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Wieviele Auszubildende?

  • ThomasL
  • 24. März 2010 um 14:05
  • ThomasL
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    • 24. März 2010 um 14:05
    • #1

    Liebe Leute,

    ich hätte da mal eine Frage. Wir haben bei der örtlichen IHK anklingen lassen, in diesem Jahr zwei neue Ausbildungsstellen zu schaffen. Da wir im Moment im Betrieb zwei feste Mitarbeiter und ein Azubi sind, ist man dort der Meinung, dass wir nicht mehr als eine neue Stelle zusätzlich schaffen dürfen. Ist das bei Euch auch so? Also muss das Mitarbeiter/Azubi-Verhältnis immer so gegeben sein?
    Kurz zum Hintergrund: Der Kollege ist Ausbilder der Azubis, weil Meister. Ich kenne aber durchaus Betriebe, in denen die fest angestellten Mitarbeiter auch nur zu zweit und vollkommen branchenfremd sind und bis zu fünf Azubis eingestellt sind. Ich finde das eine gute Ausbildung auch eine ausreichende Anzahl an Ausbildern voraussetzt, keine Frage. Aber ist es in diesem 1:2-Verhältnis so usus?

    Viele Grüße,

    Thomas

    http://www.lange-ohlemeyer.de

  • tufkaleho
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    • 24. März 2010 um 14:15
    • #2

    In meinen Augen schon.
    Denn sobald es mehr Azubis als Festangestellte gibt, drängt sich der Verdacht auf dass man die Azubis mehr als billige Arbeitskräfte, denn als Nachwuchs beschäftigt.
    Zumal ja gerade in unserer Branche viele Azubis nicht übernommen werden, und das nicht weil ihre Leistungen unzureichend wären.

    Selbst wenn es irgendwo eine Kammer (sei es nun IHK oder HK) zulässt dass mehr Azubis beschäftigt werden, kann man daraus keinen Anspruch ableiten.
    Bei uns in der Gegend ist im Normalfall Anzahl der Azubis/Angestellte höchstens 1:1.

    Ich kann mir aber vorstellen, wenn ein Betrieb eine gewisse Ausbildungsqualität hat, dass man ihm dann gestattet auch mehr Azubis aufzunehmen.

    Edit: Korrigiert :)

    Einmal editiert, zuletzt von tufkaleho (24. März 2010 um 15:08)

  • hell&dunkel
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    • 24. März 2010 um 14:54
    • #3
    Zitat

    Handwerkskammer

    Hell&laut ist IHK
    Industrie-und HandelsKammer

    Hier befindet sich i.d.R. die Signatur

  • JohannesP
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    • 19. Mai 2010 um 16:34
    • #4

    Die dort zuständige Stelle hat Recht.

    Im Berufsbildungsgesetz wird gefordert, dass das Verhältnis zwischen Auszubildenden und Fachkräften angemessen sein soll. Als konkrete Grundlage wird dort festgelegt, dass in Betrieben mit 1-2 Fachkräften 1 Azubi, in Betrieben mit 3-5 Fachkräften nicht mehr als 2 Azubis und in Betrieben mit 6-8 Fachkräften nicht mehr als 3 Azubis eingestellt werden sollen. Je weitere drei Fachkräfte kann ein Azubi mehr genommen werden.
    Nachzulesen in § 27 Abs. 1 Nr. 2 BBiG.

    Gruß,
    Johannes (geprüfter Ausbilder nach AEVO)

    PS: hell&dunkel: Deine Aussage ist nicht ganz korrekt: In Köln macht die HWK einige Aus- und Weiterbildungen für die Veranstaltungsbranche.

    "Wer aufhört besser zu werden, hat aufgehört gut zu sein."

