Voraus gesagt: Ich bin weder Laserschutzbeauftragter noch habe ich vor dies zu werden. Auf der einen oder anderen Produktion wird aber demnächst eine extern zugemietete Klasse 4-Laseranlage inkl. Bedienung auftauchen deren Demo in unserem Lager bei mir einige Fragen hinterlassen hat:
- Schutzeinrichtungen: Notaus, klar. mWn ist zusätzlich auch eine aktive Strahlstillstandserkennung und -abschaltung erforderlich. Wie muß so was in der Praxis vorschriftsgerecht ausgeführt sein? Reicht eine Erklärung des Herstellers "Ja, das ist drin" (und wenn der Steuerstecker gezogen wird geht der Strahl aus...) oder muß es da nicht auch eine explizite Testeinrichtung geben?
- Prüfzeichen: Gibt es eine Pflicht zur Bauartgenehmigung durch eine übergeordnete Prüfstelle oder darf wirklich jeder mit den entsprechenden Scheinen (Elektrofachkraft, Laserschutzbeauftragter) so eine Kiste aus Einzelkomponenten zusammenschrauben und vermieten? Daß es in der Schweiz keine CE-Zeichenpflicht gibt weiß ich...