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Software-Lizenz

  • Mechwerkandi
  • 9. Juni 2012 um 12:12
  • Mechwerkandi
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    • 9. Juni 2012 um 12:12
    • #1

    Folgendes Szenario:
    Nachbar kauft sich vor 18 Monaten via amazon ein MS-Office softwarepaket Vollversion.
    Originalware deutsch, gelabelt, kam allerdings von einem externen Anbieter, nicht von amazon direkt.

    Die Programme laufen über die Zeit völlig problemlos. Aufgrund von Softwarekonflikten andernorts wird eine Neuinstallation notwendig, diese wird aber vom Programm mit "bad key" abgebrochen, offensichtlich funktioniert der Schlüsselcode nicht mehr.
    Auskunft von MS: "Sie haben da eine Version, die nicht für den Handel freigegeben wurde. (!?) MS wird diese Version nicht freischalten/supporten."
    Auskunft amazon: "Der Händler verkauft bei uns seit etwa einem Jahr nicht mehr. Ihnen steht der Rechtsweg offen"

    Mich interessiert das ja nur am Rande, aber: Wie entsteht so was?
    Das war ja sicherlich keine shareware-Nummer, sonst hätte MS da ja ohne Probleme freischalten können.

  • tufkaklto
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    • 9. Juni 2012 um 12:41
    • #2

    Wenn er eine Rechnung hat würde ich da schon noch mal an MS schreiben, das kann es ja auch nicht sein, etwas Kulanz sollte ja schon da sein.

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  • marcoboy
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    • 9. Juni 2012 um 13:41
    • #3

    Wende dich an MS dafür gibt es extra ein Formular wenn du das im guten Glauben erworben hast. Wird MS dir das wahrscheinlich gegen eine Originale tauschen. Aber eine Garantie ist das nicht. Zumal OEM Versionen Legal verwendet werden dürfen wenn Sie nicht woanders laufen.

  • Mechwerkandi
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    • 9. Juni 2012 um 14:15
    • #4

    Lesen: Ich hab' den Plunder nicht... :wink:
    Der Kram gehört meinem Nachbarn. *GsD* :D

    Aber die Idee mit der OEM Version scheint mir schlüssig.

  • Kracky
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    • 9. Juni 2012 um 16:06
    • #5

    Ganz einfach, es gibt eigentlich nur einen Unterschied beim Key zwischen Original und OEM Version, du kannst also nur eine Originalsoftwareversion mit einem Originalsoftware Key und eine OEM Softwareversion mit OEM Key aktivieren. Wenn Aktivierung via Internet nicht geht dann telefonisch, wenn du dann den Key Aufkleber hast und es geht so nicht haben die normal schon Möglichkeiten. Wenn das nicht der Fall ist dann ist dein Nachbar einer der vielen die bei Amazon und Ebay eine Volumenlizenz gekauft haben und nun dumm da stehen, da hilft nur der Rechtsweg wenn man sich erhofft sein Geld wieder zu bekommen.

    In meinem Lexikon fehlt das Wort unmöglich!

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  • tufkaklto
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    • 9. Juni 2012 um 17:45
    • #6

    Was ist eine Volumenlizenz?

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  • simonstpauli
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    • 9. Juni 2012 um 18:04
    • #7

    Bei OEM-Einzellizenz sollte Microsoft das aktivieren.

    Sogar eine gebraucht gekaufte OEM-Version (in dem Fall Win XP Prof.) konnte ich am Telefon aktivieren lassen, indem ich glaubhaft nachweisen konnte, daß die Version auf dem Ursprungsrechner nicht mehr installiert war.

    Hat Microsoft denn gesagt, was das für eine Lizenz war und warum die "nicht für den Handel" freigegeben war? Und sicherlich hat man sich bei MS auch für den Händler interessiert, das wäre die Standardprozedur. Also Händler ausfindig machen, Kunden kulant mit günstiger Austauschlizenz versorgen. Oder man hat die Prozedur geändert.

    Eine Volumenlizenz ist eine Lizenz, die für viele installierte Programme gilt, z.B. an Schulen, in Firmen etc. Dann muß der Administrator nicht 1000 verschiedene Keys haben, sondern nur einen. Mit diesem kann er dann eine betimmte Anzahl Installationen aktivieren. Es soll schon vorgekommen sein, daß jemand einen solchen Key mit einem Original-Medium gekoppelt verkauft hat. Das funktioniert erst mal, wenn aber der eigentliche Lizenznehmer an die Grenze der erlaubten Installationen kommt oder ein Upgrade auf eine andere Version fährt, wird auch die Lizenznummer ungültig.
    Und es ist natürlich hochgradig illegal, sowas als normale Version zu verkaufen.

    OEM-Versionen dagegen können meines Wissens nach einem EU-Gerichtsurteil frei verkauft werden.

    Christian Tepfer * Monitor-Operator, HF-Betreuer, FOH-Mischer, Klang-Gestalter
    http://klanggestaltung.wordpress.com/

  • partymucke
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    • 9. Juni 2012 um 19:03
    • #8

    Boah, halbwissen, überall halbwissen. Bei mir auch :D

    Eine Einzelplatz OEM dürfte nicht das Problem sein, aber es gibt ja noch einige andere Lizenzmodell wie die angesprochenen Volumenlizenzen. Wer diese im guten Glauben kauft hat sich vorab nicht gut genug informiert. Da sehe ich keine Chance.

    Mir ging es übriigens kürzlich ganz genau so. Soll also keinesfalls hochnäsig sein. :)

    Grüße
    Matthias

    ***
    Meine Beiträge sind in der Regel freundlich, sachlich richtig, ernst gemeint und kompetent sowiso. Ausnahmen dienen zur Bestätigung der Regel.
    ***

  • sw474
    Gast
    • 9. Juni 2012 um 19:45
    • #9
    Zitat von "simonstpauli"

    Bei OEM-Einzellizenz sollte Microsoft das aktivieren.

