Nein. Du kannst ja auch ein baugleiches, gebrauchtes Gerät kaufen.
Wenn dir ein 01V zerstört wird, kannst du ein gebrauchtes 01V vielleicht für 500 € kriegen (=wiederbeschaffen). Du brauchst deswegen ja kein neues 01v96i VCM kaufen.
Nein. Du kannst ja auch ein baugleiches, gebrauchtes Gerät kaufen.
Wenn dir ein 01V zerstört wird, kannst du ein gebrauchtes 01V vielleicht für 500 € kriegen (=wiederbeschaffen). Du brauchst deswegen ja kein neues 01v96i VCM kaufen.
Dann muss das aber auch alles mit Rechnung etcpp sein, oder? Ebaykauf & Co dürften dann wohl ausgeschlossen sein.
Nein, es geht ja hier um eine Wiederbeschaffung. Ich denke es gibt sehr, sehr viele Gegenstände auf dieser Welt, die man nicht durch Kauf in einem Laden wiederbeschaffen kann, sondern zwangsläufig auf einen gebrauchten Gegenstand aus zweiter Hand ausweichen muss... ![]()
Zitat von "Audiowerk"Dann muss das aber auch alles mit Rechnung etcpp sein, oder? Ebaykauf & Co dürften dann wohl ausgeschlossen sein.
Ist vollkommen egal wie und ob überhaupt das Gerät wiederbeschafft wird.
Es ist ein Schaden entstanden, der muss ersetzt werden. Ob man dann im nachhinein das Gerät neu, gebraucht oder gar nicht kauft, ist wieder eine andere Sache.
Allerdings lässt sich der Wiederbeschaffungspreis anhand eines real getätigten Gebrauchtkaufs eindeutiger nachweisen als durch Schätzungen oder E-Bay-Beispiele.
Kommt natürlich auf die Versicherung an, Einige rechnen nach Zeitwert ab, Andere nach Neuwert-Wiederbeschaffungswert. Die Assekuranzen versuchen natürlich, die Kosten niedrig zu halten.
Reparaturkosten, sog. "merkantiler Minderwert" wie bei Autos durch den Schaden
Es gibt auch einige Gebrauchtpreise. Da kann ich mal nachforschen bei Bedarf. Bewertung ist möglich, verfügbare Geräte am Markt etc
Instandsetzung trotz Mehrkosten bei seltenen Geräten möglich. Abrechnung nach Kostenvoranschlag, dann ohne MWST