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neue Verpackungsverordnung ab 01.01.2009

  • djobi
  • 17. September 2008 um 10:41
  • djobi
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    • 17. September 2008 um 10:41
    • #1

    Hallo,
    offenbar gibt es mal wieder eine tolle neue Gesetzesänderung, für Verpackungen, die man an Verbraucher liefert. Aussnahmen für Kleinmengen soll es wohl nicht geben.

    Mal 2 Links:
    http://pages.ebay.de/rechtsportal/gewerbliche_vk_18.html
    http://ebay.landbelleasy-shop.de/

    Wie handhabt ihr das?

    Biete: Zeitrafferaufnahmen, z.B. vom Konzert oder Bühnenaufbau
    zur Miete: TW Audio Sys One B30/T24, M15, Global 4 Punkt Truss, Le Maitre Trockeneisnebel, A&H GLD80, QU-24, ew100 1G8, Nexo PS10 + PS15
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  • schallereignissortierer
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    • 17. September 2008 um 11:01
    • #2

    Mal auf die Schnelle gesucht als möglicher Lösungsweg:

    http://www.shopanbieter.de/mg/verpackungsverordnung.php

    (grrr...lädt sich gerade den Wolf die Seite)

    Machen Sie das hauptberuflich oder verdient die Frau dazu?

  • marcoboy
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    • 17. September 2008 um 16:27
    • #3

    alles halb so schlimm. Das einzige was stört das ihr mit diesen Rohstoffen doppelt und dreifach ein Geschäft gemacht wird. Neues Futter für die AbmahntAnwälte.

    Ebay hat auch gleich ab 140€ eine Lösung parat :roll: Was sollst am Ende wird das auf den Verbaucher umgeschlagen :D

  • djobi
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    • 18. September 2008 um 12:16
    • #4

    natürlich wird das wieder auf die Verbraucher umgeschlagen.
    Und / oder kleine Händler gehen (mal wieder) den Bach runter, weil mal wieder zusätzlichen Kosten auf sie zukommen.

    In der Tat bietet ebay mit Landbell eine Lösung für 150 EUR für 2 Jahre an. Für gelegentliche Abverkäufe über ebay find ich das aber schon eine Frechheit.

    Wenn ich das richtig überflogen habe, muss ich nur zahlen ("Verpackungsmaterial lizensieren"), wenn ich Verpackungen das erste mal in Verkehr bringe (Bsp. gebrauchte "Schuhkartons" als Versandverpackungen). Also sammel ich jetzt verstärkt vom Supermarkt nebenan bereits lizensierte Bananenkartons in denen ich Amps und Co. versende, und brauch nichts zahlen, oder wie?

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  • mringhoff
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    • 18. September 2008 um 18:15
    • #5

    Neben der Rücknahmepflicht und der Gewährleistung auf Gebrauchtgeräte wieder ein weiterer Grund, daß viele Kleingewerbetreibende ihre Gebrauchtware nur noch "von privat" verkaufen. Eigentlich schade. So geht dem Fiskus sicher der ein oder andere Euro verloren...

    Wer also gelegentlich mal ein Gebrauchtgerät verkaufen möchte und deswegen nicht gleich irgendwelche Verpackungsabgaben zahlen will, der darf entweder nur noch b2b verkaufen oder mit Case :)

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  • hell&dunkel
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    • 18. September 2008 um 18:40
    • #6
    Zitat

    Eigentlich schade. So geht dem Fiskus sicher der ein oder andere Euro verloren...


    Geräte, die nach "Privat" gebucht werden, müssen mit dem Einkauspreis versteuert werden. Nicht mit dem Buchwert.
    (Sagt meine Frau)

    Das kann bei altem Zeug wirtschaftlich sehr ungünstig sein.

    Armin

    Hier befindet sich i.d.R. die Signatur

  • mringhoff
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    • 18. September 2008 um 19:35
    • #7

    ...soweit die Theorie... :)

    Einige gewerbliche Verkäufer, die ihren Deal "von privat" machen, dürften das sicher auch ganz normal in der Firma verbuchen. So ist das kein Schwarzgeschäft. Nur der Empfänger bekommt halt nichts davon mit...

    Die Verbraucherschutzgesetze werden durch ihre eigene Existenz somit zur Farce....

