Liebe Gemiende,
folgende Frage: was muss ich tun, um als Student eine Rechnung ausstellen zu können ? Mit der Suchfunktion bin ich nicht schlau geworden. Heißt es, dass ich ein "richtiges" Gewerbe anmelden muss ?
Danke für die Antworten.
Gruß Igor
Liebe Gemiende,
folgende Frage: was muss ich tun, um als Student eine Rechnung ausstellen zu können ? Mit der Suchfunktion bin ich nicht schlau geworden. Heißt es, dass ich ein "richtiges" Gewerbe anmelden muss ?
Danke für die Antworten.
Gruß Igor
meines wissens ja (bin selbst student, und habe ein angemeldetes Gewerbe).
Falls du Bafög oder so bekommst musst schauen was da verdienen darfst ohne dass es gekürzt wird......
Nein, du musst nicht zwingend ein Gewerbe anmelden.
Für eine einmalige (!) Aktion kannst du auch so eine Rechnung ausstellen.
Aber darauf zielt wohl deine Frage nicht ab ...
Eine Angabe der Summe bei der Steuererklärung reicht u.U. auch.
Laß dich beraten, vor allem was genau du vor hast!
Mit Mwst-Ausweis / ohne ; max. Gewinne für Bafög / Kindergeld etc.!
Zitat von "djobi"Nein, du musst nicht zwingend ein Gewerbe anmelden.
Für eine einmalige (!) Aktion kannst du auch so eine Rechnung ausstellen.
Aber darauf zielt wohl deine Frage nicht ab ...
Doch auch. Bis ich den Papierkram in Ruhe erledigt habe. Was soll denn alles in dieser einmlaigen Rechnung stehen ? Meine Steuernummer ? Wo kiegt man die her ?
Wenn Du solche Dinge öfters machst, dann handelst Du gewerblich und solltest das anmelden.
Das regelt die Gewerbeordnung - genauer der §14
Man hat also nicht erst ein Gewerbe, wenn die Anmeldung erfolgt ist, sondern anderstrum: Man muss anmelden, wenn man die selbständige Tätigkeit ausführt.
Ein Gewerbe ist eine auf (zumindest gewisse) Dauer ausgelegte wirtschaftliche Tätigkeit auf eigene Rechnung (und Verantwortung) mit Gewinnerzielungsabsicht.
Hast Du ein Gewerbe, so mußt Du auch eine Buchführung und einen Jahresabschluss (EÜ-Rechnung etc.) machen.
Darüber hinaus ist man zu Umsatzsteuererklärungen verpflichtet. Man muß hier die vereinnahmten USt. mit der gezahlten MWSt. (Vorsteuer) verrechnen.
Kleinere Gewerbetreibende (Umsatz im Vorjahr unter 17.500 EUR) können sich von dieser Pflicht befreien lassen (sog. "Kleingewerbetreibende"). Allerdings dürfen sie dann auf den Rechnungen keine MWSt. ausweisen und müssen das auch so draufschreiben. Und auf der anderen Seite können sie die bezahlte Vorsteuer natürlich mit nichts aufrechnen.
Vgl. hierzu das Umsatzsteuergesetz, v.a.
http://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__19.html
Wer aber kein Gewerbe ausführt, sondern nur mal eine Gelegenheitsarbeit entlohnt haben möchte, der darf aber trotzdem eine Rechnung stellen. (Natürlich ohne MWSt.)
Diese sind als "sonstige Einkünfte" in der Steuererklärung anzugeben. (Anlage SO)
Das Einkommenssteuergesetz erlaubt sogar in einen kleinen Betrag (bis 256,- EUR) steuerfrei einzunehmen:
Vgl. §§22 EStG Abs. 3.:
http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__22.html
Alledings ist das eine Freigrenze und kein Freibetrag. Das bedeutet, wenn Du 256,01 oder mehr an sonstigen Einkünften hat, werden diese dann komplett zum versteuernden Einkommen hinzuaddiert (und nicht der darüber hinausgehende Betrag).
Zitat von "Igor Linowski"Was soll denn alles in dieser einmlaigen Rechnung stehen ? Meine Steuernummer ? Wo kiegt man die her ?
Die Angaben, was in einer Rechnung stehen soll, findest Du im §14 UStG
http://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__14.html
Da Du keine USt. (MWSt.) ausweisen kannst, fallen diese Dinge natürlich weg, dafür bringst Du den Vermerk an, daß Du als Privatperson keine USt. ausweisen kannst.
Eine Steuernummer hast Du, falls Du schon mal eine Einkommenssteuererklärung ausgefüllt hast (oder hast lassen). Theoretisch steht Deine St.Nr. auf fast jedem Schreiben von Deinem Finanzamt.
Solltest Du bis dato noch nie Einkünfte erhalten haben (z.B. als Nebenjob etc.) und somit auch noch keine Steuernummer haben, dann genügt ein Anruf beim Finanzamt und dann bekommst Du eine zugeteilt.
Ok, danke an dieser Stelle für die ausführliche Antwort. Damit ist mir im weitesten weitergeholfen.