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nebelfluid buchen - einnahmeüberschussrechnung

  • third harmonic
  • 9. Januar 2011 um 07:20
  • third harmonic
    Beiträge
    34
    • 9. Januar 2011 um 07:20
    • #1

    hallo, kann ich das fluid über GWG sofort abschreiben?
    gruß th

    pa-thiel.com
    pro sound & lighting

  • Mechwerkandi
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    7.712
    • 9. Januar 2011 um 11:10
    • #2

    Abschreiben? GWG?
    Seit wann ist Nebelfluid (wenn weiterberechnet, Material Kto. 3400, sonst Betriebsbedarf Kto. 4980) ein Anlagegut (Kto. Klasse 0)?
    Abgeschrieben werden Wirtschaftsgüter, wie Anlagen, Maschinen etc. und keine Verbrauchsmaterialien.

    Lass' dich von einem Steuerberater oder einer ähnlich sachkundigen Person über die Zusammenhänge informieren.
    Vielleicht kann man da noch was retten.

  • slaytalix
    Verifiziert
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    4.907
    Marktplatz Einträge
    1
    • 9. Januar 2011 um 11:44
    • #3

    Nebelfluid ist Verbrauchsmaterial bzw. im IKR Kontenrahmen auch "Betriebs- oder Hilfsstoff"

    Sonst kannst Du dem Kd. ja 5 € pro Liter in Rg. stellen

    Apollo Audio & E-Bike Rental.

    https://apolloaudioandebike.jimdo.com

    https://apollo-audioservice.jimdofree.com/

  • third harmonic
    Beiträge
    34
    • 9. Januar 2011 um 12:27
    • #4

    hmm... hab keine doppeltebuchung, keine Betriebsbedarf Kto. 4980! nur einnahmeüberschussrechnung sehe oben!
    das wort abschreiben tausche ich gegen "gewinnmindernd geltend machen"
    steuerberater fragen? dafür haben wir hier das forum! ... dachte ich

    gruß georg

    pa-thiel.com
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  • Mechwerkandi
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    7.712
    • 9. Januar 2011 um 14:59
    • #5
    Zitat von "third harmonic"


    steuerberater fragen? dafür haben wir hier das forum!


    @ modi:
    Können wir das Zitat irgendwo oben anpinnen?

  • Kracky
    Profi
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    Beiträge
    12.055
    • 9. Januar 2011 um 15:30
    • #6
    Zitat von "third harmonic"

    steuerberater fragen? dafür haben wir hier das forum! ... dachte ich

    gruß georg

    Da liegst du falsch, der Inhalt dieses Forums sollen allgemeine Fragen rund ums Geld sein, es ist aber nicht angedacht das dieses den Steuerberater ersetzen soll wenn man selbst nicht in die notwendige Fähigkeiten besitzt.

    Aber vielleicht hilft dir diese Seite hier weiter.

    http://www.steuertipps.de/lexikon/einnah…rschussrechnung

    In meinem Lexikon fehlt das Wort unmöglich!

    ASR Computer & PA Technik
    André Ruhnau
    Rosenstr.6
    78598 Königsheim

  • third harmonic
    Beiträge
    34
    • 9. Januar 2011 um 16:52
    • #7

    sorry leute, falsche frage/forum

    gruß georg

    pa-thiel.com
    pro sound & lighting

  • kurzschluss_meister
    Verifiziert
    Beiträge
    293
    • 9. Januar 2011 um 17:15
    • #8
    Zitat von "third harmonic"

    hallo, kann ich das fluid über GWG sofort abschreiben?
    gruß th


    Hey,
    buche das Fluid einfach unter "Allgemeinen Ausgaben".
    GWG = Geringwertige Wirtschaftsgüter. Das ist möglicherweise die Nebelmaschine selber (sofern Sie unter 150Euro + Mwst gekostet hat). Allgemein sind Anlagen oder auch Wirtschaftsgüter, die Geräte mit denen du Arbeitest, vom Mischpult bis zur Box (manche Kabel lass ich dabei untern Tisch fallen).
    Ich möchte dich nicht ermutigen eine unsaubere Buchführung zu machen, aber solange ein ordentlicher Teil deines Umsatzes Gewinn ist, fängt keine in der Finanzverwaltung an zu suchen, ob die 151 euro der XLR Kabel nicht hätten 3 Jahre abgeschrieben werden müssen...

