Bin wegen einer Stornierung eines Auftrags sozusagen zwangsläufig auf das Thema gekommen:
Das bayerische Innenministerium hat kürzlich einen Erlass herausgegeben, daß die Ordnungsämter keine öffentlichen Halloweenparties genehmigen dürfen, die länger als 0.00 Uhr dauern, da ja am 1. November mit Allerheiligen ein sog. "stiller Feiertag" ansteht.
http://www.bild.de/BILD/muenchen/…en-parties.html
http://www.openpr.de/news/245425/To…-Halloween.html
Ich weiß ja nicht, wie es in anderen Bundesländern praktiziert wird, aber das schlägt doch dem Fass den Boden aus.
Halloween hin oder her, aber welcher kirchlichen Einrichtung oder welchen pietätsbewußtem Mitbürger würde das stören, wenn die Parties um 3.00 oder 4.00 Uhr beendet werden?
Viele Münchner Locations werden trotzdem weiterfeiern, wie es aussieht. Bin mal gespannt, was da auf uns zukommt...