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steuer

  • deepblue
  • 15. April 2003 um 07:45
  • deepblue
    Beiträge
    80
    • 15. April 2003 um 07:45
    • #1

    Hallo ich arbeit nur gelegentlich als Mischer und verdiene damit ca. 2000 Euro Butto im Jahr nebenbei. Kann ich, ohne ein Gewerbe anzumelden, z.B. gekaufte Effektgeräte in meinem normalen Lohnsteuerjahresausgleich absetzen?

    Danke

  • Kracky
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    12.055
    • 15. April 2003 um 14:53
    • #2

    Hier würde ich mal definitiv nein sagen! Das wird dir als Hobby ausgelegt auch wenn du hier einen Nebenherverdienst hast den du übrigens in der Anlage SO Angeben muß bzw. solltest. Wäre schon toll wenn man die Ausgaben für sein Hobby von der Steuer absetzen könnte, dann hätte ich meinen Ranchero sicher schon vor dem Hazus stehen!

    In meinem Lexikon fehlt das Wort unmöglich!

    ASR Computer & PA Technik
    André Ruhnau
    Rosenstr.6
    78598 Königsheim

  • deepblue
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    80
    • 15. April 2003 um 16:42
    • #3

    Ist klar daß ich die 2000 Euro in der Steuer angebe.
    Nur hatte ich ja auch Ausgaben wie Fahrtkosten und die Anschaffung von Geräten.

  • Throsten
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    832
    • 15. April 2003 um 18:22
    • #4

    Wenn du kein Gewerbe hast, dann zählen diese Ausgaben als Hobby. Die Einnahmen jedoch nicht. So ist halt der Vater Staat. Die Einnahmen musst du in deiner Steuererklärung mit angeben. Wenn nicht und das Finanzamt bekommt das mit, dann kann das richtig teuer werden.

  • deepblue
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    80
    • 15. April 2003 um 18:28
    • #5

    Danke!

  • Volker
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    2.052
    • 16. April 2003 um 16:33
    • #6

    ob angemeldet oder nicht ist dem Finanzamt egal, von einer Anmeldung steht nix im §15 EStG. Wichtig ist nur, dass Du den Gewinn Deines Betriebes angibst. Wenn Du jahrelang Verluste machst, werden die rückwirkend aberkannt ("Liebhaberei", daher Bescheide bei Firmengründern in der Regel vorläufig hinsichtliche der Gewinne aus Gewerbebetrieb).
    Dem Ordnungsamt der Stadt ist es jedoch nicht egal. Wenn die davon Wind bekommen, hast Du ein Problem.

    Also ich würde an Deiner Stelle in jedem Falle Einnahmen und Ausgaben geltend machen. Wobei Du natürlich die AfA-Regeln bei höherwertigen Geräten berücksichtigen mußt. Fahrtkosten zum Erwerb sind als Anschaffungskosten zu aktivieren und ggfs. ebenfalls linear oder degressiv (je nach wahl) abzuschreiben. Dadurch kann ein Billiggerät schnell in die AfA-Regelungen rutschen.


    Grüße,
    Volker

  • deepblue
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    80
    • 16. April 2003 um 17:09
    • #7

    Danke für die interessante Antwort.

    Es rentiert sich für mich einfach nicht ein Gewerbe anzumelden.
    Brauche ich für die Fahrten Tankbelege, wenn ich die genaue km-Zahl und Strecke angebe?

    Gruß, Thomas

  • Volker
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    2.052
    • 16. April 2003 um 17:22
    • #8

    kommt drauf an wie du die kosten ermittelst. wenn du die pauschalen sätze nimmt nicht. Es sei denn du behauptest 200.000 km zu 5 Jobs gefahren zu sein und es war nicht gerade ein Rockfestival auf dem Mond dabei...

    Gewerbe anmelden kostet ca. 15 Euro.

    Gewinnermittlung kannst Du selber machen. Zumindest als kleiner Krauter.

    Grüße,
    Volker

  • deepblue
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    • 17. April 2003 um 08:38
    • #9

    Die Fahrten sind ja anhand der Tourdaten leicht nachzuprüfen.

    Wenn ich meine Steuer selbst mache ist das klar nicht so kostenaufwendig. Würde sich eben nicht gerade rentieren diese von einem Steuerberater anfertigen zu lassen.
    Steuermäßig kenne ich mich schon ein bißchen von der Meisterprüfung her aus, allerdings ist das schon wieder 7 jahre her.
    Wie ist das wieder mit der Vorsteuer? Muß ich bei den Rechnungen die MwSt. dazu berechnen?
    Gibt es für diese Gewinnberechnung Vordrucke bzw. muß diese eine Gewisse Form haben? Sorry, vielleicht kannst Du mir auch ein Buch empfehlen, wenn ich zuviel frage!
    Muß ich außer dem Kassenbuch noch etwas beachten?

    Letzten Endes stellt sich die Frage, wie ich mein Gewerbe nenne.
    Wird wahrscheinlich nicht so wichtig sein, nehme ich an.
    (Service und Verkauf fuer Veranstaltungs- und Studiotechnik , Tätigkeit als Tontechniker, Promotion, Musicproducer, Audioproduktion)

    Gruß, Thomas

  • Kracky
    Profi
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    • 17. April 2003 um 16:35
    • #10

    Das ganze in Kurz, Deepblue Veranstaltungs und Studiotechnik!

    In meinem Lexikon fehlt das Wort unmöglich!

    ASR Computer & PA Technik
    André Ruhnau
    Rosenstr.6
    78598 Königsheim

  • LMS-Daniel
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    245
    • 17. April 2003 um 17:33
    • #11

    deepblue

    Anscheindend hast Du Dich ja bereits überzeugen lassen, dass es auch aus rechtlichen Gründen (Ordnungsamt,..) sinnvoll erscheint ein Gewerbe anzumelden.

    Solange Du im Vorjahr eine Jahresumsatz unter 16.620EUR (ab 2002) gemacht hast kannst Du die sogenannte Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen. Dann darft Du keine Mwst ausweisen, kannst aber auch kein VSt abziehen, dafür vereinfachte Gewinnermittlung mit Ein/Ausgaben Gegenüberstellung.
    Gerade bei Umsätzen wie Dienstleistungen oder Verleih hast Du hier meist einen Vorteil, da Du hier meist kaum Vorsteuer zum abziehen hast (anders bei Verkauf oder ähnlichem).


    Andernfalls bist Du zu einer USt-Voranmeldung verpflichtet und das ganze wird aufwendiger.

    Es gibt eine ganz brauchbare kostenlose Broschüre vom Finazamt "Steuertipps für Existenzgründer".

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