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Frage?? weil ich gerade auf dem Schlauch stehe

  • david anhäuser
  • 9. März 2010 um 18:17
  • david anhäuser
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    • 9. März 2010 um 18:17
    • #1

    Wie nennt man das nochmal im Gesetzbuch wenn:

    Als Beispiel:

    Ich Geschäftsführer einer GmbH bin, die ist in der Insolvenz.
    Ich habe noch ein Einzelunternehmung und diese bekommt kostenlose Hilfe von Angestellten der GmbH und die GmbH schiebt mir Jobs rüber??

    ich komm leider nicht drauf
    ist das die Eigen-bereicherung??

    diese Frage entstand gerade weil ich mit nem Bekannte darüber unterhalten habe...

  • niko remy
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    • 9. März 2010 um 19:46
    • #2

    Scheinselbstständigkeit des Einzelunternehmens?

  • david anhäuser
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    • 9. März 2010 um 20:15
    • #3

    ne das wars nicht genau ich komm leider nicht drauf das kam letztens mal bei stern tv aber find das da leider nicht

  • slaytalix
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    • 14. März 2010 um 16:49
    • #4

    Es gibt den Begriff der °Insolubilität°, das wäre dann quasi eine "Unauflöslichkeit" der Gmbh trotz Insolvenz ?

    Apollo Audio & E-Bike Rental.

    https://apolloaudioandebike.jimdo.com

    https://apollo-audioservice.jimdofree.com/

  • mringhoff
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    • 14. März 2010 um 19:34
    • #5
    Zitat von "david anhäuser"

    ne das wars nicht genau ich komm leider nicht drauf das kam letztens mal bei stern tv aber find das da leider nicht


    mir wäre da so, als gäbe es auch hierzu einen konkreten Praxisfall :)

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  • djobi
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    • 14. März 2010 um 21:33
    • #6

    chrchr .. :D
    Darf ich?
    Ich kaufe ein "o" und möchte lösen!

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  • SO LONG AUDIO
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    • 14. März 2010 um 21:36
    • #7

    Lösen? Nix gibt´s. :D
    Ich kaufe ein "C".

    Sag "SO LONG" zu Deinem Geld...

  • djobi
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    • 15. März 2010 um 11:04
    • #8

    Mensch, du kannst keine Konsonanten kaufen!
    Nur Vokale. Also "E" .. "I" ... "O", klar, nee?

    Aber es gibt eine sogenannte Durchgriffshaftung. In sofern ist doch schön, wenn die Einzelunternehmung für die Gläubiger der GmbH Geld ran schafft. :wink:

    Biete: Zeitrafferaufnahmen, z.B. vom Konzert oder Bühnenaufbau
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  • SO LONG AUDIO
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    • 15. März 2010 um 11:41
    • #9

    Blödes Spiel. Dann kaufe ich ein "i".

    Sag "SO LONG" zu Deinem Geld...

  • stb
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    461
    • 15. März 2010 um 14:08
    • #10
    Zitat

    Ich Geschäftsführer einer GmbH bin, die ist in der Insolvenz.
    Ich habe noch ein Einzelunternehmung und diese bekommt kostenlose Hilfe von Angestellten der GmbH und die GmbH schiebt mir Jobs rüber??

    ... dann frag mal den Insolvenzverwalter, was der davon hält. Im Zweifel wird der Dir die Aufträge "verkaufen" und unentgeltlich wird er Dir die Arbeitnehmer eh nicht überlassen, da er sonst die Masse schädigt und sich selbst haftbar macht.

    Wenn die GmbH noch Arbeitnehmer hat, die NACH Insolvenzeröffnung weiterbeschäftigt werden, MUß die Gesellschaft wohl noch Geld verdienen, sonst macht´s keinen Sinn. Dann sollte der IV aber die Jobs mit den Arbeitnehmern selber machen. Sofern sich dies nicht rechnet (oder einer Sanierung dient = anderes Thema) könnte er für bei Insolvenzeröffnung vorhandnen Aufträge den Nichteintritt erklären. Damit wäre der Auftraggeber frei diese neu zu vergeben. Dies wird der IV immer tun, wenn er nicht erfüllen kann oder will (wenn´s sich nicht lohnt).

    Falls das Insolvenzverfahren aber noch nicht eröffnet ist und wir uns im Antragsverfahren befinden (= Zeitraum zwischen Insolvenzantrag und Insolvenzeröffnung), bist DU als Geschäftsführer noch VOLL in der Pflicht. Das "Verschieben" von Jobs unter Zuhilfenahme der Arbeitnehmer (ohne Entgelt an die GmbH) dürfte dann eine unzuässige Vermögenverschiebung darstellen (Betrug, Unterschlagung, Vorenthalten von Arbeitsentgelt und /oder Sozialabgaben, Steuerhinterziehung etc. -such Dir was aus!). Auf jeden Fall ist´s eine Insolvenzstraftat und der spätere Insolventverwalter wird den Wert zur Masse zurückfordern und Du hast ein Date mit dem Staatsanwalt...(gilt abernur für den Fall des sogenannten "schwachen vorläufigen Insolvenzverwalters".)

  • david anhäuser
    Verifiziert
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    • 15. März 2010 um 15:17
    • #11

    Danke!!

    Vermögensverschiebung war das was ich meinte worum es genau ging.

    Danke nochmals!


    Gruß

    David

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