    Anhand der Frage gehe ich eh davon aus, dass du Kleinunternehmer bist, ob sich da eine detaillierte Betriebsprüfung rechnet würde mich wundern.

    "Erfolg besteht darin, dass man genau die Fähigkeiten hat, die im Moment gefragt sind."
    "Wer aufhört zu werben, um Geld zu sparen, kann ebenso seine Uhr anhalten, um Zeit zu sparen."
    Henry Ford

  • third harmonic
    Beiträge
    34
    • 9. Januar 2011 um 18:04
    • #9
    Zitat von "kurzschluss_meister"


    Hey,
    buche das Fluid einfach unter "Allgemeinen Ausgaben".
    GWG = Geringwertige Wirtschaftsgüter. Das ist möglicherweise die Nebelmaschine selber (sofern Sie unter 150Euro + Mwst gekostet hat). Allgemein sind Anlagen oder auch Wirtschaftsgüter, die Geräte mit denen du Arbeitest, vom Mischpult bis zur Box (manche Kabel lass ich dabei untern Tisch fallen).
    Ich möchte dich nicht ermutigen eine unsaubere Buchführung zu machen, aber solange ein ordentlicher Teil deines Umsatzes Gewinn ist, fängt keine in der Finanzverwaltung an zu suchen, ob die 151 euro der XLR Kabel nicht hätten 3 Jahre abgeschrieben werden müssen...

    Anhand der Frage gehe ich eh davon aus, dass du Kleinunternehmer bist, ob sich da eine detaillierte Betriebsprüfung rechnet würde mich wundern.


    also ich tendiere in der anlage EÜR unter punkt 23 waren, roh- und hilfsstoffe oder unter pukt 47 übrige unbeschränkt abziehbare Betriebsausgaben
    die fogmachine habe ich natürlich als gwg sofort abgeschrieben... es geht nur um das :F fluid
    übrigens in 2010 geht es wieder bis 410 netto... ;)
    kein klein unternehmer
    gruß georg

    pa-thiel.com
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  • kurzschluss_meister
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    • 9. Januar 2011 um 21:46
    • #10

    Moment,
    du machst eine Einnahmen-Überschuss Rechnung und bist kein Klein-Unternhemer? Wie soll das denn funktionieren?

    Nebenbei fülle ich die Formulare zur EÜR seit Jahren nicht aus, sonder lasse von meiner Software eine Aufstellung drucken, schreibe meine Steuernummer in die Ecke und fertig, hat sich noch nie jemand beschwert.

    "Erfolg besteht darin, dass man genau die Fähigkeiten hat, die im Moment gefragt sind."
    "Wer aufhört zu werben, um Geld zu sparen, kann ebenso seine Uhr anhalten, um Zeit zu sparen."
    Henry Ford

  • mringhoff
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    • 9. Januar 2011 um 22:13
    • #11
    Zitat von "kurzschluss_meister"

    du machst eine Einnahmen-Überschuss Rechnung und bist kein Klein-Unternhemer? Wie soll das denn funktionieren?


    Ich denke, hier meint er die Kleinunternehmerregelung nach dem UStG §19 und nicht nach dem EKStG §4 Abs.3. (der ja mehr als "Minderkaufmann" nach dem HGB, als als "Kleinunternehmer" benannt wird)

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  • mringhoff
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    • 9. Januar 2011 um 22:33
    • #12
    Zitat von "third harmonic"

    sorry leute, falsche frage/forum


    das will ich auch mal stark meinen :) Wir sind Veranstaltungstechniker und der ein oder andere mit etwas mehr kaufmännischen/betriebswirtschaftlicheren Hintergrund. Aber bei Steuersachen ist es schon sehr sehr ratsam, sich professionelle Hilfe herbeizuholen, vor allem, wenn man das Gewerbe nicht als Nebenerwerb führt.
    Es gibt einfach zu viele Fallstricke, über die man fallen kann und auch viele (steuersparende) Möglichkeiten, die man als Fachfremder nicht kennen kann. Ab einem gewissen Umsatz/Gewinn rentiert sich das also auf alle Fälle.