    _______________

    http://www.Pradler-Veranstaltungstechnik.de

    Johannes Pradler
    Geschäftsführer
    Meister für Veranstaltungstechnik (Bühne/Studio)

  • mringhoff
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    • 19. Mai 2010 um 17:32
    • #5

    So mal ganz abgesehen von den Vorschriften, was will man denn mit so vielen Azubis?
    Ich gehe jetzt mal davon aus, daß kein Betrieb Ausbildungsstellen nur deswegen schafft, weil mal junge Leute fördern will, sondern weil man einerseits sich einen eigenen Nachwuchs heranziehen möchte und weil man vielleicht auch den ein oder anderen Hand ersetzen kann.

    Aber wer mal nachrechnet: so günstig kommt ein Azubi im Vergleich zu einem selbständigen Bühnenhelfer auch nicht.
    Für ein Azubi muss neben dem Brutto-Gehalt auch noch der Arbeitgeberanteil der Krankenkassenbeiträge draufgelegt werden, es gibt Urlaubstage, Krankheitstage etc. Und zu guter Letzt ist der Azubi 1/3 seiner Zeit in der Berufsschule.
    Hier kommen wir dann locker auf einen kalkulatorischen Stundenlohn für einen Freelancer
    Wenn man noch berücksichtigt, daß ein Azubi (natürlich je nach Persönlichkeit und Fähigkeiten) im ersten Jahr noch viel Beistand, Anleitung und Überwachung braucht und er sich eigentlich erst im zweiten Lehrjahr rechnet, dann frag ich mich schon, warum manche Firmen so scharf auf viele Azubis sind....

    Vielleicht liegts an den allgemeinen Tätigkeiten der jeweiligen Firmen? Wer eher weniger komplizierte Technik anbietet, sondern mehr Handarbeit (Bühnenbau, Discoparties...) hat, der braucht mehr Helfer als Techniker. Aber viele VT-Buden benötigen das doch eher andersrum: Viele erfahrene Leute/Techniker und ein paar Helfer.
    Und manchmal ist ein Techniker auch schon allein damit beschäftigt, daß er einen Azubi betreut...

    Wer also die Ausbildung verantwortungsvoll und ernsthaft anbietet und gleichzeitig dem Kunden einen guten Service bieten will, der kann kaum über das Verhältnis 2:1 (Techniker zu Azubi) hinaus kommen...

    Aktuelle Gebrauchtgeräte: hier klicken

  • hell&dunkel
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    • 19. Mai 2010 um 18:27
    • #6
    Zitat

    Deine Aussage ist nicht ganz korrekt: In Köln macht die HWK einige Aus- und Weiterbildungen für die Veranstaltungsbranche.


    Uns sind auch schon Infos über Kurse in Sachen VOB (Verdingungsordnung für Bauleistungen) der IHK auf den Tisch geflattert. Ist der Bauhandwerker deshalb IHK-Mitglied? :wink:
    Die Kammern bieten alles an, womit sich Geld verdienen lässt.
    Mit hell&laut lässt sich im Bildungssektor eben Geld verdienen. Siehe auch diverse Postings unter "...Weiterbildung...".

    Hier befindet sich i.d.R. die Signatur

  • ThomasL
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    • 20. Mai 2010 um 10:18
    • #7

    @ JohannesP
    Ich finde im §27 BBiG zwar, dass das Verhältnis zwischen Fachkräften und Azubis angemessen sein soll, eine konkrete Relations-Grundlage findet sich hier jedoch nicht.

    Die IHK Bielefeld spricht eigentlich von bis zu drei Auszubildenden auf einen Meister f. Veranstaltungstechnik mit entsprechender Eignung, pro Fachkraft im Betrieb dann einen Azubi mehr (alles theoretisch).
    Andererseits kenn ich halt Fälle von Betrieben, die von komplett fachfremden Leuten geführt werden (ohne bzw. mit einer angestellten Fachkraft), die aber bis zu 5 Auszubildende haben. Das ist dann doch etwas realitätsfern, oder?

    mringhoff
    Die Sache ist bei uns eigentlich relativ klar. Wir würden ganz gern für unseren Bedarf ausbilden, unser erster Azubi ist im nächsten Jahr fertig und wird uns wahrscheinlich, trotz sehr guter Leistungen, mit einem anderen Schwerpunktbereich (Zirkus evt.) verlassen. In diesem Jahr haben wir eine Stelle ausgeschrieben, für die wir zwei exzellente Bewerber gefunden haben. Bevor ich die Suche jetzt im nächsten Jahr nochmal mache, hätte ich gerne beide eingestellt.

