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Traglastangaben bei Anschlagmitteln

  • janos buttgereit
  • 10. Oktober 2011 um 19:07
  • janos buttgereit
    Beiträge
    412
    • 10. Oktober 2011 um 19:07
    • #1

    Hallo zusammen,

    bin jetzt schon seit einiger Zeit in der Veranstaltungstechnik unterwegs aber habe bisher mich noch nie aktiv mit dem Thema Rigging auseinandergesetzt. Deshalb eine wahrscheinlich völlig simpel zu Beantwortende Frage: Beziehen sich bei in der Veranstaltungstechnik eingesetzten Anschlagmitteln wie Stahlseile, Rundschlingen und Schäkel und auch Motoren die Angaben zur Traglast immer auf das was man damit unter Einhaltung aller Sicherheitsfaktoren legal heben darf oder sind das Maximallastangaben, welche noch durch entsprechende Faktoren geteilt werden müssen?

    Sprich ganz Praktisch: Darf ich z.B. mit einem 500KG D8+ Motor und einem 500KG Steel eine 500KG schwere Last über Publikum auf meiner Veranstaltung aufhängen, natürlich unter der Bedingung dass die Hängepunkte für die Entsprechende Last ausgelegt sind?

    Gruß
    Janos

    Könnt ihr bitte leiser Spielen? Die Leute wollen sich doch während des Konzerts noch unterhalten können!
    (Zitat eines Musikschullehrers...)

  • kimix
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    208
    • 10. Oktober 2011 um 20:43
    • #2

    Hi!

    Nein, darfst Du nicht.

    Bei den Motoren der D8+ Klasse bin ich mir nicht 100% sicher, ob die angegebene Traglast für BGV-C1 noch halbiert werden muss (denke aber, dass er die 500Kg heben darf)
    Jedoch ist bei Steels und Rundschlingen die SWL zu halbieren. Und zwar aus dem Grund, weil in der Industrie (wo die Dinger her kommen) eine 5-facher Sicherheit reicht (dafür ist der "Aufenthalt unter schwebenden Lasten verboten") In der VAT lässt sich ein Aufenthalt unter schwebenden Lasten kaum vermeiden, daher ist hier nach BGV-C1 eine 10-fache Sicherheit notwendig (=angegebene SWL / 2)

    Was Du Dir in deinem Fall (D8+ mit Steels) sparen kannst, ist die sekundäre Sicherung.

  • Dominik Herderich
    Verifiziert
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    • 10. Oktober 2011 um 22:04
    • #3

    Bei Kettenzüge: Die Angabe die draufsteht ist gültig, keine Reduzierung der Tragfähigkeit.
    Bei Anschlagmitteln aus der Industrie(Schäkel, Rundschlingen, Hebebänder, Stahlseile, Ketten, etc): Halbierung der Tragfähigkeit. Textile Anschlagmittel(Rundschlingen) müssen zusätzlich gesafet werden.
    Bei Anschlagmitteln speziell für die VT(z.B. Steelflex): keine Reduzierung der Tragfähigkeit, solange die angegebenen Lasten eingehalten werden. z.B. Steelflex mit 2000kG(BGV C1: 1000kg): Hier ist eine Sicherung bis 1000kg Last nicht nötig, darüber schon.

    Du müsstest also einen 1to. Stahl(10mm) um deine 500kg Last über Personen zu fliegen. Der D8+ 500kg reicht ohne Sekundärsicherung aus.

  • janos buttgereit
    Beiträge
    412
    • 10. Oktober 2011 um 23:53
    • #4

    Danke Dominik, deine Auflistung war sehr hilfreich!

    Wie ist das denn nun üblicherweise in der VA-Technik Branche, wenn da ein 1T Steel im Lager liegt, sind dann 1T nach Industrienorm oder 1T nach VT-Norm gemeint?

    Könnt ihr bitte leiser Spielen? Die Leute wollen sich doch während des Konzerts noch unterhalten können!
    (Zitat eines Musikschullehrers...)

  • Dominik Herderich
    Verifiziert
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    Beiträge
    209
    • 13. Oktober 2011 um 02:26
    • #5

    Der ist dann nach Industrienorm. Es sei denn, es steht explizit ne Lastangabe nach BGV C1 drauf, was ich aber bei nem Steel bisher noch nicht gesehen habe.

  • Stephan Schewe
    Profi
    Beiträge
    543
    • 26. Oktober 2011 um 13:02
    • #6

    Hallo Janos,

    lies dir einfach mal die BGI 810-3 (Lasten über Personen) durch. Dann sollte alles klar werden.
    In Kürze kommt auch eine neue Version raus.

    Du findest alles auf http://www.b-safe.de

    Gruß
    Stephan

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