    Sogar eine gebraucht gekaufte OEM-Version (in dem Fall Win XP Prof.) konnte ich am Telefon aktivieren lassen, indem ich glaubhaft nachweisen konnte, daß die Version auf dem Ursprungsrechner nicht mehr installiert war.

    Hat Microsoft denn gesagt, was das für eine Lizenz war und warum die "nicht für den Handel" freigegeben war? Und sicherlich hat man sich bei MS auch für den Händler interessiert, das wäre die Standardprozedur. Also Händler ausfindig machen, Kunden kulant mit günstiger Austauschlizenz versorgen. Oder man hat die Prozedur geändert.

    Eine Volumenlizenz ist eine Lizenz, die für viele installierte Programme gilt, z.B. an Schulen, in Firmen etc. Dann muß der Administrator nicht 1000 verschiedene Keys haben, sondern nur einen. Mit diesem kann er dann eine betimmte Anzahl Installationen aktivieren. Es soll schon vorgekommen sein, daß jemand einen solchen Key mit einem Original-Medium gekoppelt verkauft hat. Das funktioniert erst mal, wenn aber der eigentliche Lizenznehmer an die Grenze der erlaubten Installationen kommt oder ein Upgrade auf eine andere Version fährt, wird auch die Lizenznummer ungültig.
    Und es ist natürlich hochgradig illegal, sowas als normale Version zu verkaufen.

    OEM-Versionen dagegen können meines Wissens nach einem EU-Gerichtsurteil frei verkauft werden.

    ... genau so ist es!

    Gruß, Stefan
    (der zu Urzeiten MCSE war...)

  • marcoboy
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    • 9. Juni 2012 um 19:51
    • #10

    Deswegen kauft man auch nicht so was bei Amazon oder Ebay. Das ist wie mit viagra da kann man von ausgehen das dass Zeug gefälscht ist wenn man das im Netz bestellt :D Aber der glaube versetzt Berge :lol:

    Tja ich sage ihm bleibt nur Openoffice :D Das MS das nicht gerne sieht wenn man OEMs von gebrauchten Rechnern kauft sieht man was Softwarebilliger passiert ist. http://www.heise.de/resale/meldung…ft-1525016.html

    Der Schlagabtausch ist noch nicht ausgetragen. Also so klar ist die Rechtslage offenbar nicht. Stell dir mal vor der Hersteller würde dir verbieten das Produkt zu verkaufen wenn du es nutzt. Das geht beim Gerät ja sehr einfach warum nicht für Software? Ihr geht es ausschließlich um die Knete.

  • andi.bt
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    • 9. Juni 2012 um 20:37
    • #11

    OEM Versionen zu kaufen ist (momentan) kein Problem - kann man im übrigen auch ganz legal bei Microsoft downloaden (hab selber dadurch ein paar hundert Euro gespart). Auch die Schüler und Studenten Lizenz darf ja nach Beendigung des Studiums weiterhin legal weiter genutzt werden (ausgenommen zu gewerblichen Zwecken).

    Was mir aber schon mal passiert ist: schnell Access benötigt. also was tun? => softwareload.de .. Produkt gekauft, per Kreditkarte gezahlt, Seriennummer bekommen und was ist? Ungültig!

    Ein Anruf bei MS hat dann leider auch nicht geholfen und auf das Geld warte ich heute noch von softwareload..

  • Kracky
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    • 10. Juni 2012 um 03:57
    • #12

    Volumenlizenzen sind ein ganz heißes und auch derbes Thema, ein Volumen umgreift wie der Begriff schon andeutet ein bestimmtes Kontingent, wenn also diese Volumenlizenz z.B. 100 Geräte beinhaltet dann ist es leider möglich das jemand OEM Versionen mit dieser Volumenlizenz einkauft und auch wieder verkauft, Problem daran ist, anders als bei Einzelversionen OEM oder Original ist der Key bei erreichen des Kontingents nicht mehr gültig weil eben dieses erschöpft ist und da wir es in dem Fall nicht mit einem B2P sondern mit einem B2B Vertragsverhältnis zu tun haben ist auch die Möglichkeit ausgeschlossen zu sagen, ich habe doch nur neu Installiert, Kontingent erreicht bedeutet in dem Fall eben Kontingent erreicht und Basta!
    Es bleibt nur der Rechtsweg und da ja schon bekannt ist das der Verkäufer nicht mehr aktiv ist kann man sich auch ausrechnen welche Chancen man hat, nicht umsonst ist dieser nicht mehr aktiv.

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  • Mechwerkandi
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    • 10. Juni 2012 um 11:39
    • #13

    Irgendsowas wird das wohl sein...
    Es hat da eine "offizielle" Verpackung mit Banderole und Label, wie heisst das, Hologramm.
    Steht auch nichts von OEM oder einem Hinweis auf Nutzungseinschränkungen.
    Bei MS steckt das noch in der Leitung, mal sehen, was da rumkommt. Immerhin haben die inzwischen die Nummer, sollten also wissen, wo das Produkt hingegangen ist.

    danke für input.

  • marcoboy
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    • 4. Juli 2012 um 07:23
    • #14

    Neues Urteil! Software darf in EU weiterverkauft werden. Auch Downloadversionen. Alles legal.

  • Mechwerkandi
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    • 4. Juli 2012 um 08:06
    • #15
    Zitat von "marcoboy"

    Neues Urteil! Software darf in EU weiterverkauft werden. Auch Downloadversionen. Alles legal.


    Hat mit dem beschriebenen Ablauf nichts zu tun.
    Trotzdem Danke für den Beitrag.

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