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Ummeldung auf Umsatzbesteuerung

  • kaiserlichttechnik
  • 12. Juni 2009 um 20:47
  • kaiserlichttechnik
    Beiträge
    103
    • 12. Juni 2009 um 20:47
    • #1

    Hi zusammen,

    ich bin momentan noch von der Umsatzsteuer befreit, da nun aber das Gewerbe Hauptberuflich ausüben möchte und dazu ein paar größere materialtechnische Anschaffungen plane möchte ich gerne die Umsatzsteuer absetzten können.

    Nun ist die Frage was habe ich hier zu tun?

    Gruß

    Krishan

  • timotimo
    Profi
    Beiträge
    2.252
    • 12. Juni 2009 um 21:45
    • #2

    Schau mal hier, vielleicht beantwortet das deine Frage: http://www.steuernetz.de/aav_steuernetz…rentModule=home

    Willst du die Umsatzsteuervoranmeldung und die Umsatzsteuererklärung selbst machen?
    Selbst Fristverlängerung beantragen und Sondervorauszahlung leisten?
    Ansonsten muss ja jetzt der Tip kommen, sich einen Steuerberater zu suchen :)

  • Volker
    Profi
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    321
    Beiträge
    2.051
    • 15. Juni 2009 um 21:13
    • #3

    ne normale USt-Voranmeldung ist kein Hexenwerk.

    Fristverlängerungen beantragen ist auch einfach, sollte man nur besser lassen da unberaten (also ohne Steuerberater) im Normalfall sinnfrei. Bei Steuerberatern ist nicht, wie man meinen könnte, der Antrag besser, sondern es gelten völlig andere Voraussetzungen für eine evtl. Gewährung.

    Eine Sondervorauszahlung (Dauerfristverlängerung) macht nur im absoluten Ausnahmefall Sinn, ist aber in der Abwicklung total unproblematisch.

    Fakt ist aber: wenn Du gar keine Ahnung hast frag besser jemanden mit Ahnung oder besser noch sogar mit Fachkenntnis und ganz sicher nicht nur in irgendeinem Internetforum mit vielen Halbwahrheiten. So teuer ist ein Steuerberater (übrigens Abkürzung im Fachjargon "StB") ja nun auch nicht und allemal besser als irgendwann mal völlig unkalkulierte Nachzahlungen leisten zu müssen oder nicht zu wissen auf was man bei Rechnungen von anderen achten muss damit nicht irgendwann ein Sonderprüfer kommt und evtl. mal die ein oder andere Korrektur Deiner (aus seiner Sicht) lustigen Buchführung vornimmt...

    Viele Grüße und viel Erfolg mit Deinem Unternehmen,
    Volker

  • ukw
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    1.566
    • 15. Juni 2009 um 21:32
    • #4

    :idea: Handwerkskammern / Handelskammern (und andere) bieten Lehrgänge und Seminare für Neugründer / Startups

    Im übrigen kannst Du ruhig im Internet nach Informationen suchen. Siehe unten
    In Foren treiben sich meist nur Leute rum, die ein gezieltes Interesse verfolgen.
    Auch hier im PA Forum gibt es ein paar Steuerfachgehilfen und so :D
    Denken musst Du selber. Im übrigen merke Dir eines: Alle wollen immer nur Dein Bestes - also Deine $/€

    Es ist wie beim Segeln, befolg ein paar Regeln und schon hast Du Rückenwind.... :wink:

    Ich würde in Deinem Fall versuchen die Umsatzsteuer nach vereinnahmten Entgelten abzuführen => http://www.hk24.de/produktmarken/…enzgruender.jsp

    da werden Sie geholfen (ein Beispiel von vielen)

    ... for a few dB's more . . .

    Merkel's Kommentar zu Finanzminister Schäuble und den 100.000,- DM

  • timotimo
    Profi
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    2.252
    • 15. Juni 2009 um 21:44
    • #5
    Zitat von "Volker"

    ne normale USt-Voranmeldung ist kein Hexenwerk.


    solange die Leistungserbringung nicht im Ausland stattfindet.

    Zitat von "Volker"

    Fristverlängerungen beantragen ist auch einfach, sollte man nur besser lassen da unberaten (also ohne Steuerberater) im Normalfall sinnfrei. Bei Steuerberatern ist nicht, wie man meinen könnte, der Antrag besser, sondern es gelten völlig andere Voraussetzungen für eine evtl. Gewährung.

    Eine Sondervorauszahlung (Dauerfristverlängerung) macht nur im absoluten Ausnahmefall Sinn, ....


    wie du meinst :) ich zahle lieber einen Monat später, muss jeder selbst wissen. Was daran sinnfrei ist kann ich aber nicht nachvollziehen.

    Zitat von "Volker"


    Fakt ist aber: wenn Du gar keine Ahnung hast frag besser jemanden mit Ahnung oder besser noch sogar mit Fachkenntnis und ganz sicher nicht nur in irgendeinem Internetforum mit vielen Halbwahrheiten. So teuer ist ein Steuerberater (übrigens Abkürzung im Fachjargon "StB") ja nun auch nicht und allemal besser als irgendwann mal völlig unkalkulierte Nachzahlungen leisten zu müssen oder nicht zu wissen auf was man bei Rechnungen von anderen achten muss damit nicht irgendwann ein Sonderprüfer kommt und evtl. mal die ein oder andere Korrektur Deiner (aus seiner Sicht) lustigen Buchführung vornimmt...


    Das war ja auch mein Rat :)

  • slaytalix
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    • 16. Juni 2009 um 17:15
    • #6

    Oh, da kann ich ein Lied davon singen. Vorsteuer wurde erst nicht anerkannt
    (O-Ton FA.: "Alles Hifi Schnickschnack fürs Wohnzimmer")

    Nach VPLT Bestätigung der gewerbl. Nutzung & der Hersteller wurde die Vorsteuer (so heißt die MWST bei Eingangsrechnungen, die man sich erstatten läßt) doch noch gewährt.

    Sei auch gewarnt, bei jetzigem § 19 USTG zuvor angeschaffte Geräte noch mit Vorsteuer abzuziehen, Stichwort : "gewillkürtes Betriebsvermögen"

    Auch nicht lustig, wenn Liebhaberei oder Hobby angenommen wird, wenn Tausende € Vorsteuer gezogen werden & nicht sogleich entsprechende Umsätze winken. So bei mir mit UST_Sonderprüfung & sogar Steuerfahndung mit Durchsuchungsbeschluß d. Richters :roll: :|

    Apollo Audio & E-Bike Rental.

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    https://apollo-audioservice.jimdofree.com/

  • ukw
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    • 16. Juni 2009 um 23:49
    • #7

    ich finde, das ist schon in Ordnung. Wenn das F-Amt nicht auf Anhieb einen handfesten Hintergrund sieht, kann das natürlich auch an Deiner Art der Unternehmensführung liegen. Ich finde die Neuregelung und Verschärfung (seit 2002) schon sinnvoll. Da wurde gerne Schindluder getrieben
    Es kam halt vor, das sich zwei Unternehmer erst mal gegenseitig fette Rechnungen schrieben...
    die nie bezahlt wurden,
    aber jeder Vorsteuer drauf gezogen haben... :wink:

    Das F-Amt ist nicht der Weihnachtsmann :twisted:

    ... for a few dB's more . . .

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  • slaytalix
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    • 17. Juni 2009 um 17:09
    • #8

    Zumind die Vorwürfe gg. mich waren ja haltlos. Stimmt schon, diese Horizontalbohrfa. hat ja für Geräte Vorsteuern gezogen, die gar nicht existiert haben

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