es gibt ja auch extrem laute Veranstaltungen open air mitten im Wohngebiet.

    Ich kanns nur fuer Wien sagen, da gabs eine Ausnahmegenehmigung fuer 80db Laeq am naechstgelegenen Anrainerfenster (VA findet nur 1x im jahr statt).
    Polizei kam, Veranstalter hielt das Papierl hin, Polizei verabschiedet sich freundlich.
    So laesst sich ganz gut arbeiten, denn den Pegel erreicht man eh nie, wenn man nur halbwegs bei Verstand ist.
    Da war aber auch Kirche und Bezirksvorsteherin eingebunden, so argumentiert man gleich leichter.

    Wenn dort natuerlich oefter was stattfindet muss man wohl mit den 65db leben, bzw 50db nach 22.00
    Dann ist die Veranstaltungsstaette fuer ein lautes Fest aber einfach ungeeignet und man muesste sich etwas anderes suchen.
    Ich komm bei meiner Suche nach geeigneten Locations auch immer weiter raus aus Wien.
    Alles andere ist stressig, riskant und macht allen Beteiligten nur Kopfschmerzen :)

    cu
    martin

  • Kracky
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    • 11. September 2008 um 19:16
    • #22
    Zitat von "ADMIN"

    Da müssten wir jetzt erst mal klären, ob Leq, Lmax oder Lpeak. Je nach Signal liegt Lmax etwa 10 bis 25 dB über Leq und Lpeak etwa 10 bis 15 dB über Lmax.


    Ansonsten: Es mag zwar sein, dass die Halle schon sehr lange steht, aber vor 30 Jahren hat man noch nicht solche Pegel gefahren.

    Und: Für den Veranstalter/Techniker ist es diese eine Veranstaltung, bei der man mal ein wenig lauter machen möchte. Für die Anwohner ist es jedes Wochenende, an dem sie nicht schlafen können...

    Ich gehe mal davon aus das diese 120dBA als Lmax auf der Tanzfläche gedacht waren, der Peak wird entsprechend höher liegen und mit Leq nach Norm wird sich das allemal nicht vereinbaren lassen.

    In meinem Lexikon fehlt das Wort unmöglich!

    ASR Computer & PA Technik
    André Ruhnau
    Rosenstr.6
    78598 Königsheim

  • Hitower
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    • 13. September 2008 um 10:09
    • #23

    Hi

    Kurzmal was aus meinem Heimatdorf:

    Situation dort:
    Bürgerhaus mit "Halle", Fachwerk, Halb umgeben von Neubaugebiet.
    Karnevalsparties etc war schon "laut, Parkplatzlärm (zwischen Halle und Häusern) auch nach 22Uhr...
    Anwohnerin: Anwältin...

    Die Folge eines Gerichtlichen ANordnung:
    Keine Feste mehr dort nach 22Uhr,
    Parkplatz nach 22Uhr geschlossen,
    Baumaßnahmen (neue Fenster, Doppeltüren, EIngang verlegt)

    Seitdem war Karneval (als Beispiel) 200m Luftlinie weiter in einem Industriegebiet. Liegt an der selben Kreuzung, aber da war es erlaubt.

    Endgültig zog diese VA dann komplett aus dem Ortskern raus auf eine Wiese...

    Trotzdem hört man es auch noch weit. So wie die Ausgangsituation bei dir ist: Kaum ne Chance! Sicherlich ist es nämlich aus draußen ein Tick lauter als normal durch die Gäste (Flaschenlärm, Gegröhle..., Autos)

    Gruß
    Daniel

    Fachkraft in Hamburg...

  • Jochen Schmeing
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    • 9. Oktober 2008 um 23:57
    • #24

    Seit Ende 2007 gilt die überarbeite DIN 15905-5

    siehe: http://www.din15905.de/


    Zitat:
    Beurteilungspegel 85 dB und mehr

    Publikum informieren
    Messung durchführen (oder Beschallungs-anlage entsprechend begrenzen)
    Informationsmaterial zum Thema Gehörgefährdung bereitstellen

    Beurteilungspegel 95 dB und mehr
    Gehörschutz bereitstellen und Publikum das Tragen empfehlen


    Mal sehen, wie Du Haftungsrechtlich aus der Nummer rauskommen willst.

    Beste Grüße

    Jochen

  • ADMIN
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    • 10. Oktober 2008 um 08:49
    • #25
    Zitat von "Jochen [DJ

    "]Seit Ende 2007 gilt die überarbeite DIN 15905-5

    Für den Publikumsschutz!

    Nicht für den Immissionsschutz, über den hier diskutiert wird.

    Bitte keine fachlichen Fragen per PM - Inhaber von dBmess

  • Jochen Schmeing
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    • 10. Oktober 2008 um 18:13
    • #26
    Zitat

    Kracky schrieb:
    Ich gehe mal davon aus das diese 120dBA als Lmax auf der Tanzfläche gedacht waren, der Peak wird entsprechend höher liegen und mit Leq nach Norm wird sich das allemal nicht vereinbaren lassen.

