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VStättVO einmal anders...

  • Mechwerkandi
  • 4. August 2010 um 14:15
  • Mechwerkandi
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    • 4. August 2010 um 14:15
    • #1

    Man möge sich folgendes Szenario vorstellen:
    Eine berufsständische Vereinigung leistet sich ein neues Fortbildungszentrum. Wegen des Pilotcharakters des Projektes gefördert u.a. aus Mitteln der EU, so far, so good..
    Anlässlich der Einweihungsparty wird festgestellt, das die notwendige Zertifizierung gem. VStättVO für mehr wie 200 Gäste seitens des auftragsbetreuenden Architekturbüros leider vergessen wurde.
    OK, kein Problem. Kann ja mal passieren, das Büro wird also nachrangig aufgefordert, die entspr. Zertifizierung nachzuholen.
    Leider ist das Architekturbüro, der geneigte Leser ahnt es schon, inzwischen insolvent, die für die Zertifizierung notwendigen Unterlagen angeblich uneinbringlich abgängig... :wink:

    Nun ist das auch kein Problem, ein anderes Architekturbüro mit der Zertifizierung zu beauftragen. Allerdings muss aufgrund des Umfanges der Auftrag europaweit ausgeschrieben werden. Es bewerben sich drei Büros, zwei deutsche und ein polnisches.
    Das erste deutsche Büro wirft einen Blick in die Akten, stellt fest, das die Auslobung erstens unvollständig und zweitens rechtwidrig erstellt wurde und schickt den Kram wieder zurück.
    Das zweite deutsche Büro stellt ebenfalls die Unvollständigkeit, bzw. Rechtwidrigkeit des Verfahrens fest, kommt aber zu dem Schluss, das der Auftraggeber aufgrund seines Umfeldes schon weiss, was er da will, und gibt ein überhöhtes pro-forma-Angebot ab.
    Das polnische Büro erstellt mit Hilfe von Microsoft eine Übersetzung des Auslobungstextes, versteht davon nur die Hälfte und kennt sich mit den deutschen Formaljurismen schon gar nicht aus, erstellt aber aufgrund der gewonnenen Erkenntnisse ein Angebot, was aber wegen des günstigeren Preises zwingend angenommen werden muss. :D

    Mal sehen, was als nächstes passiert...

  • DJheini
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    • 4. August 2010 um 14:24
    • #2
    Zitat von "Mechwerkandi"

    Mal sehen, was als nächstes passiert...


    Hoffentlich nichts. :evil:
    Verantwortung tragen und Verantwortung übernehmen sind heutzutage ja 2 verschiedene Paar Schuhe. :?

    Passend zum Thema (wie ich meine):

    http://www.wdr.de/radio/wdr2/westzeit/detail.phtml?id=493439

    (Bitte anhören!)

    MfG Heini

    (Lasst euch von dem DJ nicht verwirren. ;))

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    • 4. August 2010 um 23:18
    • #3
    Zitat von "Mechwerkandi"

    die notwendige Zertifizierung gem. VStättVO

    Was darf man sich darunter genau vorstellen?

    Bitte keine fachlichen Fragen per PM - Inhaber von dBmess

  • Mechwerkandi
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    • 5. August 2010 um 09:22
    • #4

    Seitens des Auftraggebers war ursprünglich ein entsprechendes Zertifikat eingefordert worden, um bei haftungsrechtlichen Fragen (gegenüber Versicherungen u.a.) die korrekte Ausführung von Notausgängen, Fluchtwegen usw. belegen zu können. Und das fehlte halt...
    Das scheint aber, zumindest hier in Hamburg, eine gängige Praxis zu sein.

  • FF
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    • 5. August 2010 um 11:58
    • #5

    Als Architekt kann ich hier mal meinen Senf dazugeben. Die korrekte Ausführung von Notausgängen, Rettungswegen, Besucherzahlen etc. sollte:

    • bereits beim Entwurf eines Gebäudes eine wesentliche Rolle spielen,
    • daher auch im Bauantrag nebst zugehörigen Plänen eingetragen werden
    • und mit der Baugenehmigung von der Baurechtsbehörde geprüft und gegebenenfalls per Grüneinträgen ergänzt worden sein.
    • Dazu ist letztlich bei einem derartigen Gebäude auch von einer behördlichen Schlussabnahme auszugehen, bei der u.a. genau diese Punkte Voraussetzung für die Bauabnahme wären.

    Der Auftraggeber kann übrigens viel einfordern, die Frage ist eher, ob die "Zertifikation" auch vertraglich vereinbart war...

    Gruß FF

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