    Falls Du nur ein Hobby-VTler bist mit wenig Umsatz, dann würde ich mal sagen: Mut zum Risiko. Die Steuerbehörden können nicht jeden kontrollieren. Da kann die EÜ noch so falsch sein, bei ein paar Euros Umsatz und rund 0,- Gewinn/Verlust interessiert sich keiner für Dich. Aber ab einer gewissen Geschäftstätigkeit (Umsatz/Gewinn bzw. Verlust) und der jeweiligen Personalstärke des Finanzamts rutscht Du in ein Überprüfungsraster rein. Da ist jeder irgendwann mal dran. Das Argument "ich mache das schon jahrelang so und keiner hat was gesagt" ist also eher naiv. Daß keiner was gesagt hat, heißt nicht zwangsläufig, daß die EÜ richtig gemacht wurde, sondern meist , daß es bisher lediglich keiner überprüft hat.

    Und wenn mal so ein Steuerprüfer etwas gefunden hat, dann sucht er natürlich in den Vorjahren nach dem gleichen Fehler. Dann wird aus einer einfachen Steuernachzahlung gleich mal das vier-/fünf- oder sechsfache. Plus Zinsen versteht sich...

    In unser eigenen Branche ist das ja ähnlich: wenns um nichts geht, dann bastelt der Privatanwender selbst gerne etwas mit Mikrofon und Lautsprecher hin und falls es nicht klappt, dann geht die Welt auch nicht unter. Wenn die Veranstaltung aber eine gewisse Wichtigkeit hat, würde im Traum keiner mehr dran denken, hier das selbst zu machen, sondern er holt sich einen Profi. Wie eben auch in Steuerangelegenheiten. Das muss dann jeder selbst entscheiden, inwieweit er sich noch damit auskennt und welches Risiko man eingehen möchte.

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  • third harmonic
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    34
    • 9. Januar 2011 um 22:44
    • #13
    Zitat von "kurzschluss_meister"

    Moment,
    du machst eine Einnahmen-Überschuss Rechnung und bist kein Klein-Unternhemer? Wie soll das denn funktionieren?

    Nebenbei fülle ich die Formulare zur EÜR seit Jahren nicht aus, sonder lasse von meiner Software eine Aufstellung drucken, schreibe meine Steuernummer in die Ecke und fertig, hat sich noch nie jemand beschwert.


    doch sorry kleingewerbetreibene/-unternehmer, mit umsatzsteuer, die EÜR muß du abgeben wenn du im jahr mehr als 17500 euronen inclusive mwst einnahmen hast... keine buchführungspflicht bis 50000 euronen gewin!

    pa-thiel.com
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  • kurzschluss_meister
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    • 10. Januar 2011 um 06:48
    • #14

    Das sehe ich anders, möchte es aber nicht weiter Diskutieren...

    "Erfolg besteht darin, dass man genau die Fähigkeiten hat, die im Moment gefragt sind."
    "Wer aufhört zu werben, um Geld zu sparen, kann ebenso seine Uhr anhalten, um Zeit zu sparen."
    Henry Ford

  • Mechwerkandi
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    • 10. Januar 2011 um 08:17
    • #15
    Zitat von "third harmonic"


    keine buchführungspflicht bis 50000 euronen gewin!


    Aua.

  • mringhoff
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    • 10. Januar 2011 um 09:11
    • #16
    Zitat von "Mechwerkandi"


    Aua.

    Wenn er es auch richtig meint, dann stimmt das auch:
    Die "Buchführungspflicht" lt. Abgabenordung meint die Bilanzierungspflicht.
    http://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__141.html

    Wer ab er fragt, ob ein Nebelfluid als GWG abgeschrieben wird, dem unterstelle ich eher, mit solchen Fachbegriffen weniger vertraut zu sein....