    Viele Grüße,

    Thomas

    http://www.lange-ohlemeyer.de

  • JohannesP
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    • 20. Mai 2010 um 19:44
    • #8

    Nagut, dann schlüsseln wir das mal weiter auf.

    In Gesetzen werden in erster Linie Schutzziele beschrieben.
    Um das zu konkretisieren werden meistens Verordnungen erlassen. Wenn dass dann immernoch nicht reicht, wird das anhand von Schriften wie z. B. Regeln der Technik, Normen, Durchführungsanweisungen usw.

    So kann man dann in der "Empfehlung über die Eignung der
    Ausbildungsstätten“ vom 28./29. März 1972 (Bundesarbeitsblatt 5/1972) in Abschnitt 2.5 (S. 3 ff.) lesen:

    “Als angemessenes Verhältnis der Zahl der Auszubildenden zur Zahl der Fachkräfte (...) gilt in der Regel
    eine bis zwei Fachkräfte = 1 Auszubildender
    drei bis fünf Fachkräfte = 2 Auszubildende
    sechs bis acht Fachkräfte = 3 Auszubildende
    je weitere drei Fachkräfte = 1 weiterer Auszubildender

    Als Fachkraft gelten der Ausbildende, der bestellte Ausbilder oder wer eine Ausbildung in einer dem Ausbildungsberuf entsprechenden Fachrichtung abgeschlossen hat oder mindestens das Zweifache der Zeit, die als Ausbildungszeit vorgeschrieben ist, in dem Beruf tätig gewesen ist, in dem ausgebildet werden soll. (...)"

    In solchen Durchführungsanweisungen wird also ein konkreter Weg aufgezeigt, wie man gesetzeskonform handeln kann. Wenn du dich daran hältst, handelst du also auf jeden Fall im sinne des Gesetzes. Es hat also eine Art Gesetzescharakter.

    Wie eine Norm ist diese Durchführungsanweisung jeodch kein echtes Gesetz. Wenn du das Schutzziel auf eine andere Art und Weise erreichst ist das auch in Ordnung.

    Das Schutzziel ist im Fall des §27 den Ausbildungserfolg nicht aufgrund von zu vielen Auszubildenden zu gefährden.

    Nach §32 BBiG Absatz 2 ist die zuständige Stelle (das ist die zuständige IHK oder HWK) mit Überwachung der Eignung der Ausbildungsstätte betraut. Wenn du also einem der Aussendienstmitarbeiter (Betreuer) der zuständigen Stelle beweisen kannst, dass du in deinem Betrieb eine ebenso qualitative Ausbildung bieten kannst trotz einem höheren Azubi-Fachkraft-Verhältnis, dann könnte dieser das genehmigen. Du hättest das Schutzziel ja erreicht.

    Gruß, Johannes

    PS: Das rechtliche dürfte ja mittlerweile geklärt sein. Meine persönliche Meinung ist jedoch, dass man sich an die Angaben in unserer Branche durchaus halten sollte. Lies dir mal den Ausbildungsrahmenplan der Fachkraft durch. Wenn du einem Azubi eine wirklich gute und umfassende Ausbildung mit allen vorgeschriebenen Inhalten (die ja auch teilweise an anderen Stellen vermittelt werden können) bieten möchtest (wozu der Azubi ja auch das Recht hat!), dann sollte man sich nicht zuviele Azubis anschaffen. Irgendwann schafft man es nicht mehr allen gerecht zu werden.

    "Wer aufhört besser zu werden, hat aufgehört gut zu sein."

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