    Darauf bezog sich mein Posting.

    BTW: Was gilt denn für den Immissionsschutz? TA Lärm von 1998?

    Beste Grüße
    Jochen

    Beste Grüße

    Jochen

  • mirkot
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    • 10. Oktober 2008 um 20:41
    • #27

    Gute Frage...ich dachte auch immer TA-Lärm...bis ich letzten Sommer bei der Generalprobe einer größeren Open-Air-Theater-Show an 2 Polizeibeamte "geraten" bin, die auf Bestellung eines in der Nähe befindlichen Hotels angereist waren.

    Fazit des Gespräches "Wenn die im Hotel finden das es zu Laut ist, müsst ihr leiser machen. Pegel interessieren uns nicht, auch nicht mit irgendwelchem Messgerät. Wenn sich jemand gestört fühlt ist es zu laut."
    Davon waren die Beamten leider nicht abzubringen. Bis zum Ende der Diskussion hatten die Künstler aber auch in Ruhe ihre Probe beendet.

    Am nächsten Tag wurden in einem Schreiben alle "Anwohner" (mehrere km) informiert und es gab ein Gespräch mit der Hotelleitung.

    Die einzigen Polizisten die ich in den nächsten Tagen dann noch gesehen habe waren die Personenschützer vom MP ;)

    Angemerkt sei noch: Das war kein "Heavy-Metall-Theater" oder etwas ähnliches, einfach nur die üblichen Geräuscheinspielungen...

    Besitzer einer 10-kanaligen DMX-Kaffeemaschine mit stufenloser RGB-Farbmischung und Remote-Brühvorgangsauslösung.

  • ADMIN
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    • 12. Oktober 2008 um 20:59
    • #28
    Zitat von "MirkoT"

    Pegel interessieren uns nicht, auch nicht mit irgendwelchem Messgerät. Wenn sich jemand gestört fühlt ist es zu laut.

    Einserseits: Die Messung nach TA Lärm macht üblicherweise eine amtlich bekanntgegebene Messstelle nach § 26/28 BImschG mit geeichten Schallpegelemssern. Wenn Ihr so jemand vor Ort gehabt hättet, hätte der vermutlich auch diesen Polizisten begreifbar gemacht, ob es jetzt zu laut ist oder nicht.

    Andererseits: Zumindest ab 22:00 Uhr gilt für Wohngebiete folgende Daumenregel: Wenn man (als Anwohner) heraus bekommt, wo der Schall her kommt, dann ist es auch zu laut.

    Bitte keine fachlichen Fragen per PM - Inhaber von dBmess

  • hausmeister
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    • 13. Oktober 2008 um 07:38
    • #29
    Zitat von "Hans Geschwind"

    120db is en grober richtwert auf der tanzfläche.


    vor der bühne rund 20-25.

    also nich viel.

    :D

    Gehts noch ???

    @ Klaus ich ruf auch mit an !

    und immer schön Gehörschutz zur Verfügung stellen !

    grüße Michael

    Wo is na des Hirn........endlich ONLINE !


    http://www.audio-events.de

    http://www.stage-audio.de
    http://www.pedro-online.de

  • mirkot
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    • 14. Oktober 2008 um 00:38
    • #30

    ADMIN: Die von dir genannten §§26und28 scheinen ja nun eher auf Industrieanlagen abzuzielen - jedenfalls gehen sie offensichtlich nicht davon aus das eine Entscheidung innerhalb weniger Minuten getroffen werden muss.

    Also - nochmal nachgefasst: Wenn die Polizei meint es ist zu laut hilft nur leiserdrehen - auch ein geeichtes Messgerät und die Einhaltung der Werte der TA-Lärm nützen mir nichts, weil ich ja keine amtlich bekanntgegebene Messstelle bin?

    Besitzer einer 10-kanaligen DMX-Kaffeemaschine mit stufenloser RGB-Farbmischung und Remote-Brühvorgangsauslösung.

  • ADMIN
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    • 14. Oktober 2008 um 09:10
    • #31
    Zitat von "MirkoT"

    Also - nochmal nachgefasst: Wenn die Polizei meint es ist zu laut hilft nur leiserdrehen - auch ein geeichtes Messgerät und die Einhaltung der Werte der TA-Lärm nützen mir nichts, weil ich ja keine amtlich bekanntgegebene Messstelle bin?

    So in etwa.

    Wenn die genehmigende Behörde keine amtlich bekanntgegebene Messstelle fordert, dann muss auch die Polizei das akzeptieren.

    Und dass die Werte der TA Lärm eingehalten werden, ist zumindest nachts hinreichend unwahrscheinlich.

    Bitte keine fachlichen Fragen per PM - Inhaber von dBmess

  • christian_thomas
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    • 18. Oktober 2008 um 12:21
    • #32

    ...wenn mir was schlaues einfällt, dass jeder wissen sollte, ... dann werde ich es hier hinschreiben!...

    Signatur verloren! Der ehrliche Finder kann sie behalten.

pro-silentium.de

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