Hallo Leute,
ich muss in der Schule ein Referat über §7 der BGV C1 halten.
Darin steht ja geschrieben:
(6) Ortsveränderliche Beleuchtungs-, Bild- und Beschallungsgeräte müssen durch zwei unabhängig voneinander wirkende Einrichtungen gegen Herabfallen gesichert sein. Lose Zusatzteile oder sich lösende Teile müssen durch Einrichtungen aufgefangen werden können.
Nun habe ich aber mal gehört das dies nur für Geräte gilt die von Hand lösbar sind und Geräte die nur mit Werkzeug gelöst werden können brauchen nicht zusätzlich gesichert werden.
Ist das nur ein Gerücht oder stimmt das wirklich. Und wenn ja, wo steht das.
Möchte im Referat keine Halbwahrheiten verbreiten.
schöne Grüße und Dankeschön
Marius