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  • djobi
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    • 18. September 2008 um 19:36
    • #8

    Ich denk wir wissen alle wie mringhoffs Hinweis zu verstehen ist ..
    Das war aber auch nicht meine Frage.

    Muss ich als Gewerbetreibender jetzt alle lizensierten Verpackungen aufheben, falls ich das Gerät mal verkaufen möchte?
    Sind Verpackungen von Grosshändlern wie Steinigke, B&K, ... etc hinreichend lizensiert?
    Muss man sich das bestätigen lassen?
    ...
    Zählt schon Folie, die ich um ein Case wickel als Verpackung (so wie ich gesehen habe schon)

    etc..

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  • marcoboy
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    • 18. September 2008 um 20:12
    • #9

    Natürlich sind diese nicht lizenziert, weil die Abgabe ja nicht an Privatpersonen erfolgt. Die Händler werden den Löffel dann an dich weitergeben.

    Das Problem ist manchen Verpackungen sieht man ihre Herkunft nicht an. Ein Karton kann nicht sprechen. Wie im Himmels Willen will jemand feststellen ob dafür gezahlt wurde. Am ende wirst du nachweisen müssen das dafür gezahlt wurde. Wenn der der Aufwand zu groß ist wirst du die AbmahneGebühr fein bezahlen. :roll: Der Rubel rollt bei den Anwälten .


    Mich stört das viel mit den vermeintlichen Müll verdient wird.

    1. bei dem in Verkehr bringen
    2. durch die Grundgebühr der Papiertonne
    3. bei Abholung der Tonne
    4. mit dem Papier !

    Lustig wird es wenn ein privater Abfallverwehter auf die Idee kommt, kostenlose Papiertonnen aufzustellen. Da kommen die Kommunen so richtig in Bewegung :roll:


    Wieder ein Grund mehr den Firmensitz zu verlagern. So sieht man wer in diesen Land Politik macht. Was haben sie uns versprochen? Bürokratieabbau

  • mringhoff
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    • 19. September 2008 um 08:55
    • #10
    Zitat von "marcoboy"

    Lustig wird es wenn ein privater Abfallverwehter auf die Idee kommt, kostenlose Papiertonnen aufzustellen. Da kommen die Kommunen so richtig in Bewegung


    also bei uns ist die Papiertonne vollkommen kostenlos und wird kommunal auf Landkreisebene organisiert. Die schreiben sogar selber in ihrer Infobroschüre, daß man - eine saubere Trennung vorausgesetzt - mit dem Ertrag aus dem Papier sogar noch die Restmülltonne mitfinanziert... :)

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  • djobi
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    • 19. September 2008 um 12:08
    • #11

    Natürlich bringt die Tonne Altpapier Geld - nicht umsonst haben wir jahrelang von der Gemeinde Altpapiersammlungen veranstaltet.

    Umso unverständlicher finde ich diese Regelung.

    Aber es geht ja nicht nur um Kartonagen, sondern auf Füll- und Verpackungsmaterial wie Folien, Styropor etc.

    Noch keiner konkrete Überlegungen dazu?

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  • mringhoff
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    • 19. September 2008 um 16:18
    • #12
    Zitat von "djobi"


    Noch keiner konkrete Überlegungen dazu?

    Ehrlich gesagt keine - Ich hab genausoviele Fragen wie Du.
    Theoretisch nur zertifizierte Verpackungen verwenden - also gebrauchte. Als Gelegenheits-Gebrauchtwarenverkäufer machen wir das immer schon so.
    Aber woher wissen wir, was zertifiziert ist/war und was nicht, wenn jetzt nicht mal ein Aufdruck drauf muss? (gut auf manches kann man ja auch nichts draufdrucken - siehe Styroporschnipsel :.-)

    Manches kommt ja auch neu in den Kreislauf wie eine Strechfolie oder das Klebeband. Brauchen wir dazu schon eine Zertifizierung?

    Die Regelung ist einfach nicht zuende gedacht. Warum gibts nicht grundsätzlich auf jede Verpackung von der Herstellerseite nicht automatisch die Abgabe? Warum nur an Endverbraucher und nicht auch bei b2b?

    Bis alle Fragen geklärt sind, bleibts dann einfach beim Verkauf nur noch an Gewerbetreibende oder gegen Abholung :)

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