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  • third harmonic
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    • 10. Januar 2011 um 09:52
    • #17
    Zitat von "kurzschluss_meister"

    Das sehe ich anders, möchte es aber nicht weiter Diskutieren...


    es gibt ein urteil FG münster v. 17.12.2008 - 6 K 2187/08, Az BFH X R 18/09 ...dass die verwendung des vordruks "Anlage EÜR" nicht zwingend verlangt werden kann, weil es an einer wirksamer rechtsgrundlage fehle, ein revisionsverfahren ist vor dem BFH anhängig...
    die auflistung einnahmen, ausgaben, gwg, afa, sammelposten, reisekosten, umsatzsteuerjahreserklärung muss du schon machen... die zahlen in die EÜR eintragen kostet 3h mehr...
    gruß georg

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  • third harmonic
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    • 10. Januar 2011 um 10:30
    • #18
    Zitat von "mringhoff"

    Wenn er es auch richtig meint, dann stimmt das auch:
    Die "Buchführungspflicht" lt. Abgabenordung meint die Bilanzierungspflicht.
    http://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__141.html

    Wer ab er fragt, ob ein Nebelfluid als GWG abgeschrieben wird, dem unterstelle ich eher, mit solchen Fachbegriffen weniger vertraut zu sein....


    sehe hier auf dem forum sind alle extrem mit solchen fachbegriffen vertraut... hab aber immer noch keine antwort wo das fluid in EÜR eingetragen wird ;)
    greetz georg

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  • mringhoff
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    • 10. Januar 2011 um 10:52
    • #19

    Hier haben Dir drei Leute schon Vorschläge gegeben, wohin man das Fluid buchen kann...
    Hat aber offenbar nicht gepasst.

    So wie ich es jetzt aber aus Deinen Antworten herauslesen kann, geht es Dir nicht um die klassische Einnahme-Überschuss-Rechnung, sondern um die "Anlage EÜR" oder?
    Wir reden also konkret über das da hier oder?:
    http://www.betriebsausgabe.de/download/vorla…ge-eur-2008.pdf

    Mein Vorschlag: Zeile 21 (in o.g. Formular - bei Dir wohl 23)
    (aber das ist ohne Gewähr, da ich nicht selber buchhalte, sondern mein Steuerberater....)

    Unter dem Strich dürfte es dem Finanzbeamten aber nicht so ganz wichtig sein, wo dieser Posten verrechnet wird, wir reden doch hier grad mal um ein paar hundert Euro oder? Hauptsache, Du kannst das bei einer Prüfung nachvollziehbar machen, was alles wohin gerechnet wurde.... (ist aber auch nur meine Meinung...)

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  • third harmonic
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    • 10. Januar 2011 um 15:13
    • #20
    Zitat von "mringhoff"

    Hier haben Dir drei Leute schon Vorschläge gegeben, wohin man das Fluid buchen kann...
    Hat aber offenbar nicht gepasst.

    So wie ich es jetzt aber aus Deinen Antworten herauslesen kann, geht es Dir nicht um die klassische Einnahme-Überschuss-Rechnung, sondern um die "Anlage EÜR" oder?
    Wir reden also konkret über das da hier oder?:
    http://www.betriebsausgabe.de/download/vorla…ge-eur-2008.pdf

    Mein Vorschlag: Zeile 21 (in o.g. Formular - bei Dir wohl 23)
    (aber das ist ohne Gewähr, da ich nicht selber buchhalte, sondern mein Steuerberater....)

    Unter dem Strich dürfte es dem Finanzbeamten aber nicht so ganz wichtig sein, wo dieser Posten verrechnet wird, wir reden doch hier grad mal um ein paar hundert Euro oder? Hauptsache, Du kannst das bei einer Prüfung nachvollziehbar machen, was alles wohin gerechnet wurde.... (ist aber auch nur meine Meinung...)


    gehts um anlage EÜR...
    in der EÜR 2008 ist das 21, in der EÜR 2010 is das 23, waren, rohstoffe und hilfsstoffe...
    danke gruß georg

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