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Großhandels- und Berufsgenossenschaft ???

  • bias79
  • 11. April 2003 um 15:21
  • bias79
    Profi
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    9
    Beiträge
    1.103
    • 11. April 2003 um 15:21
    • #1

    Hätte da mal ne Frage !
    Ich bin seit diesem Jahr selbstständig. Mein Gewerbe läuft als, Verleih und Verkauf von Licht/Tonanlagen und Tonstudiobetrieb. Der Verkauf nimmt dabei einen minimalen Anteil (ca.5%) ein. Nun hat mir aber die Großhandels- und Berufsgenossenschaft geschrieben daß ich dieser angehöre und sicherlich dann auch demnächst Beiträge zahlen muß.
    Ist das normal so, daß ich wegen drei verkauften Geräten pro Jahr der Großhandels- und Berufsgenossenschaft angehören muß ??? Erscheint mir etwas komisch. Hoffe auf schnelle Antwort

    bias79

    GHOSTNOTE-SOUND

  • PA-Peter
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    Beiträge
    7.614
    • 11. April 2003 um 15:24
    • #2

    Der BG bist Du eigentlich grundsätzlich angeschlossen...
    Über die bist Du ja im "Prinzip" auch Versichert!

    PA-Peter
    ****
    http://www.rieckmedia.com

  • Steffen
    Profi
    Beiträge
    1.817
    • 12. April 2003 um 20:09
    • #3

    STOP : Also, wir VA-Techniker und Verleiher (mit oder ohne Verkauf) gehören normalerweise der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft an (VBG)... Manche Kollegen sind auch in der BG "Feinmechanik und Elektrotechnik" bzw. BG "Lagerei und Grossisten"...
    Sobald Du Deinen Betrieb anmeldest, mußt Du hierüber der zuständigen (in unserem Falle der von Dir gewählten, da das nicht ganz klar festgelegt ist, wo wir hingehören) BG eine Mitteilung machen. Du bekommst dann von denen eine Betriebsnummer zugewiesen. ALLE von Dir übers Jahr beschäftigten Mitarbeiter (auch Aushilfen, nicht jedoch frei MA, die auf eigene Rechnung arbeiten) müssen mit der entsprechenden Jahreslohnsumme am Jahresende an die BG gemeldet werden. Aus dem sog. Beitragsfuß, der von Dir gezahlten Lohnsumme sowie einem best. Faktor für die "Risikogruppe" errechnet sich dann, was Du an BG-beiträgen bezahlen mußt.
    Für Dich selbst kann eine FREIWILLIGE Unfallversicherung in der BG sehr nützlich sein, denn nicht nur Deine MA können mal aus dem Rigg purzeln (na ja, sollte bei ordnungsgemäßer PSA nicht passieren ;) ), sondern auch DU... Oder irgendein Hirnverbrannter schlägt Dir auf der VA wegen dem "schlechten Sound" mit nem Basy auf die Birne (ist real schonmal passiert)... Dann ist das ein ARBEITSUNFALL und wird von der BG übernommen, einschließlich evtl. Reha-Massnahmen bis hin sogar zur Umschulung. (Habe bei mir im betrieb z.B. derzeit einen BG-Umschüler, der seinen alten beruf aus Allergiegründen nicht mehr wahrnehmen konnte. Dessen BG bezahlt für den ALLES!!!). Das Ding kostet je nach versicherter Summe nicht einmal viel, erkundige Dich mal auf

    http://www.vbg.de

    Gruß, Steffen

  • Uwe 1
    Beiträge
    1.692
    • 14. April 2003 um 15:53
    • #4
    Zitat von "Steffen"


    ...ALLE von Dir übers Jahr beschäftigten Mitarbeiter (auch Aushilfen, nicht jedoch frei MA, die auf eigene Rechnung arbeiten) müssen mit der entsprechenden Jahreslohnsumme am Jahresende an die BG gemeldet werden. Aus dem sog. Beitragsfuß, der von Dir gezahlten Lohnsumme sowie einem best. Faktor für die "Risikogruppe" errechnet sich dann, was Du an BG-beiträgen bezahlen mußt.

    Genau hier liegt das "hüpfende Komma": Eine Pflichtversicherung besteht dann, sobald Du Arbeitnehmer beschäftigst, unabhängig ob geringfügig oder versicherungspflichtig. Das ganze hat also nix mit Umsatz zu tun, wenn Du alleine rammelst :) Die gleiche Post hatte ich auch unmittelbar nach Gewerbeanmeldung, zahlen tu ich auch heute noch nix, da immer allein.

    Uwe

    Party-DJ im Ruhestand

  • bias79
    Profi
    Reaktionen
    9
    Beiträge
    1.103
    • 14. April 2003 um 20:50
    • #5

    Besten Dank für die schnellen Antworten. Ich muß also gar nix machen da ich auch alleine buckel.
    bias79

    GHOSTNOTE-SOUND

  • UweLam
    Profi
    Reaktionen
    244
    Beiträge
    707
    • 20. April 2003 um 17:55
    • #6
    Zitat von "Steffen"


    Für Dich selbst kann eine FREIWILLIGE Unfallversicherung in der BG sehr nützlich sein, denn nicht nur Deine MA können mal aus dem Rigg purzeln
    Gruß, Steffen

    Dies möchte ich unterstreichen.
    Auch wenn in Deutschland eine Unfallversicherung für Selbstständige leider keine Pflicht ist, solltest du diese auf jeden Fall haben.
    Wenn du nach einem Arbeitsunfall im Rollstuhl sitzt, dann zahlt dies nicht die Krankenkasse, sondern die Unfallversicherung. Hast du keine Unfallversicherung, dann wirst du schnell Sozialhilfeempfänger.
    Die Unfallversicherung bei der BG ist oft preiswerter, und hat bessere Leistungen als eine private Unfallversicherung. Jedoch zahlt die BG nur bei Arbeitsunfällen. D.h. für einen Unfall in deiner Freizeit brauchst du immer noch eine private Unfallversicherung.
    Die privaten Unfallversicherungen haben den Vorteil, dass du die Beiträge kapitalbildend zahlen kannst. Wenn du die Versicherung im laufe der jahre nicht in Anspruch genommen hast, dann bekommst du am Ende Geld ausbezahlt (Zuzatzrente).

    mfG

    Uwe

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