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Frage zur BGV C1

  • mgbiba
  • 29. März 2011 um 15:45
  • mgbiba
    Beiträge
    254
    • 29. März 2011 um 15:45
    • #1

    Hallo Leute,

    ich muss in der Schule ein Referat über §7 der BGV C1 halten.
    Darin steht ja geschrieben:

    (6) Ortsveränderliche Beleuchtungs-, Bild- und Beschallungsgeräte müssen durch zwei unabhängig voneinander wirkende Einrichtungen gegen Herabfallen gesichert sein. Lose Zusatzteile oder sich lösende Teile müssen durch Einrichtungen aufgefangen werden können.

    Nun habe ich aber mal gehört das dies nur für Geräte gilt die von Hand lösbar sind und Geräte die nur mit Werkzeug gelöst werden können brauchen nicht zusätzlich gesichert werden.
    Ist das nur ein Gerücht oder stimmt das wirklich. Und wenn ja, wo steht das.
    Möchte im Referat keine Halbwahrheiten verbreiten.

    schöne Grüße und Dankeschön
    Marius

  • tufkaleho
    Verifiziert
    Reaktionen
    1
    Beiträge
    1.548
    • 29. März 2011 um 16:14
    • #2

    Du hast die Antwort doch schon geschrieben.

    Ortsverändlich -> lässt sich ohne Werkzeug entfernen
    Ortsfest -> lässt sich nur mit Werkzeug entfernen

    Da lässt sich sicherlich einiges Hineininterpretieren, z.b. Flügelschraube so zuknallen dass sie nur noch mit einer Wasserrohrzange zu lösen ist.
    Auch gibt Firmen welche Geräte mit zwei Haken, ohne Safety ausstatten da sie es so interpretieren dass jeder Haken für sich eine "Einrichtung gegen herabfallen" darstellt.
    Und manche sehens sogar so genau dass Haken garkeine "Sicherung" gegen herabfallen darstellen, und packen zwei Safetys an die Geräte.

    Kurzum bei der Betrachtung spielt auch die Bauweise und Art der Sicherung eine Rolle.
    Beispiel 6er Bar, ist eine "normale" Mutter für die Befestigung jeder Kanne oder eine Flügelschraube montiert, sind die Kannen einzeln mit Safetys zu sichern.
    Begründung: Durch den häufigen Ortswechsel im Betrieb und das Einleuchten, lösen sich zwangsläufig die Schrauben und werden locker.
    Liese sich "umgehen" indem nach dem Einleuchten jemand rum geht und die Schrauben nachzieht.
    Sind aber dieselben Kannen mit Stoppmuttern gesichert, entfallen die Safetys da sich die Schrauben im normalen Betrieb nicht lösen sondern mit nachdruck und Werkzeug erst gelöst werden können.

    Oder Beispiel "loser Anbauteile", in manchen Theatern wird auf die zusätzliche Sicherung der Farbfolienhalter verzichtet und diese in nicht brennbarer Pappe hergestellt.
    Fällt so ein Filter mal runter, wird keine nennenswerten Schäden ausser einem erschrockenem Gast und ein bischen Staub.
    Wäre in so einem Fall der Halter aus Metall, dann wären die Schäden umso fataler.

    Ich nehme mal an dass du dieses Referat im Laufe deiner Ausbildung zur FVT hälst.
    Da musst du dich mit solchen Finessen nicht herumschlagen.

    Befestigungen mit Flügelmuttern, Handknebeln etc. sind mit Safety zu sichern
    Befestigungen mit Stoppmuttern, gekonterten Muttern und allem was Werkzeug zum lösen benötigt nicht.

  • mgbiba
    Beiträge
    254
    • 29. März 2011 um 16:53
    • #3

    Vielen Dank für die schnelle Hilfe. Was so ein kleines Wort alles ausmachen kann.

    schöne Grüße
    Marius

    P.S. Es handelt sich um ein Referat im Rahmen der Ausbildung zur FvT.

  • gylo
    Beiträge
    440
    • 30. März 2011 um 08:37
    • #4

    schauen wir mal in die BGI 810-3, Absatz 2.2:

    "[...] In der Praxis wird bei Leuchten, Lautsprechern [...] die mit Befestigungseinrichtungen für ortsveränderliche Verwendung [...] montiert werden, die Sicherheit der Aufhängung durch die Qualität der wechselnden Montage vor Ort beeinflusst. Deshalb ist für diese Anwendung eine Sekundärsicherung erforderlich"
    und
    "Bei ortsfester Montage kann auf die zweite unabhängige Sicherung (Sekundärsicherung) verzichtet werden, wenn die Befestigung ausreichend bemessen, nur mit Werkzeug zu lösen sowie gegen Selbstlockern gesichert ist und damit als eigensicher gilt."

    Ich interpretiere das so:
    Die PAR-Kanne an einer Bar ist ortsfest (wenn mit Schraube angebracht, es gibt auch Firmen die machen das mit Mini-TV-Zapfen o.ä.), weil sie nicht jedes mal vor Ort neu angebracht wird. Wenn ich hier eine Stopmutter setze, erfülle ich die oben zitierten Forderungen.
    Die Bar an der Truss wird jedoch jedes Mal neu aufgehangen, ist also ortsveränderlich.
    Mir hat mal jemand beigebracht, dass mit "unabhängig wirkend" (BGV C1) die Art bzw. Funktion der Befestigung gemeint ist, will heissen, dass zwei C-Haken an einer Bar nicht unabhängig wirken, bloß weils zwei Teile sind. Unabhängig meint (nach meinem Kenntnisstand) viel eher dass ich die C-Haken als "Primäraufhängung" und ein bzw. 2 Safetys dann als Sekundärsicherung sehen muss.

    gruß
    gylo

    ... kann man da nich was löten ? ;)

  • Dominik Herderich
    Verifiziert
    Reaktionen
    24
    Beiträge
    209
    • 31. März 2011 um 15:15
    • #5

    Ganz interessant dazu ist auch der entsprechende Abschnitt auf der Homepage des Institus für angwandte Veranstaltungstechnik vom Herrn Bernstädt:
    http://www.hbernstaedt.de/knowhow/sicherseil/sicherseil.html
    Auch mal ganz unten auf der Seite den Fragen und Antworten-Teil lesen.

  • mgbiba
    Beiträge
    254
    • 31. März 2011 um 16:10
    • #6

    Hallo Dominik,

    auf die seite hatte ich mich auch bezogen. Das Referat kam sehr gut an, da ich der einzige wahr der noch Hintergrundwissen mit reingebracht hatte=).

    schöne Grüße und Danke für eure Hilfe
    Marius

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