Habe in meinen AGB's einen Punkt, in dem beschrieben wird, das der Veranstalter für Schäden an der Technik haftet. Bin bis jetzt immer der Meinung gewesen, das sich ein Veranstalter gegen solche möglichen Schäden absichern muss. (Security, Versicherungen)
Da aber momentan immer mehr Kunden an genau diesen Punkt uneinsichtig sind, wollte ich einmal von euch hören, wie ihr das regelt?
Konkreter Fall ist ein kleineres Stadtfest ca. 1500 Besucher. Es wurde Technik mit ein Angebot für Technik mit einen DJ angeboten. Man sagte mir, das wir die erste Firma sind, bei denen sowas in der AGB steht!